Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 ''Loikumer Straße'' in Dingden - Abwägungsbeschlüsse Bürgerbeteiligung - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2004/0111 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2004/0111 wird die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „Loikumer Straße“ in Dingden beantragt. Das Vorhaben sieht die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche südlich der Loikumer Straße vor. Ziel ist der Neubau eines Logistikzentrums durch das Unternehmen H + W Schmänk, welches bereits an der Straße „Zum Tollberg“ ansässig ist.
Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits am 18. März 2004 den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan gefasst. Im Rahmen der bisherigen Verfahrensschritte fand am 11. März 2004 eine Bürgerbeteiligung zum Planentwurf statt, bei der keine abwägungsrelevanten Anregungen oder Bedenken durch die Bürger vorgebracht wurden.
Die Stellungnahmen der relevanten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden in die Planbearbeitung einbezogen. Dabei wurden fachliche Belange aus den Bereichen Immissionsschutz, Abwassertechnik und Ökologie berücksichtigt. Zur Beschleunigung des Verfahrens soll die öffentliche Auslegung des Planentwurfs nun unmittelbar durchgeführt werden. Mit diesem Schritt erfolgt gleichzeitig die formelle Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches. Der Planungsausschuss soll die öffentliche Auslegung des Planentwurfes beschließen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2004 · Planungsausschuss (32. Sitzung)
- 2Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Dingden Antragsteller: REWA GmbH & Co. KG, WeselZur Vorlage · 2004/0113 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die REWA GmbH & Co. KG aus Wesel hat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Dingden beantragt. Das betreffende Areal liegt zwischen der Weberstraße und der Bahnlinie und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die geplante bauliche Nutzung soll das Grundstück im Bereich der geplanten Westtangente erschließen. Laut dem vorliegenden Antrag konkretisiert das Vorhaben eine bereits im Flächennutzungsplan vorgesehene gemischte Baufläche sowie die Ziele des Strukturkonzepts Dingden-West, wonach dort eine bauliche Entwicklung zur Markierung des südlichen Ortseinganges vorgesehen ist.
Nach einem interfraktionellen Gespräch im Juni 2004, in dem der Vorhabenträger sein Projekt erläuterte, wird die Angelegenheit nun erneut zur Beratung vorgelegt. Der Antragsteller plant eine differenzierte Nutzung des Gebiets, die neben Gewerbeflächen auch Teilbereiche für eine Wohnnutzung vorsieht, was eine Anpassung der Darstellung im Flächennutzungsplan erforderlich macht. Es liegen bereits Untersuchungen des RWTÜV zu Geräuscheinwirkungen umliegender Gewerbebetriebe vor, wobei eine weitere Vertiefung der Planung und der schalltechnischen Untersuchung angestrebt wird.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zur erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu fassen. Bei einer entsprechenden Beschlussfassung beabsichtigt der Antragsteller, die Planung weiter zu konkretisieren und fachlich abzustimmen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2004 · Planungsausschuss (32. Sitzung)
- 3Bebauungsplan Nr. 4 ''Am Elsholtweg'' in Loikum - Vorstellung des PlanentwurfesZur Vorlage · 2004/0112 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2004/0112 zur Vorstellung des Entwurfes für den Bebauungsplan Nr. 4 „Am Elsholtweg“ in Loikum befasst sich mit der Überarbeitung der bisherigen Planung. Grundlage für die Modifizierung des Entwurfes ist ein vorliegendes Schallgutachten. Da die Einhaltung der Immissionsrichtwerte am nahegelegenen Bürgerhaus durch technische Maßnahmen am Gebäude oder Abschirmungen im Außenbereich allein nicht erreicht werden kann, sieht die Planung Anpassungen an der Gebäudeanordnung und zusätzliche bauliche Maßnahmen vor.
Die Verwaltung favorisiert dabei eine Variante, die spezifische Raumnutzungen wie Flure, Bäder oder Abstellräume an den zum Bürgerhaus gewandten Seiten der ersten Gebäudezeile vorsieht. Zudem ist die Errichtung eines zwei Meter hohen Schallschirms an der Nordostgrenze des Plangebietes vorgesehen. Durch die Verschiebung der geplanten Erschließungsstraße an die Nordostgrenze wird ein größerer Abstand zur geräuschintensiven Nutzung des Bürgerhauses geschaffen, wodurch eine Pufferzone entsteht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erweitert sich in diesem Bereich, um eine baulich durchgehende Abschirmung in Verbindung mit dem Feuerwehrgebäude zu ermöglichen.
