Festsetzung der Gebührensätze für die Abfallentsorgung ab dem 01.01.2006
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung zum 1. Januar 2006. Hintergrund der Vorlage ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach Vorausleistungssätze als Höchstsätze zu verstehen sind. Eine nachträgliche Erhöhung der Gebühren über die festgesetzten Vorausleistungssätze hinaus ist somit nicht mehr zulässig.
Bisher wurden die Gebühren für die Abfallentsorgung nach vorläufigen Sätzen erhoben und nach Ablauf des Kalenderjahres an die tatsächliche Kostenentwicklung angepasst. Um der rechtlichen Vorgabe zu entsprechen, sollen die Gebührensätze künftig bereits zu Beginn des Erhebungszeitraums endgültig festgesetzt werden. Die Maßstäbe für die Gebühren, namentlich die Gewichtsmenge und die Anzahl der Gefäße, bleiben unverändert. Da diese Werte zu Jahresbeginn noch nicht final feststehen, werden weiterhin Vorausleistungen auf Basis der Vorjahreswerte erhoben. Eventuelle Differenzen zwischen den geleisteten Zahlungen und den tatsächlichen Kosten werden gemäß Kommunalabgabengesetz innerhalb von drei Jahren ausgeglichen.
Die Verwaltung sieht durch die Umstellung Vorteile bei der zeitlichen Abwicklung, da die Jahressteuerbescheide voraussichtlich bereits Ende Januar versandt werden können. Zudem ermöglicht die endgültige Festsetzung der Sätze eine schnellere Endabrechnung bei Eigentumswechseln. Die Änderung der Satzung verursacht keine zusätzlichen Kosten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Gebührensatzung zu beschließen und die Verwaltung mit der Vorlage einer entsprechenden Satzungsänderung zum Jahresende zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2005kein Ergebnis hinterlegt
- 08.09.2005kein Ergebnis hinterlegt
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