Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Wahlen zur Neubesetzung von Gremien verschiedener Wasser- und BodenverbändeZur Vorlage · 2005/0139 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2005/0139 befasst sich mit den anstehenden Wahlen zur Neubesetzung verschiedener Gremien in Wasser- und Bodenverbänden, da zum 31. Dezember 2005 die Amtszeiten mehrerer Vorstände und Ausschüsse enden. Der Rat verfügt bei den betroffenen Gremien über direkte Entsendungsrechte oder Vorschlagsrechte. Dabei ist gesetzlich zu beachten, dass Ausschussmitglieder nicht in die Vorstände gewählt werden können.
Die Neubesetzung umfasst die Vorstände des Wasser- und Bodenverbandes Untere Issel Süd, des Wasser- und Bodenverbandes Mittlere Issel sowie des Wasser- und Bodenverbandes Unterer Isselverband Nord. Zudem stehen die Besetzung des Ausschusses des Wasser- und Bodenverbandes Unterer Isselverband Nord sowie des Ausschusses Raesfelder Isselverband an. Für den Verbandsausschuss des Unteren Isselverbandes Nord ist eine Besetzung durch den Bürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Vertretung aus der Verwaltung vorgesehen. Bei der Besetzung des Vorstandes des Wasser- und Bodenverbandes Mittlere Issel gilt zudem die Spezialvorschrift, dass mindestens zwei der fünf Vertreter Gewässereigentümer oder Anlieger sein müssen.
Der Beschlussvorschlag sieht die Entsendung bzw. den Vorschlag spezifischer Personen für die kommende Amtszeit vor. In den Wahlen ohne Stimmrecht des Bürgermeisters werden Vertreter für die Gruppe der Gemeinden sowie für die Gruppe Erschwerer benannt. Bei den Wahlen mit Stimmrecht des Bürgermeisters werden Vertreter für die Gruppe Erschwerer sowie für die Gruppe der Gemeinden vorgeschlagen. Es wird empfohlen, das Entsendungsrecht für einen Stellvertreter im Bereich der Gruppe Gemeinden erneut der Stadt Rhede einzuräumen und das Vorschlagsrecht für einen Stellvertreter im Bereich der Gruppe Erschwerer der Stadt Isselburg zu übertragen.
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- 22.09.2005 · Rat (8. Sitzung)
- 2Wahl eines Lenkungsausschusses zur Begleitung des VerwaltungsreformprozessesZur Vorlage · 2005/0095 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2005/0095 sieht die Bildung und Besetzung eines Lenkungsausschusses zur Begleitung des Verwaltungsreformprozesses „Neues Steuerungsmodell“ (NSM) vor. Die Zusammensetzung des Ausschusses orientiert sich an der im Jahr 2000 beschlossenen Struktur. Der Ausschuss soll unter dem Vorsitz des Bürgermeisters stehen und sich aus Vertretern der Verwaltung, darunter die Kämmererei, das Haupt- und Personalamt, die Rechnungsprüfungsamt-Leitung, die Gleichstellungsbeauftragte sowie die Personalratsvorsitzende, sowie aus Vertretern der Fraktionen CDU, SPD, FDP, USD und GRÜNE zusammensetzen.
Gegenstand der Reform sind die Steigerung der Effizienz und Bürgerfreundlichkeit durch Outputorientierung, dezentrale Ressourcenverantwortung und ein verstärktes Controlling. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) auf Basis der doppelten Buchführung, die gemäß gesetzlicher Vorgaben bis zum 1. Januar 2009 abgeschlossen sein muss. In diesem Zusammenhang wird die Entscheidung über die Bildung von Sondervermögen, etwa für die Abwasserbeseitigung oder das Gebäudemanagement, thematisiert, um den finanziellen Handlungsspielraum zu sichern.
