1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 ''Halfmannsfeld II'' in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2003/0246 behandelt die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ in Hamminkeln, welche Flächen des ehemaligen Tennisplatzgeländes umfasst. Die Änderung sieht vor, die bisherige zwingende zweigeschossige Bauweise durch eine Festsetzung als Höchstgrenze sowie eine maximale Firsthöhe zu ersetzen. Zudem wird die Mindestgrundstücksgröße für freistehende Einzelhäuser von 450 auf 400 Quadratmeter reduziert, während die Vorgaben für Reihen- und Doppelhäuser mit 250 Quadratmetern unverändert bleiben. Das Verfahren wurde als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt, wobei die öffentliche Auslegung bis zum 27. November 2003 erfolgte.
Im Rahmen der Abwägung wurden Stellungnahmen verschiedener Stellen berücksichtigt. Das Staatliche Umweltamt Duisburg wies auf die Lage innerhalb der Wasserschutzzone III b des Wasserschutzgebietes Wittenhorst hin; die Verwaltung stellte jedoch fest, dass das Plangebiet außerhalb dieser Zone liegt. Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege regte an, die Meldepflicht bei archäologischen Funden im Bebauungsplan zu verankern, was im Entwurf bereits enthalten ist. Die NGW gab den Hinweis, die Betriebssicherheit der Gasleitungen nicht zu gefährden, worauf die Verwaltung entgegnete, dass die betroffenen Leitungen in den bereits festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen liegen und durch die Änderung nicht beeinflusst werden.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die vorliegenden Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den Satzungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003kein Ergebnis hinterlegt
- 11.12.2003kein Ergebnis hinterlegt
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