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Beschlussvorlage

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 ''Havelich'' in Brünen - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens

2005/0171

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 8 „Havelich“ in Brünen sieht die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens vor. Ziel der dritten Änderung ist es, die bauliche Entwicklung im Teilbaugebiet 5 sowie in künftigen Teilgebieten zu regulieren.

Nach Angaben der Verwaltung weichen die in Teilbaugebiet 5 errichteten Gebäude in ihrem Erscheinungsbild und ihrer räumlichen Ausnutzung von der ursprünglichen Festsetzung für Wochenendhäuser ab. Dies betrifft insbesondere die Nutzung von ausgebauten Dachgeschossen sowie die Wohnnutzung in Kellerräumen. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die aktuelle Rechtslage in älteren Teilgebieten Neubauten entstehen könnten, die dem Charakter der bestehenden Wochenendhausbebauung nicht entsprechen und das homogene Gestaltungsbild des Gebiets verändern könnten.

Die Vorlage schlägt vor, durch zusätzliche Festsetzungen eine solche Entwicklung zu begrenzen. Dies könnte durch Regelungen zur Begrenzung der Trempelhöhe oder den Ausschluss von Dachgauben geschehen. Zudem wird die Möglichkeit geprüft, die Nutzung von Kellergeschossen als Wohnraum auszuschließen. Bezüglich der städtebaulichen Begründung für einen Ausschluss von Kellergeschossen wird derzeit eine Anfrage bei der Bezirksregierung geprüft. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung sowie der Rat sind aufgerufen, über die Notwendigkeit dieser Regelungen zur Wahrung des Gebietscharakters zu entscheiden.

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