Die Verwaltung plant, den Lenkungsausschuss im laufenden Jahr für Beratungen zur Produktbildung einzuberufen. Ein Entwurf für einen Produktplan liegt vor, der auf früheren Planungen aufbaut und die Darstellung von Leistungen und Ressourcenverbrauch ermöglichen soll. Der Rat wird gebeten, die Bildung und die vorgeschlagene Besetzung des Lenkungsausschusses zu beschließen.
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- 22.09.2005 · Rat (8. Sitzung)
- 3Benennung einer Vertretung der Stadt Hamminkeln für den ''Runden Tisch Älterer Menschen in Kreis Wesel''Zur Vorlage · 2005/0162 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Gleichstellungsstelle mit der Nummer 2005/0162 befasst sich mit der Benennung einer Vertretung der Stadt Hamminkeln für den „Runden Tisch Älterer Menschen im Kreis Wesel“. Die Grundlage für dieses Gremium bildet ein Beschluss des Kreistags vom 10. März 2005. Dem Runden Tisch kommt die Aufgabe zu, die Verwaltung sowie die politischen Gremien des Kreises Wesel unabhängig von Weisungen, Konfessionen, Parteien und Verbänden zu unterrichten und zu beraten.
Im Rahmen dieses Prozesses wurde die Stadt Hamminkeln vonseiten des Kreises dazu aufgefordert, eine Vertretung aus der örtlichen Seniorenvertretung in den Runden Tisch zu entsenden. Eine Vorstellung der künftigen Arbeitsweise des Gremiums erfolgte durch eine Vertretung des Kreises Wesel im Forum Senioren der Stadt Hamminkeln. Das Forum Senioren hat daraufhin einstimmig eine Besetzung vorgeschlagen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hamminkeln einen ersten Vertreter sowie zwei Stellvertreter für den Runden Tisch benennt. Nach der Benennung der Seniorenvertretungen aus allen Kommunen des Kreises Wesel ist für den Herbst die konstituierende Sitzung des Kreises vorgesehen.
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- 22.09.2005 · Rat (8. Sitzung)
- 4Festsetzung der Gebührensätze für die Abfallentsorgung ab dem 01.01.2006Zur Vorlage · 2005/0135 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung zum 1. Januar 2006. Hintergrund der Vorlage ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach Vorausleistungssätze als Höchstsätze zu verstehen sind. Eine nachträgliche Erhöhung der Gebühren über die festgesetzten Vorausleistungssätze hinaus ist somit nicht mehr zulässig.
Bisher wurden die Gebühren für die Abfallentsorgung nach vorläufigen Sätzen erhoben und nach Ablauf des Kalenderjahres an die tatsächliche Kostenentwicklung angepasst. Um der rechtlichen Vorgabe zu entsprechen, sollen die Gebührensätze künftig bereits zu Beginn des Erhebungszeitraums endgültig festgesetzt werden. Die Maßstäbe für die Gebühren, namentlich die Gewichtsmenge und die Anzahl der Gefäße, bleiben unverändert. Da diese Werte zu Jahresbeginn noch nicht final feststehen, werden weiterhin Vorausleistungen auf Basis der Vorjahreswerte erhoben. Eventuelle Differenzen zwischen den geleisteten Zahlungen und den tatsächlichen Kosten werden gemäß Kommunalabgabengesetz innerhalb von drei Jahren ausgeglichen.
Die Verwaltung sieht durch die Umstellung Vorteile bei der zeitlichen Abwicklung, da die Jahressteuerbescheide voraussichtlich bereits Ende Januar versandt werden können. Zudem ermöglicht die endgültige Festsetzung der Sätze eine schnellere Endabrechnung bei Eigentumswechseln. Die Änderung der Satzung verursacht keine zusätzlichen Kosten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Gebührensatzung zu beschließen und die Verwaltung mit der Vorlage einer entsprechenden Satzungsänderung zum Jahresende zu beauftragen.
