Wahlen zur Neubesetzung von Gremien verschiedener Wasser- und Bodenverbände
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2005/0139 befasst sich mit den anstehenden Wahlen zur Neubesetzung verschiedener Gremien in Wasser- und Bodenverbänden, da zum 31. Dezember 2005 die Amtszeiten mehrerer Vorstände und Ausschüsse enden. Der Rat verfügt bei den betroffenen Gremien über direkte Entsendungsrechte oder Vorschlagsrechte. Dabei ist gesetzlich zu beachten, dass Ausschussmitglieder nicht in die Vorstände gewählt werden können.
Die Neubesetzung umfasst die Vorstände des Wasser- und Bodenverbandes Untere Issel Süd, des Wasser- und Bodenverbandes Mittlere Issel sowie des Wasser- und Bodenverbandes Unterer Isselverband Nord. Zudem stehen die Besetzung des Ausschusses des Wasser- und Bodenverbandes Unterer Isselverband Nord sowie des Ausschusses Raesfelder Isselverband an. Für den Verbandsausschuss des Unteren Isselverbandes Nord ist eine Besetzung durch den Bürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Vertretung aus der Verwaltung vorgesehen. Bei der Besetzung des Vorstandes des Wasser- und Bodenverbandes Mittlere Issel gilt zudem die Spezialvorschrift, dass mindestens zwei der fünf Vertreter Gewässereigentümer oder Anlieger sein müssen.
Der Beschlussvorschlag sieht die Entsendung bzw. den Vorschlag spezifischer Personen für die kommende Amtszeit vor. In den Wahlen ohne Stimmrecht des Bürgermeisters werden Vertreter für die Gruppe der Gemeinden sowie für die Gruppe Erschwerer benannt. Bei den Wahlen mit Stimmrecht des Bürgermeisters werden Vertreter für die Gruppe Erschwerer sowie für die Gruppe der Gemeinden vorgeschlagen. Es wird empfohlen, das Entsendungsrecht für einen Stellvertreter im Bereich der Gruppe Gemeinden erneut der Stadt Rhede einzuräumen und das Vorschlagsrecht für einen Stellvertreter im Bereich der Gruppe Erschwerer der Stadt Isselburg zu übertragen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2005kein Ergebnis hinterlegt
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