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Beschlussvorlage

Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Hamminkelner Straße, L 480, im Bereich 100 m vor und hinter der einseitigen Fahrbahnverengung; Anregung des SPD-Ortsvereins Brünen gemäß § 24 GO NW vom 25.01.2005

2005/0053

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2005/0053 befasst sich mit dem Antrag des SPD-Ortsvereins Brünen, die Verkehrssituation im Ortseingangsbereich von Brünen auf der Hamminkelner Straße (L 480) erneut zu überprüfen. Ziel der Anregung ist die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in einem Bereich von 100 Metern vor und hinter der einseitigen Fahrbahnverengung. Ein Anwohner hat ein gleichlautendes Anliegen beim Landrat des Kreises Wesel eingereicht, welches zur weiteren Veranlassung an den Bürgermeister weitergeleitet wurde.

In der Vergangenheit wurde in diesem Bereich bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h durch die Stadt Hamminkeln angeordnet. Diese Entscheidung wurde jedoch nach einem Widerspruch des zuständigen Straßenbaulastträgers, des Landesbetriebs Straßenbau NRW, durch den Kreis Wesel im Jahr 2002 aufgehoben.

Da es sich bei verkehrsbehördlichen Anordnungen um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, die dem Bürgermeister obliegen, sieht die Vorlage vor, die Anregung des SPD-Ortsvereins an den Bürgermeister zur Erledigung weiterzuleiten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt in diesem Zusammenhang, nach Durchführung des erforderlichen verkehrsbehördlichen Anhörungsverfahrens und sofern die Voraussetzungen vorliegen, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Bereich der Fahrbahnverengung anzuordnen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 169 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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