Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Bürgerantrag auf Aufhebung eines Glascontainerstandplatzes an der Karlstraße in MehrhoogZur Vorlage · 2005/0056 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2005/0056 liegt ein Bürgerantrag vor, der die Aufhebung eines Glascontainerstandplatzes sowie der Kleidercontainer an der Karlstraße in Mehrhoog fordert. Die Anwohner der betroffenen Häuser begründen ihr Anliegen mit Lärmbelästigungen zu verschiedenen Tageszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen. Zudem wird auf die Gefahr durch Glassplitter für Kinder, Haustiere und Fahrzeuge sowie auf ein erhöhtes Vorkommen von Wespen und Bienen an warmen Tagen hingewiesen. Als alternative Standorte werden die Flächen am Bahnhof, beim REWE-Markt und am Mühlenbusch angeführt.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der Standort im Jahr 1998 auf Wunsch des Bürgervereines Mehrhoog von einem Parkplatz an die Karlstraße verlegt wurde. Im Zuge von Umgestaltungsmaßnahmen an der angrenzenden Grünfläche wurde die ursprüngliche Eingrünung des Standortes entfernt. Laut Angaben des Entsorgers wird der Standort mit einer Befüllungsrate von 60 bis 80 Prozent pro Leerungstournus genutzt. Da derzeit kein gleichwertiger Alternativstandort in der näheren Umgebung zur Verfügung steht, wird auf die Notwendigkeit des Standortes verwiesen. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass vergleichbare Anträge in der Vergangenheit aufgrund von Präzedenzfallüberlegungen abgelehnt wurden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Containerstandort an der Karlstraße nicht beseitigt.
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Beratungsfolge
- 07.04.2005 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 3Privatisierung des Freibades hier: Antrag der F.D.P.-FraktionZur Vorlage · 2005/0071 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsberatungen beantragt, die Verwaltung mit Verhandlungen über die Übernahme der Trägerschaft des Freibades zu beauftragen. Ziel dieser Initiative ist es, den im Haushalt ausgewiesenen Defizitbetrag von 247.000 Euro zu reduzieren. Als Begründung führt die Fraktion an, dass die bisherigen Aktivitäten des Freibadvereins Dingden e.V. zwar die Attraktivität der Anlage gesteigert, jedoch keine Kostenreduzierungen bewirkt haben. Die Fraktion strebt eine Überleitung des Bades in private Trägerschaft bis spätestens zum Saisonbeginn 2007 an.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Umsetzung der Verhandlungen intensive Gespräche, umfangreiche Berechnungen sowie die Prüfung der Auswirkungen auf die Personalstruktur des Bäderpersonals erfordert. Aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwands wird eine Beauftragung durch den zuständigen Ausschuss als notwendig erachtet. Über die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine Erkenntnisse vor.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung dazu ermächtigt, Voruntersuchungen einzuleiten. Diese sollen zudem erste Sondierungsgespräche mit dem Freibadverein sowie gegebenenfalls mit weiteren potenziellen Trägern umfassen.
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Beratungsfolge
- 07.04.2005 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 4Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Hamminkelner Straße, L 480, im Bereich 100 m vor und hinter der einseitigen Fahrbahnverengung; Anregung des SPD-Ortsvereins Brünen gemäß § 24 GO NW vom 25.01.2005Zur Vorlage · 2005/0053 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2005/0053 befasst sich mit dem Antrag des SPD-Ortsvereins Brünen, die Verkehrssituation im Ortseingangsbereich von Brünen auf der Hamminkelner Straße (L 480) erneut zu überprüfen. Ziel der Anregung ist die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in einem Bereich von 100 Metern vor und hinter der einseitigen Fahrbahnverengung. Ein Anwohner hat ein gleichlautendes Anliegen beim Landrat des Kreises Wesel eingereicht, welches zur weiteren Veranlassung an den Bürgermeister weitergeleitet wurde.
In der Vergangenheit wurde in diesem Bereich bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h durch die Stadt Hamminkeln angeordnet. Diese Entscheidung wurde jedoch nach einem Widerspruch des zuständigen Straßenbaulastträgers, des Landesbetriebs Straßenbau NRW, durch den Kreis Wesel im Jahr 2002 aufgehoben.