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- 22.09.2005 · Rat (8. Sitzung)
- 08.09.2005 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 5Umlage des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2005/0138 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund einer Änderung des Landeswassergesetzes vom 3. Mai 2005 ist eine Anpassung der städtischen Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer erforderlich geworden. Das Gesetz sieht vor, dass die Kosten für die Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung auf Grundstückseigentümer umgelegt werden können, wobei versiegelte Flächen höher belastet werden sollen als unbebaute Flächen.
Die Verwaltung stellt fest, dass eine detaillierte Ermittlung der exakten Versiegelungsgrade und Waldflächen mit einem hohen finanziellen und administrativen Aufwand verbunden wäre. Schätzungen für eine Auswertung durch Bildflüge belaufen sich auf etwa 95.000 Euro, während eine Erhebung per Selbstauskunft bei rund 7.000 Grundstückseigentümern zeitintensive Prozesse und potenzielle Rechtsbehelfsverfahren nach sich ziehen könnte. Da der Aufwand für eine Einzelermittlung in einem offensichtlichen Missverhältnis zum umlagefähigen Unterhaltungsaufwand von circa 350.000 Euro steht, sieht das Landeswassergesetz eine Ausnahme vor.
Die Verwaltung empfiehlt daher, bebaute Grundstücke pauschal höher zu bewerten als unbebaute Grundstücke. Als Maßstab soll ein Verhältnis von 10:1 anhand von Abflussbeiwerten herangezogen werden. Dies würde dazu führen, dass bebaute Grundstücke im Außenbereich stärker belastet werden, während die Abgabenlast für unbebaute Grundstücke im Innenbereich sinkt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Vorlage einer angepassten Satzung bis zum 1. Januar 2006 zu beauftragen.
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- 22.09.2005 · Rat (8. Sitzung)
- 08.09.2005 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 6Einzelhandelskonzept für den Ortsteil Hamminkeln - Vorstellung durch den Gutachter - BeschlussfassungZur Vorlage · 2005/0140 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2005/0140 befasst sich mit dem Einzelhandelskonzept für den Ortsteil Hamminkeln. Im Rahmen der anstehenden Sitzungen des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung sowie des Rates der Stadt Hamminkeln soll das vorliegende Konzept vorgestellt und erläutert werden. Ein beauftragter Gutachter wird die Inhalte des Konzepts in der Sitzung präsentieren und für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Die Vorlage geht darauf zurück, dass die Fraktionen bereits im Mai 2005 Auszüge der wesentlichen Inhalte sowie eine Ausfertigung des Konzepts erhalten haben. Ziel der aktuellen Vorlage ist eine formelle Beschlussfassung über das Einzelhandelskonzept. Durch diesen Beschluss soll eine Selbstbindung des Rates erreicht werden, die als Grundlage für weitere Planungen und Planungsaussagen, insbesondere auf der Ebene der Bauleitplanung, dient.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das vorliegende Einzelhandelskonzept für den Ortsteil Hamminkeln zu beschließen. Die Beratung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für den 24. August 2005 vorgesehen, während die Entscheidung im Rat für den 22. September 2005 angesetzt ist.
