Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Bebauungsplan Nr. 15 ''Ortskern Brünen Süd II'' - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung Träger öffentlicher Belange - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2003/0250 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2003/0250 zum Bebauungsplan Nr. 15 „Ortskern Brünen Süd II“ befasst sich mit der Abwägung von Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Anordnung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs.
Im Rahmen der Planung wurden verschiedene Anforderungen integriert. Der Kreis Wesel forderte Lärmschutzmaßnahmen und eine Eingriffsbilanzierung, woraufhin die Verwaltung Schalldämmmaße gemäß DIN 4109 sowie Verweise auf Ausgleichsmaßnahmen im „Bachtal am Hasenkamp“ umsetzte. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW gab Vorgaben zu einer Querungshilfe, spezifischen Radien sowie Sichtdreiecken vor, die im Plan berücksichtigt wurden. Das Staatliche Umweltamt forderte einen fünf Meter breiten Bebauungsstreifen ab der Böschungsoberkante am Mühlenbach, wobei der Bestandsschutz für bestehende Gebäude gewahrt bleibt. Das staatliche Forstamt Wesel verlangte eine präzise Darstellung der Waldflächen und Eingriffe, was durch die Erfassung der tatsächlichen Waldfläche und die Sicherung von Ersatzaufforstungen umgesetzt wird. Zudem wurden Abstandsregeln der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke zwischen Baumstämmen und Wasserleitungen sowie Lagekorrekturen der Evangelischen Kirchengemeinde Brünen berücksichtigt. Die Anregung der Landwirtschaftskammer Rheinland zu internen Ausgleichsmaßnahmen wurde von der Verwaltung abgelehnt.
Die Flächennutzung sieht vor, bestimmte Flurstücke als zweckgebundene öffentliche Grünflächen für Friedhofserweiterungen festzusetzen, während andere Flächen als private Grünflächen ohne Erweiterungsfunktion ausgewiesen werden. Die Erschließung erfolgt über die B 70 sowie eine neue Straße. Die Kirchhofstraße wird als Fuß- und Radweg mit Poller-Absperrung für PKW geplant. Der Planungsausschuss beschließt, die Anregungen zur Kenntnis zu nehmen und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB anzuordnen.
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Beratungsfolge
- 11.12.2003 · Planungsausschuss (28. Sitzung)
- 2Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 ''Seniorenwohnanlage Weststraße / Am Feldrain'' in Hamminkeln - Beschluss zur Bürgerbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 2003/0249 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2003/0249 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 für eine Seniorenwohnanlage an der Weststraße / Am Feldrain in Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage sind die Beschlüsse zur Durchführung der Bürgerbeteiligung sowie zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Nach vorangegangenen Beratungen im Planungsausschuss und einem interfraktionellen Gespräch im November 2003 wurde die Planung des Vorhabens erneut geprüft. Die im Rahmen des Gesprächs vorgestellte Planung, die auf einem Modell und verschiedenen Plänen basiert, wird hinsichtlich der Form und Masse des Baukörpers sowie des Standorts im Wesentlichen beibehalten. Eine wesentliche Änderung ergibt sich jedoch in der Flächennutzung: Die ursprünglich geplante Wohnbaufläche entlang der Straße „Am Feldrain“ entfällt. Stattdessen soll die gesamte Grundstücksfläche der Seniorenwohnanlage inklusive Erweiterungsmöglichkeiten als Sondergebiet ausgewiesen werden.