Der Entwurf sieht zudem die Festsetzung von Grünstreifen entlang der nordwestlichen Grenze sowie zur Isselburger Straße vor. Die gesamte Straßenparzelle des Elsholtweges wird in den Plan aufgenommen, um die notwendigen Verkehrsflächen für den Ausbau zu sichern. Der Planungsausschuss wird gebeten, die Durchführung der Bürgerbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange auf Basis dieses modifizierten Entwurfes zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2004 · Planungsausschuss (32. Sitzung)
- 4Errichtung eines Gastanks zur Gasversorgung des Baugebietes Pferdsweide in MarienthalZur Vorlage · 2004/0135 · Mitteilungsvorlage
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Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Gasversorgung des Neubaugebietes Pferdsweide in Marienthal eine Sondernutzungserlaubnis für die vorübergehende Aufstellung eines Flüssiggaslagerbehälters erteilt. Grundlage hierfür ist ein Antrag der Firma Propan Rheingas GmbH & Co. KG, um die kurzfristige Versorgung von drei bereits vertragsgebundenen Abnehmern im Baugebiet sicherzustellen.
Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte am 18. März 2004 beschlossen, einen Konzessionsvertrag mit dem genannten Unternehmen abzuschließen. Dieser Vertrag sieht unter anderem die ebenerdige Errichtung eines Gastanks nordöstlich der Pastor-Winkelmann-Straße vor. Parallel dazu liegt ein weiterer Antrag der Firma vor, einen unterirdischen Flüssiggasbehälter in einer Grünfläche im westlichen Planbereich zu errichten, über den zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht entschieden wurde.
Die erteilte Sondernutzungserlaubnis nach § 18 des Straßen- und Wegegesetzes NRW bezieht sich auf einen ausgewiesenen Parkplatz am Ende einer Stichstraße. Die Aufstellung des Behälters, dessen Größe für die Versorgung eines Hausanschlusses ausreicht, erfolgt auf einem Grundstück im Eigentum der Stadt Hamminkeln. Die Erlaubnis ist zeitlich befristet und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes erteilt worden.
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- 23.06.2004 · Planungsausschuss (32. Sitzung)
- 5Mitteilung über die Anlegung zusätzlicher Stellplätze im Bereich des ehemaligen Bolzplatzes ''Scheffelweg'' in HamminkelnZur Vorlage · 2004/0117 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2004/0117 informiert über die geplante Schaffung zusätzlicher Parkmöglichkeiten im Bereich des ehemaligen Bolzplatzes „Scheffelweg“ in Hamminkeln. Hintergrund ist ein Schreiben von Anwohnerinnen und Anwohnern des Scheffelwegs, in dem der Wunsch nach erweiterten Parkmöglichkeiten zwischen dem Scheffel- und dem Fuderweg geäußert wurde.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Minkelsches Feld 2“ wurde ein Teil der ehemaligen Bolzplatzfläche in einen Bauplatz umgewandelt, dessen Bautätigkeiten sich dem Ende zuneigen. Der östliche Teil der Fläche ist weiterhin als öffentliche Grünfläche ohne spezifische Zweckbestimmung ausgewiesen. Die Verwaltung stellt fest, dass eine formelle Änderung des Bebauungsplanes zur Umwandlung von Grünfläche in Verkehrsfläche aufgrund des hohen Aufwandes nicht angestrebt wird.
Stattdessen ist vorgesehen, im Rahmen der anstehenden Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wegeflächen einen zusätzlichen Stellplatz anzulegen. In einem Ortstermin mit den unmittelbar betroffenen Anliegerinnen und Anliegern wurde Einvernehmen darüber erzielt, den Stellplatz auf der Grünfläche zu realisieren. Die bauliche Umsetzung soll mittels Rasengitter- bzw. Wabensteinen erfolgen, um eine zusätzliche Flächenversiegelung zu vermeiden und die optische Zuordnung zur Grünfläche beizubehalten. Die Verwaltung beabsichtigt, diesen Stellplatz ohne eine Änderung des Bebauungsplanes zu errichten.
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Beratungsfolge
- 23.06.2004 · Planungsausschuss (32. Sitzung)
- 6Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 7Mitteilungen und Anfragen