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- 22.09.2005 · Rat (8. Sitzung)
- 24.08.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 7Bebauungsplan Nr. 15 ''Ortskern Brünen Süd II'' - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - Beschluss zur erneuten Offenlage für die geänderten TeileZur Vorlage · 2005/0141 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2005/0141 zum Bebauungsplan Nr. 15 „Ortskern Brünen Süd II“ behandelt die Abwägung von Stellungnahmen aus der vorangegangenen Auslegungsphase sowie die Empfehlung für eine erneute Offenlage geänderter Teilbereiche. Im Rahmen der ersten Auslegung reichten der Kreis Wesel, das Staatliche Umweltamt Duisburg und der Wasser- und Bodenverband „Obere Issel“ Forderungen nach Uferstreifen oder Abständen zum Mühlenbach ein. Die Verwaltung empfiehlt, statt der geforderten 5 Meter breiten Streifen lediglich einen Hinweis auf den gesetzlichen Abstand von 3 Metern gemäß § 97 Abs. 6 LWG in den Plan aufzunehmen. Die Forderung des Landesbetriebs Straßenbau NRW nach einer Verwaltungsvereinbarung für den Anschluss an die B 70 wird unterstützt. Hinweise der Deutschen Telekom AG, der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke sowie der Wehrbereichsverwaltung West zu Leitungen, Baumstandorten und Bauhöhen werden dem Planungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Hinsichtlich der Grundstückseigentümer auf den Flurstücken 1481 und 1318 empfiehlt die Verwaltung, die Baugrenze aufgrund von Bestandsveränderungen anzupassen, die Nutzungsart als Mischgebiet jedoch beizubehalten. Ein unbegründeter Einspruch von Grundstückseigentümern wird abgelehnt. Bezüglich der Planung eines Fuß- und Radwegs sowie einer Straßenverbreiterung der Kirchhofstraße wird die Rücknahme der Verbreiterung empfohlen. Die Verwaltung unterstützt zudem den Vorschlag eines Anliegers zur Verkehrsregelung durch Beschilderung. Für die Flurstücke 1446 und 1481 sind Erschließungsbeiträge vorgesehen. Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, eine erneute Offenlage des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen, wobei sich die Stellungnahme auf die geänderten Teile beschränkt.
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- 22.09.2005 · Rat (8. Sitzung)
- 24.08.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 88. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Kuckuck'' in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2005/0143 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2005/0143 behandelt die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Kuckuck“ im Ortsteil Mehrhoog. Gegenstand der Änderung ist ein Baugrundstück nördlich des Storchenweges. Die Anpassung umfasst wesentliche Änderungen der überbaubaren Grundstücksfläche sowie der Dachneigung, um die Errichtung von insgesamt 14 Wohneinheiten in zwei Baugruppen zu ermöglichen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfs gingen Stellungnahmen verschiedener Stellen ein. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wies darauf hin, dass eine Erschließung des Gebiets über die B 8 bzw. L 602 nicht erfolgen darf. Die Verwaltung hält fest, dass die Erschließung des Änderungsbereichs über den Storchenweg erfolgt und keine Zufahrten über die genannten Bundes- oder Landesstraßen vorgesehen sind. Zudem legte die NGW Einwände bezüglich der Betriebssicherheit von Gasleitungen im Storchenweg vor. Da der Storchenweg nicht Bestandteil der Bebauungsplanänderung ist und keine baulichen Veränderungen im Straßenbereich geplant sind, ist die Sicherheit der Leitungen gewährleistet.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die eingegangenen Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den Satzungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Die Entwurfsbegründung soll dabei als Entscheidungsbegründung dienen.
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- 22.09.2005 · Rat (8. Sitzung)
- 24.08.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 93. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BN 10 ''Gewerbegebiet'' in Dingden - Aufhebung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 2005/0144 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 2005/0144 befasst sich mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BN 10 „Gewerbegebiet“ in Dingden. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits am 14. April 2005 den Beschluss gefasst, diese Änderung aufzustellen. Ziel der geplanten Änderung war es, eine Teilfläche eines Wendehammers, die bisher als öffentliche Verkehrsfläche diente, in eine bebaubare gewerbliche Fläche umzuwandeln. Grundlage für dieses Verfahren war ein Antrag eines Unternehmens.
Die Verwaltung hatte die erforderlichen Pläne und Unterlagen für das Änderungsverfahren bereits erstellt, wobei die öffentliche Auslegung des Entwurfs für den Zeitraum zwischen dem 30. Mai und dem 30. Juni 2005 vorgesehen war. Im Mai 2005 erklärte das antragstellende Unternehmen jedoch schriftlich, dass auf den Erwerb der betreffenden Teilfläche des Wendehammers verzichtet wird. Stattdessen ist geplant, ein Lagergebäude auf den bereits vorhandenen Eigentumsflächen zu errichten. Da der ursprüngliche Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes durch diesen Verzicht entfallen ist, wurde das Änderungsverfahren nicht weitergeführt. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss vom 14. April 2005 entsprechend aufzuheben.