Diese Anpassung der Festsetzungen erfordert eine entsprechende Änderung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes. Der Planungsausschuss wird gebeten, die im interfraktionellen Gespräch präsentierte Planung der Seniorenwohnanlage zu akzeptieren, um das weitere Verfahren einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 11.12.2003 · Planungsausschuss (28. Sitzung)
- 31. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 ''Halfmannsfeld II'' in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2003/0246 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2003/0246 behandelt die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ in Hamminkeln, welche Flächen des ehemaligen Tennisplatzgeländes umfasst. Die Änderung sieht vor, die bisherige zwingende zweigeschossige Bauweise durch eine Festsetzung als Höchstgrenze sowie eine maximale Firsthöhe zu ersetzen. Zudem wird die Mindestgrundstücksgröße für freistehende Einzelhäuser von 450 auf 400 Quadratmeter reduziert, während die Vorgaben für Reihen- und Doppelhäuser mit 250 Quadratmetern unverändert bleiben. Das Verfahren wurde als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt, wobei die öffentliche Auslegung bis zum 27. November 2003 erfolgte.
Im Rahmen der Abwägung wurden Stellungnahmen verschiedener Stellen berücksichtigt. Das Staatliche Umweltamt Duisburg wies auf die Lage innerhalb der Wasserschutzzone III b des Wasserschutzgebietes Wittenhorst hin; die Verwaltung stellte jedoch fest, dass das Plangebiet außerhalb dieser Zone liegt. Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege regte an, die Meldepflicht bei archäologischen Funden im Bebauungsplan zu verankern, was im Entwurf bereits enthalten ist. Die NGW gab den Hinweis, die Betriebssicherheit der Gasleitungen nicht zu gefährden, worauf die Verwaltung entgegnete, dass die betroffenen Leitungen in den bereits festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen liegen und durch die Änderung nicht beeinflusst werden.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die vorliegenden Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den Satzungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 11.12.2003 · Planungsausschuss (28. Sitzung)
- 44. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 ''Buschfeld'', 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Diersfordter Straße'' und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 ''Sportgelände'' in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse Bürgerbeteiligung - AufstellungsbeschluZur Vorlage · 2003/0248 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der gleichzeitigen Änderung von drei Bebauungsplänen: der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Buschfeld“, der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ sowie der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sportgelände“.
Die Änderungen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 11 „Buschfeld“ dienen der Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen an den aktuellen Entwurf für ein Jugendhaus und eine Dreifachturnhalle. Dies umfasst zudem die Anordnung von Stellplätzen auf den nicht überbaubaren Flächen sowie die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets auf dem südlichen Teil des ehemaligen Turnhallengrundstücks. Ergänzend soll die überbaubare Fläche auf dem angrenzenden Grundstück in der Diersfordter Straße erweitert werden. Der Bebauungsplan Nr. 5 „Sportgelände“ wird hinsichtlich der Anordnung zusätzlicher Stellplätze betroffen, während der Bebauungsplan Nr. 13 „Diersfordter Straße“ die Erweiterung der überbaubaren Flächen regelt.
Im Rahmen der bereits durchgeführten Bürgerbeteiligung wurden keine für die Planänderung relevanten Anregungen oder Bedenken vorgebracht, weshalb keine Abwägungsbeschlüsse erforderlich sind. Die Verwaltung schlägt vor, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung des Entwurfes gleichzeitig durchzuführen, um das Verfahren im Hinblick auf die geplanten Bauvorhaben der Stadt zu beschleunigen. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für alle drei Bebauungsplanänderungen zu fassen und die gleichzeitige Durchführung der Beteiligungsschritte zu beschließen.
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- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 11.12.2003 · Planungsausschuss (28. Sitzung)
- 57. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 '''Kuckuck'' in Mehrhoog - Beratung über einen erneuten Gestaltungsvorschlag der Reeser Bau-UnternehmungZur Vorlage · 2003/0255 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2003/0255 befasst sich mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Kuckuck“ in Mehrhoog. Gegenstand der Vorlage ist die Beratung über einen erneuten Gestaltungsvorschlag der Reeser Bau-Unternehmung.
