Antrag der Projektgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG, Borken, gemäß § 4 BimSchG; Biomasse-Heizkraftwerk Kipp - Stellungnahme der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Stellungnahme der Kommune zu einem Antrag auf Neugenehmigung gemäß § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Die Projektgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG hat für die Errichtung eines Biomasse-Heizkraftwerks in Dingden einen Antrag gestellt. Als Standort ist eine Fläche im Gewerbegebiet Dingden-Nord vorgesehen, die unmittelbar nördlich an die Erweiterungsfläche der Warengenossenschaft angrenzt.
Das Vorhaben ist inhaltlich mit einem früheren Antrag an der Loikumer Straße vergleichbar, wobei die Größe und das Erscheinungsbild der geplanten Gebäude identisch sind. Die Genehmigungsbehörde für das Verfahren ist die Bezirksregierung Düsseldorf, wobei die Stadt Hamminkeln als Beteiligte auftritt.
Das geplante Heizkraftwerk liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 „Gewerbegebiet Am Uh-landsweg“. Obwohl dieser Bebauungsplan noch nicht rechtsverbindlich ist, wurde der Satzungsbeschluss bereits gefasst und dient als Grundlage für bereits genehmigte Bauvorhaben. Da das beantragte Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, bestehen aus planungsrechtlicher Sicht keine Bedenken. Die Erschließung des Standorts über die Sachsenstraße ist hinsichtlich der Straßen- und Abwassertechnik als gesichert zu betrachten. Die Verwaltung wird daher im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine positive Stellungnahme abgeben. Der Planungsausschuss soll die Vorlage zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 11.12.2003kein Ergebnis hinterlegt
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