Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Vorlage der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2004Zur Vorlage · 2005/0055 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2005/0055 befasst sich mit der Vorlage der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2004. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist am Ende eines jeden Haushaltsjahres der Nachweis des Ergebnisses der Haushaltswirtschaft im Rahmen einer Jahresrechnung zu erbringen. Diese Rechnung wird durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister festgestellt.
Die Verwaltung gibt an, dass die Erstellung der Jahresrechnung für das Jahr 2004 voraussichtlich in der achten Kalenderwoche erfolgen wird. Den Ratsmitgliedern sollen die Ergebnisse rechtzeitig vor der Sitzung des Rates am 7. März 2005 zugeleitet werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Ergebnis der Haushaltswirtschaft 2004 zur Kenntnis zu nehmen. Zudem wird beantragt, dass der Rat die Jahresrechnung zur Prüfung gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleitet. Dieser Ausschuss nutzt für die Durchführung der Prüfung das Rechnungsprüfungsamt.
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Beratungsfolge
- 07.03.2005 · Rat (5. Sitzung)
- 2Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2005Zur Vorlage · 2005/0047 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2005/0047 behandelt den Entwurf der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans einschließlich der Anlagen für das Haushaltsjahr 2005. Der Entwurf wurde bereits in der Ratssitzung vom 15. Dezember 2004 eingebracht, woraufhin die Fachausschüsse mit der Beratung beauftragt wurden. Die Beratungen in den relevanten Gremien, darunter der Bauausschuss, der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport sowie der Verwaltungsausschuss, sind bis zum 15. Februar 2005 vorgesehen. Etwaige Änderungen aus dem Feuerschutzausschuss werden vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mitgeteilt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage betrifft die kulturellen Angelegenheiten, die im Zuständigkeitsbereich des Haupt- und Finanzausschusses liegen. Hierbei stehen die Verteilung von Mitteln für kulturelle Veranstaltungen im Fokus. Für das Jahr 2005 liegen Anträge des Kulturkreises Marienthal e.V. sowie der Derik-Baegert-Gesellschaft e.V. vor. Die Verwaltung schlägt vor, den Haushaltsansatz von 4.200,00 Euro beizubehalten, was eine Neuregelung der Mittelverteilung erfordert.
Zudem werden Anträge auf Beihilfen zur Aktualisierung des Medienbestandes behandelt. Für das katholische Pfarramt St. Pankratius Dingden schlägt die Verwaltung eine Gewährung von 920,00 Euro vor. Für die katholische öffentliche Bücherei St. Antonius Loikum wird ein Zuschuss in Höhe von 230,00 Euro empfohlen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Haushaltsplan unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 07.03.2005 · Rat (5. Sitzung)
- 17.02.2005 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 3Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2004-2008Zur Vorlage · 2005/0048 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2005/0048 wurde das Investitionsprogramm sowie die Finanzplanung für den Planungszeitraum 2004 bis 2008 vorgelegt. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Entwurfs zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Jahr 2005.
Der Ablauf der parlamentarischen Beratung sieht vor, dass sich die zuständigen Fachausschüsse bis zum 15. Februar 2005 mit dem Programm befassen. Hierzu gehören der Bauausschuss, der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport sowie die Verwaltung. Etwaige Änderungsvorschläge dieser Gremien werden in der Vorlage zusammengeführt und den Mitgliedern vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Verfügung gestellt. Sollten zudem im Feuerschutzausschuss am 15. Februar 2005 Änderungen beschlossen werden, erfolgt eine entsprechende Mitteilung vor der Sitzung.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Empfehlung abgegeben, dem Rat das Investitionsprogramm unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen. Die detaillierten finanziellen Informationen zu den Kosten und der Mittelbereitstellung sind dem Haushaltsplanentwurf und dem Investitionsprogramm zu entnehmen. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss war für den 17. Februar 2005 angesetzt, während die Entscheidung im Rat voraussichtlich am 7. März 2005 erfolgen sollte.