Nachdem die Verwaltung im Auftrag der Beschlussfassung bereits Verhandlungen mit der Antragstellerin über eine geänderte Bebauungsstruktur und Gestaltung, insbesondere hinsichtlich der Dachform, geführt hat, liegt nun ein modifizierter Bebauungsentwurf vor. Dieser Entwurf orientiert sich in der Struktur und Gestaltung des geplanten Baukörpers wieder am ursprünglichen Entwurf.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass der vorliegende Entwurf unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten eine sachgerechte Lösung darstellt. Aufgrund der Anbauverbotszone zur B 8 und der verbleibenden Zufahrtsmöglichkeit vom Storchenweg wird eine Ausrichtung der Baukörper in Nord-Süd-Richtung sowie die Anlage der Stellplätze und Garagen auf der Ostseite als sinnvoll bewertet. Dies ermögliche zudem einen maximalen Abstand zur Emissionsquelle der B 8.
Hinsichtlich der Dachgestaltung wird darauf hingewiesen, dass in jüngeren Bebauungsplanänderungen neben der Dachneigung keine weiteren Festsetzungen zur Dachform getroffen wurden, wodurch Pultdachlösungen grundsätzlich zulässig sind. Die Verwaltung sieht für den vorliegenden Fall keine städtebauliche oder stadtgestalterische Begründung für einen Ausschluss solcher Lösungen. Die Vorlage ist für die Sitzung des Planungsausschusses am 11. Dezember 2003 vorgesehen.
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- 11.12.2003 · Planungsausschuss (28. Sitzung)
- 63. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 ''Im Mühlenbusch'' in Mehrhoog - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Bürgerbeteilung - Beschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 2003/0253 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2003/0253 wird die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Im Mühlenbusch“ in Mehrhoog beantragt. Gegenstand der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Beschlüsse zur Bürgerbeteiligung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Die Änderung steht im Zusammenhang mit der Planung zum Straßenausbau der Ottenstraße und des Schroverbeckswegs. Im Rahmen der bisherigen Planungen konnten nicht alle im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsflächen ausgewiesenen Grundstücksflächen erworben werden. Dies betrifft Flächen in der Ottenstraße. Die Vorlage unterscheidet dabei zwischen Teilflächen, die aufgrund ihrer Entbehrlichkeit nicht in die Straßenplanung einbezogen werden und deren Streichung zur Übereinstimmung von tatsächlichem Ausbau und Bebauungsplan erforderlich ist, sowie Flächen, deren Einbeziehung aufgrund der Verhandlungssituation noch offen ist.
Sollte ein Erwerb der zweiten Gruppe von Flächen nicht möglich sein, wurde bereits ein Alternativentwurf erarbeitet, der eine entsprechende Erweiterung der Bebauungsplanänderung vorsieht. Die Anpassung dient ausschließlich der Angleichung der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen an den realisierten Straßenausbau, ohne dass weitere Festsetzungen geändert werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. Die Beratung im Planungsausschuss ist für den 11. Dezember 2003 und im Rat für den 15. Dezember 2003 vorgesehen.
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- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 11.12.2003 · Planungsausschuss (28. Sitzung)
- 7Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 ''Leege Heide'' in Mehrhoog Antragsteller: Engelbert BillikZur Vorlage · 2003/0247 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2003/0247 liegt ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Leege Heide“ in Mehrhoog vor. Der Antragsteller beabsichtigt, auf einem Grundstück, das im aktuellen Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbindung Spielplatz ausgewiesen ist, zwei zusätzliche Garagen zu errichten. Die betroffene Fläche befindet sich innerhalb eines Straßenkarrees, begrenzt durch die Flurstraße, die Ackerstraße, die Schilfstraße und den Pappelweg. Die geplanten Garagen sollen an einen bestehenden Garagenhof anschließen.
Da die Errichtung nach den derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zulässig ist, wäre für das Vorhaben eine Änderung des Plans im Normalverfahren erforderlich, was eine Rücknahme der öffentlichen Spielplatzfläche zugunsten einer Baufläche für Nebenanlagen bedeuten würde.