Da es sich bei verkehrsbehördlichen Anordnungen um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, die dem Bürgermeister obliegen, sieht die Vorlage vor, die Anregung des SPD-Ortsvereins an den Bürgermeister zur Erledigung weiterzuleiten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt in diesem Zusammenhang, nach Durchführung des erforderlichen verkehrsbehördlichen Anhörungsverfahrens und sofern die Voraussetzungen vorliegen, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Bereich der Fahrbahnverengung anzuordnen.
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Beratungsfolge
- 07.04.2005 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 5Erwerb Mitgliedschaft im Förderverein Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege e.V.Zur Vorlage · 2005/0058 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema Erwerb einer Mitgliedschaft im Förderverein Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege e.V. liegt dem Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung vor. Hintergrund ist ein Schreiben des Fördervereins vom Januar 2005, in dem um eine Mitgliedschaft geworben wird.
Die Kosten für eine Mitgliedschaft der Stadt Hamminkeln belaufen sich auf 0,5 Cent pro Einwohner, was zum aktuellen Zeitpunkt einem jährlichen Beitrag von 137 Euro entspricht. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsstelle „Mitgliedsbeiträge an Vereine und Verbände“ in Höhe von 24.100 Euro vorgesehen.
Der Förderverein unterstützt seit über 18 Jahren Projekte im Bereich des Naturschutzes sowie der Heimat- und Kulturpflege. In der Vergangenheit wurden bereits Fördermittel für Maßnahmen in Hamminkeln bereitgestellt, darunter der Umbau des Jakobshauses in Dingden durch den Heimatverein sowie ein Druckkostenzuschuss für eine Informationsbroschüre zum Schloss Ringenberg. Zudem wird auf das Projekt „Dingdener Heide - Geschichte einer Kulturlandschaft“ verwiesen.
Aufgrund des Umfangs der bisherigen Förderungen empfiehlt die Verwaltung die Aufnahme der Mitgliedschaft. Gemäß der Zuständigkeitsordnung des Rates liegt die Entscheidung über den Erwerb von Mitgliedschaften in Vereinen, Verbänden und Organisationen beim Haupt- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 07.04.2005 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 6Bericht zum 1. Frauenförderplan für den Zeitraum 01.01.2001 bis 31.12.2003 und Fortschreibung des Frauenförderplans bis zum 31.12.2006Zur Vorlage · 2005/0001 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung Hamminkeln befasst sich mit dem Bericht zum ersten Frauenförderplan für den Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2003 sowie der Fortschreibung des Frauenförderplans bis zum 31. Dezember 2006. Grundlage für die Erstellung solcher Pläne ist das Landesgleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, welches die Erarbeitung von Maßnahmen zur beruflichen Gleichstellung von Männern und Frauen vorschreibt.
Der Bericht dokumentiert die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen des vorangegangenen Planungszeitraums. Die Fortschreibung des Plans bis Ende 2006 übernimmt im Wesentlichen die allgemeinen Maßnahmen des ersten Plans, enthält jedoch eine aktualisierte Personalstrukturstatistik sowie Prognosen und Zielvorgaben für die Besetzung von Stellen, Beförderungen und Höhergruppierungen, getrennt nach Laufbahnen. Ziel ist es, den Anteil von Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, auf 50 Prozent zu erhöhen. Der Plan umfasst zudem Vorgaben zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Die Erarbeitung erfolgte unter Einbeziehung der Gleichstellungsbeauftragten, des zuständigen Arbeitskreises sowie des Personalrates. Die Vorlage wird mit einer Verzögerung von einem Jahr vorgelegt, was die Verwaltung auf den Mutterschutz einer Bediensteten sowie die Neubesetzung der Ausschüsse nach der Kommunalwahl zurückführt. Der Rat wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und die Fortschreibung des Frauenförderplans in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 14.04.2005 · Rat (6. Sitzung)
- 07.04.2005 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 7Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 8Mitteilungen und Anfragen