32. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 10.07.2003 (Abgrabungen) - Stellungnahme der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln mit der Nummer 2003/0251 befasst sich mit der 32. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Hintergrund der Änderung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 10. Juli 2003, welches die Steuerungswirkung des Gebietsentwicklungsplans in Bezug auf Abgrabungsflächen in Frage gestellt hat. Der Regionalrat beabsichtigt, durch die vorliegende Änderung die Rechtsklarheit zu erhöhen und sicherzustellen, dass Abgrabungen in den festgelegten Bereichen zulässig sind, um die Ausschlusswirkung des Plans auf andere Flächen wiederherzustellen.
Die Verwaltung führt aus, dass für die Stadt Hamminkeln lediglich ein Punkt des Erarbeitungsbeschlusses relevant ist. Dabei handelt es sich um eine Änderung der Formulierung im Erläuterungsbericht zum Gebietsentwicklungsplan. Ein weiterer Teil des Verfahrens sieht die Prüfung vor, ob für bestimmte ausgewiesene Abgrabungsbereiche ein Vorrang für Abgrabungen eingeräumt werden kann. Die Verwaltung stellt fest, dass Flächen auf dem Stadtgebiet von Hamminkeln von dieser Prüfung nicht betroffen sind. Daraus resultiert nach Angaben der Verwaltung, dass für Flächen innerhalb der Stadt Hamminkeln ein genereller Vorrang der Abgrabungsbelange besteht.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, zur 32. Änderung des Gebietsentwicklungsplans keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Planungsausschusses am 11. Dezember 2003 und des Rates am 15. Dezember 2003 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003kein Ergebnis hinterlegt
- 11.12.2003kein Ergebnis hinterlegt
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