Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Einzelhandelskonzept für den Ortsteil Hamminkeln - Vorstellung durch den Gutachter - BeschlussfassungZur Vorlage · 2005/0140 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2005/0140 befasst sich mit dem Einzelhandelskonzept für den Ortsteil Hamminkeln. Im Rahmen der anstehenden Sitzungen des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung sowie des Rates der Stadt Hamminkeln soll das vorliegende Konzept vorgestellt und erläutert werden. Ein beauftragter Gutachter wird die Inhalte des Konzepts in der Sitzung präsentieren und für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Die Vorlage geht darauf zurück, dass die Fraktionen bereits im Mai 2005 Auszüge der wesentlichen Inhalte sowie eine Ausfertigung des Konzepts erhalten haben. Ziel der aktuellen Vorlage ist eine formelle Beschlussfassung über das Einzelhandelskonzept. Durch diesen Beschluss soll eine Selbstbindung des Rates erreicht werden, die als Grundlage für weitere Planungen und Planungsaussagen, insbesondere auf der Ebene der Bauleitplanung, dient.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das vorliegende Einzelhandelskonzept für den Ortsteil Hamminkeln zu beschließen. Die Beratung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für den 24. August 2005 vorgesehen, während die Entscheidung im Rat für den 22. September 2005 angesetzt ist.
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Beratungsfolge
- 22.09.2005 · Rat (8. Sitzung)
- 24.08.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 2Bebauungsplan Nr. 15 ''Ortskern Brünen Süd II'' - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - Beschluss zur erneuten Offenlage für die geänderten TeileZur Vorlage · 2005/0141 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2005/0141 zum Bebauungsplan Nr. 15 „Ortskern Brünen Süd II“ behandelt die Abwägung von Stellungnahmen aus der vorangegangenen Auslegungsphase sowie die Empfehlung für eine erneute Offenlage geänderter Teilbereiche. Im Rahmen der ersten Auslegung reichten der Kreis Wesel, das Staatliche Umweltamt Duisburg und der Wasser- und Bodenverband „Obere Issel“ Forderungen nach Uferstreifen oder Abständen zum Mühlenbach ein. Die Verwaltung empfiehlt, statt der geforderten 5 Meter breiten Streifen lediglich einen Hinweis auf den gesetzlichen Abstand von 3 Metern gemäß § 97 Abs. 6 LWG in den Plan aufzunehmen. Die Forderung des Landesbetriebs Straßenbau NRW nach einer Verwaltungsvereinbarung für den Anschluss an die B 70 wird unterstützt. Hinweise der Deutschen Telekom AG, der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke sowie der Wehrbereichsverwaltung West zu Leitungen, Baumstandorten und Bauhöhen werden dem Planungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Hinsichtlich der Grundstückseigentümer auf den Flurstücken 1481 und 1318 empfiehlt die Verwaltung, die Baugrenze aufgrund von Bestandsveränderungen anzupassen, die Nutzungsart als Mischgebiet jedoch beizubehalten. Ein unbegründeter Einspruch von Grundstückseigentümern wird abgelehnt. Bezüglich der Planung eines Fuß- und Radwegs sowie einer Straßenverbreiterung der Kirchhofstraße wird die Rücknahme der Verbreiterung empfohlen. Die Verwaltung unterstützt zudem den Vorschlag eines Anliegers zur Verkehrsregelung durch Beschilderung. Für die Flurstücke 1446 und 1481 sind Erschließungsbeiträge vorgesehen. Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, eine erneute Offenlage des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen, wobei sich die Stellungnahme auf die geänderten Teile beschränkt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2005 · Rat (8. Sitzung)
- 24.08.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 38. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Kuckuck'' in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2005/0143 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2005/0143 behandelt die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Kuckuck“ im Ortsteil Mehrhoog. Gegenstand der Änderung ist ein Baugrundstück nördlich des Storchenweges. Die Anpassung umfasst wesentliche Änderungen der überbaubaren Grundstücksfläche sowie der Dachneigung, um die Errichtung von insgesamt 14 Wohneinheiten in zwei Baugruppen zu ermöglichen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfs gingen Stellungnahmen verschiedener Stellen ein. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wies darauf hin, dass eine Erschließung des Gebiets über die B 8 bzw. L 602 nicht erfolgen darf. Die Verwaltung hält fest, dass die Erschließung des Änderungsbereichs über den Storchenweg erfolgt und keine Zufahrten über die genannten Bundes- oder Landesstraßen vorgesehen sind. Zudem legte die NGW Einwände bezüglich der Betriebssicherheit von Gasleitungen im Storchenweg vor. Da der Storchenweg nicht Bestandteil der Bebauungsplanänderung ist und keine baulichen Veränderungen im Straßenbereich geplant sind, ist die Sicherheit der Leitungen gewährleistet.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die eingegangenen Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den Satzungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Die Entwurfsbegründung soll dabei als Entscheidungsbegründung dienen.
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- 22.09.2005 · Rat (8. Sitzung)
- 24.08.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 43. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BN 10 ''Gewerbegebiet'' in Dingden - Aufhebung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 2005/0144 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 2005/0144 befasst sich mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BN 10 „Gewerbegebiet“ in Dingden. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits am 14. April 2005 den Beschluss gefasst, diese Änderung aufzustellen. Ziel der geplanten Änderung war es, eine Teilfläche eines Wendehammers, die bisher als öffentliche Verkehrsfläche diente, in eine bebaubare gewerbliche Fläche umzuwandeln. Grundlage für dieses Verfahren war ein Antrag eines Unternehmens.