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- 22.09.2005 · Rat (8. Sitzung)
- 24.08.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 113. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 ''Havelich'' in Brünen - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten ÄnderungsverfahrensZur Vorlage · 2005/0171 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 8 „Havelich“ in Brünen sieht die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens vor. Ziel der dritten Änderung ist es, die bauliche Entwicklung im Teilbaugebiet 5 sowie in künftigen Teilgebieten zu regulieren.
Nach Angaben der Verwaltung weichen die in Teilbaugebiet 5 errichteten Gebäude in ihrem Erscheinungsbild und ihrer räumlichen Ausnutzung von der ursprünglichen Festsetzung für Wochenendhäuser ab. Dies betrifft insbesondere die Nutzung von ausgebauten Dachgeschossen sowie die Wohnnutzung in Kellerräumen. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die aktuelle Rechtslage in älteren Teilgebieten Neubauten entstehen könnten, die dem Charakter der bestehenden Wochenendhausbebauung nicht entsprechen und das homogene Gestaltungsbild des Gebiets verändern könnten.
Die Vorlage schlägt vor, durch zusätzliche Festsetzungen eine solche Entwicklung zu begrenzen. Dies könnte durch Regelungen zur Begrenzung der Trempelhöhe oder den Ausschluss von Dachgauben geschehen. Zudem wird die Möglichkeit geprüft, die Nutzung von Kellergeschossen als Wohnraum auszuschließen. Bezüglich der städtebaulichen Begründung für einen Ausschluss von Kellergeschossen wird derzeit eine Anfrage bei der Bezirksregierung geprüft. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung sowie der Rat sind aufgerufen, über die Notwendigkeit dieser Regelungen zur Wahrung des Gebietscharakters zu entscheiden.
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- 22.09.2005 · Rat (8. Sitzung)
- 21.09.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 12Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für einen Teilbereich der Straße ''Hellefisch'' in Hamminkeln Antragsteller: Ehel. Kamps und Ehel. BanischZur Vorlage · 2005/0172 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2005/0172 behandelt den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für einen Teilbereich der Straße Hellefisch in Hamminkeln. Die Antragsteller haben eine erneute Beratung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beantragt. Zuvor hatte der Ausschuss im Mai 2005 empfohlen, einen Aufstellungsbeschluss für das betreffende Gebiet nicht zu fassen, wobei eine abschließende Entscheidung im Rat noch ausstand.
Die Antragsteller begründen das Ersuchen mit einem veränderten Sachstand. Laut Vorlage haben die Grundstückseigentümer, die im Rahmen einer früheren Befragung Auflagen formuliert hatten, diese zwischenzeitlich zurückgezogen. Dadurch habe sich die Anzahl der zustimmenden Stimmen der betroffenen Eigentümer von fünf auf neun erhöht.
Die Verwaltung stellt dazu fest, dass die zuvor genannten Auflagen für die Planaufstellung keine unüberwindbare Hürde dargestellt hätten und sich der inhaltliche Sachstand somit nicht wesentlich verändert habe. Den Befürwortern der Bebauung stehen weiterhin Grundstückseigentümer gegenüber, die eine Bebauung ablehnen. Im Vorfeld der anstehenden Sitzungen fand eine Ortsbesichtigung durch die Ausschussmitglieder statt, um eine Grundlage für eine abschließende Beschlussfassung zu schaffen. Die Beratung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für den 21. September 2005 angesetzt, die Entscheidung im Rat soll am 22. September 2005 erfolgen.
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- 22.09.2005 · Rat (8. Sitzung)
- 21.09.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 13Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 14Mitteilungen und Anfragen