Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Bereich: Kultur Antrag der Derik-Baegert-Gesellschaft auf Zuschuss zur Durchführung der Schlosskonzerte vom 10.10.04 Antrag des Kulturkreises Marienthal e.V. auf Zuschuss zur Durchführung der Marienthaler Abende vom 15.11.04 Antrag des Kulturkreises MaZur Vorlage · 2005/0136 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2005/0136 befasst sich mit der Gewährung von Zuschüssen für kulturelle Veranstaltungen in Hamminkeln. Grundlage der Vorlage sind Anträge der Derik-Baegert-Gesellschaft e.V. sowie des Kulturkreises Marienthal e.V.
Die Verwaltung legt dar, dass für das Haushaltsjahr 2005 im Bereich der kulturellen Zuschüsse ein Haushaltsansatz von 4.200,00 Euro auf der Haushaltsstelle 1.330.7182 zur Verfügung steht. In den vorangegangenen Jahren wurden die verfügbaren Mittel zu gleichen Teilen auf die beteiligten Vereine verteilt. Für das aktuelle Jahr liegt ein Antrag der Derik-Baegert-Gesellschaft e.V. zur Durchführung der Ringenberger Schlosskonzerte vor. Zudem hat der Kulturkreis Marienthal e.V. zwei Anträge gestellt, die die Durchführung der Marienthaler Abende sowie drei Kunstausstellungen betreffen.
Die Verwaltung schlägt vor, der Derik-Baegert-Gesellschaft e.V. einen Zuschuss in Höhe von 1.400,00 Euro zu bewilligen. Dem Kulturkreis Marienthal e.V. soll ein Gesamtbetrag von 2.800,00 Euro für die genannten kulturellen Vorhaben zugestanden werden. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht die Bewilligung dieser Summen vor, wobei die Gesamtkosten der Maßnahme dem bereitgestellten Haushaltsmittel entsprechen. Die Vorlage wurde zur Beratung für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8. September 2005 vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 08.09.2005 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 2Festsetzung der Gebührensätze für die Abfallentsorgung ab dem 01.01.2006Zur Vorlage · 2005/0135 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung zum 1. Januar 2006. Hintergrund der Vorlage ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach Vorausleistungssätze als Höchstsätze zu verstehen sind. Eine nachträgliche Erhöhung der Gebühren über die festgesetzten Vorausleistungssätze hinaus ist somit nicht mehr zulässig.
Bisher wurden die Gebühren für die Abfallentsorgung nach vorläufigen Sätzen erhoben und nach Ablauf des Kalenderjahres an die tatsächliche Kostenentwicklung angepasst. Um der rechtlichen Vorgabe zu entsprechen, sollen die Gebührensätze künftig bereits zu Beginn des Erhebungszeitraums endgültig festgesetzt werden. Die Maßstäbe für die Gebühren, namentlich die Gewichtsmenge und die Anzahl der Gefäße, bleiben unverändert. Da diese Werte zu Jahresbeginn noch nicht final feststehen, werden weiterhin Vorausleistungen auf Basis der Vorjahreswerte erhoben. Eventuelle Differenzen zwischen den geleisteten Zahlungen und den tatsächlichen Kosten werden gemäß Kommunalabgabengesetz innerhalb von drei Jahren ausgeglichen.
Die Verwaltung sieht durch die Umstellung Vorteile bei der zeitlichen Abwicklung, da die Jahressteuerbescheide voraussichtlich bereits Ende Januar versandt werden können. Zudem ermöglicht die endgültige Festsetzung der Sätze eine schnellere Endabrechnung bei Eigentumswechseln. Die Änderung der Satzung verursacht keine zusätzlichen Kosten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Gebührensatzung zu beschließen und die Verwaltung mit der Vorlage einer entsprechenden Satzungsänderung zum Jahresende zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2005 · Rat (8. Sitzung)
- 08.09.2005 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 3Umlage des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2005/0138 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund einer Änderung des Landeswassergesetzes vom 3. Mai 2005 ist eine Anpassung der städtischen Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer erforderlich geworden. Das Gesetz sieht vor, dass die Kosten für die Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung auf Grundstückseigentümer umgelegt werden können, wobei versiegelte Flächen höher belastet werden sollen als unbebaute Flächen.