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Beratungsfolge
- 07.03.2005 · Rat (5. Sitzung)
- 17.02.2005 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 4Entwässerungsentwurf für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 21 ''Dingden-Süd''Zur Vorlage · 2005/0029 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2005/0029 befasst sich mit dem Entwurf zur abwassertechnischen Erschließung des geplanten Wohngebietes „Dingden-Süd“ im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 21. Das Einzugsgebiet wird durch die Straßen Kerkpad und Up de Woort sowie die Gewässer Königsbach und Bruchgosse begrenzt. Im Zuge der Planung wurde zudem das bestehende Regenwasserkanalnetz nördlich der Straße Up de Woort mittels einer Kanalnetzsimulation überprüft.
Das zukünftige Wohngebiet soll nach dem Trennverfahren entwässert werden. Dabei werden Schmutz- und Regenwasserkanäle zu einem zentralen Punkt im südwestlichen Grüngürtel geführt. Das Schmutzwasser wird über ein Pumpwerk in die bestehende Kanalisation der Straße Dorfbruch geleitet. Für die Regenwasserentsorgung ist eine Änderung der Einleitung vorgesehen: Da die aktuelle Einleitung in den Königsbach aufgrund der Dammlage und der Hochwasserproblematik in der Ortslage nicht beibehalten werden soll, werden die Abflüsse aus dem bestehenden und dem neuen Gebiet zusammengeführt. Die Entwässerung soll künftig über ein Regenrückhaltebecken gedrosselt in die Bruchgosse erfolgen.
Die Gesamtkosten für die Maßnahmen, welche die Regenwasser- und Schmutzwasserkanalisation, das Rückhaltebecken sowie Ingenieurleistungen umfassen, belaufen sich auf 1.300.000 Euro. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, den Entwurf zur Anzeige und Genehmigung bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen. Zudem ist ein Antrag auf wasserbehördliche Erlaubnis bei der zuständigen Behörde erforderlich.
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Beratungsfolge
- 07.03.2005 · Rat (5. Sitzung)
- 02.02.2005 · Bauausschuss (1. Sitzung)
- 5Schließung einer Gruppe im städtischen ''Kindergarten am Bach'' zum 01.08.2005Zur Vorlage · 2005/0040 · ARCHIV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat einen Beschlussvorschlag zur Schließung einer Gruppe im städtischen „Kindergarten am Bach“ zum 1. August 2005 vorgelegt. Grundlage für diese Maßnahme ist die Bedarfsplanung für die Tagesbetreuung von Kindern, die sich an den gesetzlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder orientiert. Aufgrund eines Rückgangs der Kinderzahlen in der Stadt und der entsprechenden Bedarfsplanung des Jugendamtes des Kreises Wesel ist eine Reduzierung der Kapazitäten vorgesehen.
Die Entscheidung für die Schließung der Gruppe im kommunalen Kindergarten basiert auf einem Kriterienkatalog. Im Vergleich zu anderen Einrichtungen in Dingden weist der städtische Kindergarten eine niedrigere Belegung auf und unterliegt keinen Zweckbindungen durch öffentliche Investitionsmittel. Im Gegensatz dazu sind die Mietverträge der Kindertageseinrichtung des DRK Dingden langfristig gebunden und der katholische Kindergarten in Dingden wurde erst im Jahr 2000 mit öffentlichen Mitteln saniert.
Durch die Reduzierung um 25 Plätze wird für die Planungszeiträume 2005/2006 und 2006/2007 eine Versorgungssituation prognostiziert, die bei einer Kapazität von 220 Plätzen weiterhin ausreichend Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren im Ortsteil Dingden sicherstellt. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat die Umsetzung der Schließung.
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Beratungsfolge
- 07.03.2005 · Rat (5. Sitzung)
- 09.02.2005 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (2. Sitzung)
- 6Offene Ganztagsschule im PrimarbereichZur Vorlage · 2005/0042 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2005/0042 befasst sich mit der Finanzierung des Betriebs der offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hamminkeln. Grundlage für die Beantragung von Zuwendungen für außerunterrichtliche Angebote ist ein Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder. Hierbei stehen zwei Varianten der Zuwendung zur Verfügung: Ein Festbetrag von 615,00 Euro pro Kind und ein Anteil an Lehrerstellen oder ein zusätzlicher Festbetrag von 205,00 Euro pro Kind, was einen Gesamtsatz von 820,00 Euro ergibt.
