Vorlage der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2004
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2005/0055 befasst sich mit der Vorlage der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2004. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist am Ende eines jeden Haushaltsjahres der Nachweis des Ergebnisses der Haushaltswirtschaft im Rahmen einer Jahresrechnung zu erbringen. Diese Rechnung wird durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister festgestellt.
Die Verwaltung gibt an, dass die Erstellung der Jahresrechnung für das Jahr 2004 voraussichtlich in der achten Kalenderwoche erfolgen wird. Den Ratsmitgliedern sollen die Ergebnisse rechtzeitig vor der Sitzung des Rates am 7. März 2005 zugeleitet werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Ergebnis der Haushaltswirtschaft 2004 zur Kenntnis zu nehmen. Zudem wird beantragt, dass der Rat die Jahresrechnung zur Prüfung gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleitet. Dieser Ausschuss nutzt für die Durchführung der Prüfung das Rechnungsprüfungsamt.
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Beratungsfolge
- 07.03.2005kein Ergebnis hinterlegt
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