Die Verwaltung stellt fest, dass eine detaillierte Ermittlung der exakten Versiegelungsgrade und Waldflächen mit einem hohen finanziellen und administrativen Aufwand verbunden wäre. Schätzungen für eine Auswertung durch Bildflüge belaufen sich auf etwa 95.000 Euro, während eine Erhebung per Selbstauskunft bei rund 7.000 Grundstückseigentümern zeitintensive Prozesse und potenzielle Rechtsbehelfsverfahren nach sich ziehen könnte. Da der Aufwand für eine Einzelermittlung in einem offensichtlichen Missverhältnis zum umlagefähigen Unterhaltungsaufwand von circa 350.000 Euro steht, sieht das Landeswassergesetz eine Ausnahme vor.
Die Verwaltung empfiehlt daher, bebaute Grundstücke pauschal höher zu bewerten als unbebaute Grundstücke. Als Maßstab soll ein Verhältnis von 10:1 anhand von Abflussbeiwerten herangezogen werden. Dies würde dazu führen, dass bebaute Grundstücke im Außenbereich stärker belastet werden, während die Abgabenlast für unbebaute Grundstücke im Innenbereich sinkt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Vorlage einer angepassten Satzung bis zum 1. Januar 2006 zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2005 · Rat (8. Sitzung)
- 08.09.2005 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 4Verwendung der Mittel aus HHSt. 1.790.7170 (Wirtschafts- und TourismusförderungZur Vorlage · 2005/0163 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2005/0163 befasst sich mit der Verwendung der Haushaltsmittel aus der Haushaltstelle 1.790.7170, welche die Bereiche Wirtschafts- und Tourismusförderung umfasst. Diese Stelle wurde durch die Zusammenführung der bisherigen Haushaltsposten 1.790.6010, 1.791.7160 und 1.791.7161 neu geschaffen. Hintergrund der Vorlage ist ein Wunsch des Rates aus der Sitzung vom 07.03.2005 nach einer Erläuterung zur Mittelverwendung.
Die vorgesehene Mittelverteilung umfasst verschiedene Maßnahmen mit einem Bruttovolumen von insgesamt 29.980 Euro. Die größten Posten entfallen auf das Online-Branchenbuch mit 12.064 Euro brutto sowie auf die Neuauflage eines Stadtprospekts mit 5.510 Euro brutto. Weitere geplante Ausgaben betreffen Vortragsveranstaltungen, die Übernahme von Gebühren für Vereine sowie Beiträge zu verschiedenen touristischen Publikationen und Werbeträgern, darunter der Niederrheinische Radwandertag, der Reiseführer Niederrheinroute und das Magazin NiederRhein.
Im laufenden Jahr 2005 wurden von den verfügbaren Mitteln bereits 18.218,25 Euro beansprucht. Davon entfielen 12.064,00 Euro auf das Online-Branchenbuch und 1.364,25 Euro auf Gebühren im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Gewerbevereine, basierend auf einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2002. Der verbleibende Teil der bisherigen Ausgaben resultiert aus bestehenden vertraglichen Verpflichtungen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 08.09.2005 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 5Familienfreundliche Stadtplanung / Checkliste des Forums FamilieZur Vorlage · 2005/0166 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2005/0166 der Gleichstellungsstelle befasst sich mit dem Thema der familienfreundlichen Stadtplanung in Hamminkeln. Anlass der Vorlage ist ein Schreiben des Forums Familie, das im Rahmen einer Ausstellung über die Wahrnehmung des Stadtgebietes durch Kinder eingereicht wurde. Das Forum Familie regt an, die Stadt als familienfreundlich auszuweisen, um durch die Gewinnung junger Familien dem demografischen Wandel entgegenzuwirken und die Standortattraktivität zu sichern.
Als Grundlage für eine familien- und kinderfreundliche Stadtplanung schlägt das Forum Familie die Erstellung einer Checkliste vor. Diese umfasst Kriterien wie die Gestaltung breiter Spielstraßen mit Parkflächen, die Sicherung fußläufiger Wege in Wohngebieten sowie die Bereitstellung von Spielräumen für verschiedene Altersgruppen. Zudem werden die Erhaltung von Grünflächen, die Sicherung von Schulwegen durch Fahrradwege und die Förderung von Räumlichkeiten für die Jugendarbeit in allen Ortsteilen genannt. Weitere Punkte betreffen die Infrastruktur durch Einkaufsmöglichkeiten, die Ansiedlung von Gewerbe mit Ausbildungsverpflichtung sowie die Bereitstellung kostengünstiger Grundstücke für Familien.
Die Verwaltung regt an, Vorgespräche zwischen den zuständigen Fachämtern und dem Forum Familie zu führen, um das weitere Vorgehen und die Einbindung des Forums zu klären. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, die Checkliste in den Planungs-, Bau- sowie den Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport zu beraten und die Verwaltung mit der Durchführung der Gespräche zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 08.09.2005 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 6Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 7Mitteilungen und Anfragen