In der Verwaltung ist vorgesehen, im Rahmen der Zuwendungsfinanzierung auf die zweite Variante zurückzugreifen. Die Kalkulation für eine Gruppe mit 25 Kindern sieht neben Landesmitteln auch Elternbeiträge vor, wobei die Elternbeiträge auf Erfahrungswerten aus Nachbarkommunen basieren. Die jährliche Kostenkalkulation für drei Gruppen sowie den Lehrerstellenanteil einer Gruppe ergibt einen kalkulierten Schulträgeranteil von 11.425,00 Euro.
Für den Zeitraum von August bis Dezember 2005 sind Mittel in Höhe von 57.750,00 Euro vorgesehen. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat, die Verwaltung damit zu beauftragen, die vertraglichen Vereinbarungen mit den vorgesehenen Kooperationspartnern auf Basis der dargestellten Ausgabenkalkulation abzuschließen.
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Beratungsfolge
- 07.03.2005 · Rat (5. Sitzung)
- 09.02.2005 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (2. Sitzung)
- 7Offene Ganztagsschule im Primarbereich hier: Satzung zur Erhebung von ElternbeiträgenZur Vorlage · 2005/0041 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Einführung einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich für das Schuljahr 2025/2006 an den Grundschulen in Hamminkeln, Dingden und Mehrhoog. Grundlage für die Umsetzung sind eine Elternbefragung aus dem Jahr 2004 sowie vorangegangene Beschlüsse des Ausschusses für Schule und Kultur sowie des Rates. Ziel ist die Einrichtung jeweils einer Gruppe pro Schule, wobei die Schulleitungen eine Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern anstreben, die strukturelle Angebote wie Vormittagsbetreuung, Mittagsverpflegung und Hausaufgabenbetreuung sowie ergänzende Aktivitäten bereitstellen können.
Für die Realisierung der Maßnahme müssen bis zum 30. April 2005 entsprechende Zuwendungsanträge für Investitionen und die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote gestellt werden. Die Ermittlung des Investitionsbedarfs erfolgt in Abstimmung zwischen den Schulleitungen, dem Bauamt und der Verwaltung. Um eine verlässliche Planungsgrundlage für die Antragstellung zu schaffen, ist die Durchführung eines verbindlichen Anmeldeverfahrens vorgesehen.
Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Festsetzung von Elternbeiträgen beantragt. Die Verwaltung schlägt vor, Beiträge bis zu einer Höhe von 100,00 Euro pro Monat und Kind zu erheben, wobei eine soziale Staffelung sowie Ermäßigungen für Geschwisterkinder vorgesehen sind. Die Beitragsgestaltung orientiert sich an den bestehenden Einkommensgruppen des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat, die entsprechende Satzung zur Erhebung dieser Beiträge zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 07.03.2005 · Rat (5. Sitzung)
- 09.02.2005 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (2. Sitzung)
- 8Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 9Mitteilungen und Anfragen
- 10Vereinbarung zur Trägergemeinschaft zwischen der Stadt Hamminkeln und der evgl. Kirchengemeinde HamminkelnZur Vorlage · 2005/0050 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln und die evangelische Kirchengemeinde Hamminkeln beabsichtigen, eine Vereinbarung zur Trägergemeinschaft für die Offene Jugendarbeit in der neuen Jugendeinrichtung im Ortsteil Hamminkeln umzusetzen. Die Grundlage hierfür bildet ein Beschluss des Rates vom 11. Juli 2002, auf dessen Basis Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und der Kirchengemeinde geführt wurden. Der entsprechende Vertrag sowie der Konzeptionsvertrag liegen der Mitteilungsvorlage bei.
Der Bau des Jugendhauses hat im ersten Abschnitt einen Stand erreicht, der den Betrieb der bisherigen Räumlichkeiten im Labsa(a)l zum 30. März 2005 beendet. Der Bezug der neuen Einrichtung ist für den 1. April 2005 vorgesehen, wobei eine öffentliche Eröffnung für den 9. April 2005 geplant ist.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport soll die Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Hamminkeln und der evangelischen Kirchengemeinde Hamminkeln sowie den Konzeptionsvertrag zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage wurde durch die Koordination Jugendhilfe erstellt und steht zur Beratung im Ausschuss sowie im Rat an.
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Beratungsfolge
- 07.03.2005 · Rat (5. Sitzung)