Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamminkeln (GS StrReinS) - Beratung über die Höhe der Gebühren für das Jahr 2004 - Änderung des Verzeichnisses der durch die Stadt zu reinigenden Straßen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Anpassung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung für das Jahr 2004. Im Zentrum der Vorlage stehen die Festsetzung eines neuen Gebührensatzes sowie die Erweiterung des Verzeichnisses der zu reinigenden Straßen.
Die Verwaltung hat auf Basis einer Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2004 ermittelt, dass der Gebührensatz von 1,21 € pro laufendem Meter Frontlänge auf 0,99 € zu senken ist. Grundlage hierfür ist die voraussichtliche Kostenentwicklung sowie die Berücksichtigung eines städtischen Eigenanteils von 20 % an den Kosten der Straßenreinigung. In die Kalkulation floss zudem ein Betriebsergebnis aus dem Jahr 2002 ein, welches einen Überschuss von 13.097,14 € auswies. Durch die Anpassung soll der Kostendeckungsgrundsatz gewahrt bleiben, wobei der ungedeckte gebührenpflichtige Gesamtaufwand für 2004 voraussichtlich 61.415,80 € betragen wird.
Zudem wird vorgeschlagen, das Verzeichnis der durch die Stadt zu reinigenden Straßen um die Straße „Stockkamp“ im Ortsteil Dingden zu ergänzen. Eine Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen ergab, dass die Widmung dieser Straße im Mai 2003 nachgeholt wurde, wodurch die Gebührenpflicht für die Anlieger ab dem Jahr 2004 besteht. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den neuen Gebührensatz festzusetzen und das Straßenverzeichnis entsprechend zu erweitern.
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Beratungsfolge
- 03.12.2003kein Ergebnis hinterlegt
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