Die Verwaltung hatte die erforderlichen Pläne und Unterlagen für das Änderungsverfahren bereits erstellt, wobei die öffentliche Auslegung des Entwurfs für den Zeitraum zwischen dem 30. Mai und dem 30. Juni 2005 vorgesehen war. Im Mai 2005 erklärte das antragstellende Unternehmen jedoch schriftlich, dass auf den Erwerb der betreffenden Teilfläche des Wendehammers verzichtet wird. Stattdessen ist geplant, ein Lagergebäude auf den bereits vorhandenen Eigentumsflächen zu errichten. Da der ursprüngliche Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes durch diesen Verzicht entfallen ist, wurde das Änderungsverfahren nicht weitergeführt. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss vom 14. April 2005 entsprechend aufzuheben.
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- 22.09.2005 · Rat (8. Sitzung)
- 24.08.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 52. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 ''Dingden-Süd'' - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Bürgerbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2005/0145 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dingden-Süd“. Der Geltungsbereich der Änderung befindet sich im nördlichen Teil des bestehenden Bebauungsplangebietes, südlich der Straße „Up de Woort“.
Grundlage für die Anpassung sind neue vertragliche Regelungen. Im Bereich einer Hofstelle wurde ein Buswendeplatz für die Grundschule eingerichtet, der in den ursprünglichen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht vorgesehen war. Zudem wurde eine Vereinbarung mit einem Grundstückseigentümer getroffen, die eine Verlegung des geplanten Spielplatzes sowie eine Ergänzung der öffentlichen Verkehrsflächen umfasst. Da diese Entwicklungen nicht mit den aktuellen Festsetzungen des Bebauungsplanes übereinstimmen, ist eine formale Änderung erforderlich. Ziel der Neuregelung ist es, die öffentlichen Verkehrsflächen anzupassen, den Spielplatz zu verlegen und die Baugrundstücke sowie deren überbaubare Flächen neu zu ordnen.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Zudem wird die Durchführung der Bürgerbeteiligung sowie der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgeschlagen. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Ausschusses am 24. August 2005 und des Rates am 22. September 2005 vorgesehen.
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- 24.08.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 6Mitteilung über den Entwicklungsplan ''Raum für den Fluss'' hier: Konzept der niederländischen Regierung zum Hochwasserschutz im Gebiet der RheinmündungsarmeZur Vorlage · 2005/0146 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage über den Entwicklungsplan „Raum für den Fluss“ informiert. Gegenstand der Vorlage ist ein Maßnahmenpaket der niederländischen Regierung, das darauf abzielt, das Einzugsgebiet der Rheinmündungsarme vor Überschwemmungen zu schützen. Das zugrunde liegende Hochwasserschutzkonzept sieht vor, den Flüssen mehr Raum zu geben, um die Abflusskapazität zu erhöhen.
Der Plan der niederländischen Regierung ist derzeit Gegenstand eines Beteiligungsverfahrens, in dessen Rahmen auch die Stadt Hamminkeln einbezogen wurde. Seitens der zuständigen Verwaltung wird die Auffassung vertreten, dass durch dieses Vorhaben keine Belange der Stadt Hamminkeln betroffen sind.
Die Vorlage dient der Darstellung des Sachverhalts im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Die detaillierte Darstellung des Konzepts sowie der dazugehörige Bericht zur Umweltverträglichkeit umfassen etwa 300 Seiten. Diese Unterlagen können bei Interesse durch die Verwaltung eingesehen oder kurzfristig ausgeliehen werden. Eine kurze Zusammenfassung des Konzeptes liegt der Mitteilung bei.
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- 24.08.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 7Mitteilung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden HochwasserschutzesZur Vorlage · 2005/0147 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2005/0147 informiert über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes mit Wirkung zum 3. Mai 2005. Dieses Artikelgesetz umfasst Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz sowie im Baugesetzbuch.
Durch die Neuregelung im Wasserhaushaltsgesetz, insbesondere durch die Einführung des § 31 b, wurden Vorgaben zur Festsetzung und Zulässigkeit von Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten etabliert. Als Überschwemmungsgebiete gelten Flächen zwischen Gewässern, Deichen oder Hochufern sowie Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder zur Hochwasserentlastung beansprucht werden. Die Festsetzung dieser Gebiete muss nach Landesrecht bis spätestens 10. Mai 2012 auf Basis eines statistisch einmal in 100 Jahren zu erwartenden Hochwasserereignisses erfolgen.
Für die kommunale Bauleitplanung ergeben sich daraus Konsequenzen, da die Ausweisung neuer Baugebiete in solchen Gebieten in der Regel nicht zulässig ist. Dies kann zur Folge haben, dass bereits ausgewiesene, aber noch nicht erschlossene oder bebaute Gebiete zurückgenommen werden müssen, sofern kein ausreichender Hochwasserschutz gewährleistet ist.
Für die Stadt Hamminkeln sind insbesondere die Auswirkungen im Bereich der Issel sowie auf die Siedlungsbereiche Ringenberg und Teile von Hamminkeln relevant. Für den Verlauf der Issel sind bislang keine Überschwemmungsgebiete förmlich festgesetzt, und die Bezirksregierung Düsseldorf hat noch kein förmliches Verfahren zur Festsetzung eingeleitet. Fachliche Unterlagen des Staatlichen Umweltamtes liegen der Bezirksregierung zwar vor, eine zeitliche Perspektive für das Verfahren ist jedoch nicht bekannt.
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- 24.08.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 8Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 9Mitteilungen und Anfragen