Die Verwaltung hat den Sachverhalt geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass für die Änderung des Bebauungsplanes die städtebauliche Begründung fehlt. Ein erhöhter Parkdruck in dem betreffenden Gebiet ist nicht feststellbar, zudem bieten die vorhandenen Straßen ausreichend Kapazitäten für Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum. Obwohl ein Flächenverlust von etwa 50 Quadratmetern die Funktion des Spielplatzes nicht wesentlich beeinträchtigen würde, rechtfertigen weder ein konkretes Planungsziel noch der Aufwand für das Änderungsverfahren die Maßnahme. Der Ausschuss empfiehlt daher dem Rat der Stadt, den Antrag abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 11.12.2003 · Planungsausschuss (28. Sitzung)
- 8Antrag der Projektgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG, Borken, gemäß § 4 BimSchG; Biomasse-Heizkraftwerk Kipp - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2003/0252 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Stellungnahme der Kommune zu einem Antrag auf Neugenehmigung gemäß § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Die Projektgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG hat für die Errichtung eines Biomasse-Heizkraftwerks in Dingden einen Antrag gestellt. Als Standort ist eine Fläche im Gewerbegebiet Dingden-Nord vorgesehen, die unmittelbar nördlich an die Erweiterungsfläche der Warengenossenschaft angrenzt.
Das Vorhaben ist inhaltlich mit einem früheren Antrag an der Loikumer Straße vergleichbar, wobei die Größe und das Erscheinungsbild der geplanten Gebäude identisch sind. Die Genehmigungsbehörde für das Verfahren ist die Bezirksregierung Düsseldorf, wobei die Stadt Hamminkeln als Beteiligte auftritt.
Das geplante Heizkraftwerk liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 „Gewerbegebiet Am Uh-landsweg“. Obwohl dieser Bebauungsplan noch nicht rechtsverbindlich ist, wurde der Satzungsbeschluss bereits gefasst und dient als Grundlage für bereits genehmigte Bauvorhaben. Da das beantragte Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, bestehen aus planungsrechtlicher Sicht keine Bedenken. Die Erschließung des Standorts über die Sachsenstraße ist hinsichtlich der Straßen- und Abwassertechnik als gesichert zu betrachten. Die Verwaltung wird daher im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine positive Stellungnahme abgeben. Der Planungsausschuss soll die Vorlage zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 11.12.2003 · Planungsausschuss (28. Sitzung)
- 932. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 10.07.2003 (Abgrabungen) - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2003/0251 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln mit der Nummer 2003/0251 befasst sich mit der 32. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Hintergrund der Änderung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 10. Juli 2003, welches die Steuerungswirkung des Gebietsentwicklungsplans in Bezug auf Abgrabungsflächen in Frage gestellt hat. Der Regionalrat beabsichtigt, durch die vorliegende Änderung die Rechtsklarheit zu erhöhen und sicherzustellen, dass Abgrabungen in den festgelegten Bereichen zulässig sind, um die Ausschlusswirkung des Plans auf andere Flächen wiederherzustellen.
Die Verwaltung führt aus, dass für die Stadt Hamminkeln lediglich ein Punkt des Erarbeitungsbeschlusses relevant ist. Dabei handelt es sich um eine Änderung der Formulierung im Erläuterungsbericht zum Gebietsentwicklungsplan. Ein weiterer Teil des Verfahrens sieht die Prüfung vor, ob für bestimmte ausgewiesene Abgrabungsbereiche ein Vorrang für Abgrabungen eingeräumt werden kann. Die Verwaltung stellt fest, dass Flächen auf dem Stadtgebiet von Hamminkeln von dieser Prüfung nicht betroffen sind. Daraus resultiert nach Angaben der Verwaltung, dass für Flächen innerhalb der Stadt Hamminkeln ein genereller Vorrang der Abgrabungsbelange besteht.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, zur 32. Änderung des Gebietsentwicklungsplans keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Planungsausschusses am 11. Dezember 2003 und des Rates am 15. Dezember 2003 vorgesehen.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 11.12.2003 · Planungsausschuss (28. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen