Auswirkungen des Schulrechtsänderungsgesetzes und weitere Neuregelungen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2003/0191 informiert über die Auswirkungen des Schulrechtsänderungsgesetzes sowie weitere Neuregelungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen. Das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine Bildungsvereinbarung mit den Trägerverbänden der Kindertageseinrichtungen geschlossen, um die Verzahnung von elementarer und schulischer Bildung zu fördern. Ein neu erstelltes Schulfähigkeitsprofil definiert Kompetenzbereiche als Voraussetzung für erfolgreiches Lernen. Dieses Profil dient den pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen und Lehrkräften an Grundschulen als Orientierungshilfe für Gespräche mit Erziehungsberechtigten ab dem Schuljahr 2004/2005, besitzt jedoch lediglich empfehlenden Charakter.
Der Schulträger ist zusammen mit den Leitungen der Tageseinrichtungen und Grundschulen dazu verpflichtet, Erziehungsberechtigte von Kindern ab vier Jahren zu einer Informationsveranstaltung einzuladen. Ziel ist die Beratung über vorschulische Fördermöglichkeiten, wie etwa Sprachförderkurse, sowie über den Zeitpunkt der Einschulung. Zudem soll die Teilnahme am Kindergarten bei Familien mit nicht deutscher Herkunftssprache gefördert werden. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens kann die Schule die Teilnahme an vorschulischen Sprachförderkursen anordnen, sofern die erforderlichen Deutschkenntnisse für den Unterricht fehlen und keine entsprechende Förderung in einer Tageseinrichtung stattfindet. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse ist nicht mehr vorgesehen; als Rückstellungsgrund bleiben lediglich erhebliche gesundheitliche Gründe.
Zudem wird durch eine Änderung des Gesetzes über Tageeinrichtungen für Kinder klargestellt, dass Kommunen die Verpflichtung zur Bereitstellung von Tageseinrichtungen für Kinder im schulpflichtigen Alter auch durch offene Ganztagsschulen erfüllen können. Dies soll Gemeinden mit Haushaltssicherungskonzept die Teilnahme am Aufbau von offenen Ganztagsgrundschulen ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 15.10.2003kein Ergebnis hinterlegt
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