Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Bebauungsplan Nr. 24 ''Güterstraße'' in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2005/0169 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 24 „Güterstraße“ liegt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine Beschlussvorlage zur Abwägung verschiedener Stellungnahmen vor. Die Vorlage umfasst die Berücksichtigung der Behördenbeteiligung sowie der Bürgerbeteiligung.
In der Abwägung wird den Anregungen des Landesbetriebs Straßenbau NRW sowie der Handwerkskammer Düsseldorf gefolgt, unter anderem durch die Erweiterung der Anbauverbotszone und die Zulassung von Betrieben der Abstandsklasse VII. Dem Kreis Wesel wird teilweise gefolgt, um den Erhalt der Eichenallee und die Muldenversickerung sicherzustellen. Die Baugrenze wird im Bereich der Brüner Landstraße sowie für die Parzellen 2147 und 2449 angepasst. Die Hinweise der NGW, der DB Service Immobilien GmbH sowie der Wehrbereichsverwaltung West werden zur Kenntnis genommen.
Hinsichtlich der gewerblichen Nutzung wird die Sortimentsliste des „Regionalen Einzelhandelskonzepts für das westliche Ruhrgebiet und Düsseldorf“ als Basis für den Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente übernommen. Zur Sicherung bestehender Betriebe und der Funktion des Ortskerns wird eine Festsetzung gemäß § 1 Abs. 10 BauNVO vorgesehen. Die Ausweisung erfolgt als eingeschränktes Gewerbegebiet. Bedenken aus der Bürgerbeteiligung bezüglich Immissionen oder Wertminderungen werden weitgehend zurückgewiesen, während den Anregungen eines Vertreters der Grundstückseigentümer zugestimmt wird. Der Ausschuss soll die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließen.
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Beratungsfolge
- 21.09.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 23. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 ''Havelich'' in Brünen - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten ÄnderungsverfahrensZur Vorlage · 2005/0171 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 8 „Havelich“ in Brünen sieht die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens vor. Ziel der dritten Änderung ist es, die bauliche Entwicklung im Teilbaugebiet 5 sowie in künftigen Teilgebieten zu regulieren.
Nach Angaben der Verwaltung weichen die in Teilbaugebiet 5 errichteten Gebäude in ihrem Erscheinungsbild und ihrer räumlichen Ausnutzung von der ursprünglichen Festsetzung für Wochenendhäuser ab. Dies betrifft insbesondere die Nutzung von ausgebauten Dachgeschossen sowie die Wohnnutzung in Kellerräumen. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die aktuelle Rechtslage in älteren Teilgebieten Neubauten entstehen könnten, die dem Charakter der bestehenden Wochenendhausbebauung nicht entsprechen und das homogene Gestaltungsbild des Gebiets verändern könnten.
Die Vorlage schlägt vor, durch zusätzliche Festsetzungen eine solche Entwicklung zu begrenzen. Dies könnte durch Regelungen zur Begrenzung der Trempelhöhe oder den Ausschluss von Dachgauben geschehen. Zudem wird die Möglichkeit geprüft, die Nutzung von Kellergeschossen als Wohnraum auszuschließen. Bezüglich der städtebaulichen Begründung für einen Ausschluss von Kellergeschossen wird derzeit eine Anfrage bei der Bezirksregierung geprüft. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung sowie der Rat sind aufgerufen, über die Notwendigkeit dieser Regelungen zur Wahrung des Gebietscharakters zu entscheiden.
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Beratungsfolge
- 22.09.2005 · Rat (8. Sitzung)
- 21.09.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 3Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 ''Rohstraße'' für den Bereich B 70 / Brandsberg in Brünen - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2005/0170 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2005/0170 behandelt den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Rohstraße“ für den Bereich B 70 / Brandsberg im Ortsteil Brünen. Gegenstand des Antrags ist ein Grundstück am Kreuzungsbereich der B 70 und der K 26, welches derzeit als Wiese genutzt wird. Während der südliche Teil des Grundstücks im bestehenden Bebauungsplan bereits als Wohnbaugebiet (WA-Gebiet) ausgewiesen ist, ist der nördliche Teil als Fläche für die Forstwirtschaft festgesetzt.
Der Antrag sieht eine Änderung der Flächennutzung vor, um die Baumöglichkeiten auf dem Grundstück auszuweiten. Hierzu müsste die als Forstwirtschaft festgesetzte Fläche zurückgenommen und stattdessen als Wohnbaufläche mit entsprechenden überbaubaren Grundstücksflächen ausgewiesen werden. Der Antragsteller hat hierfür zwei verschiedene Vorschläge zur Grundlage einer möglichen Änderung vorgelegt.
Aus städtebaulicher Sicht wird die Fläche als baulich verwertbar eingestuft, wobei die Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen aufgrund der Nähe zu den Straßen B 70 und K 26 zu prüfen ist. Die Erschließung der zusätzlichen Bauflächen soll über einen vorhandenen Stichweg erfolgen. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung, dem Rat der Stadt einen Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu empfehlen. Im Falle eines Beschlusses müssten zunächst die weiteren Rahmenbedingungen durch die Stadt geklärt werden, bevor das entsprechende Änderungsverfahren eingeleitet wird.
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Beratungsfolge
- 21.09.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 4Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für einen Teilbereich der Straße ''Hellefisch'' in Hamminkeln Antragsteller: Ehel. Kamps und Ehel. BanischZur Vorlage · 2005/0172 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2005/0172 behandelt den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für einen Teilbereich der Straße Hellefisch in Hamminkeln. Die Antragsteller haben eine erneute Beratung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beantragt. Zuvor hatte der Ausschuss im Mai 2005 empfohlen, einen Aufstellungsbeschluss für das betreffende Gebiet nicht zu fassen, wobei eine abschließende Entscheidung im Rat noch ausstand.
Die Antragsteller begründen das Ersuchen mit einem veränderten Sachstand. Laut Vorlage haben die Grundstückseigentümer, die im Rahmen einer früheren Befragung Auflagen formuliert hatten, diese zwischenzeitlich zurückgezogen. Dadurch habe sich die Anzahl der zustimmenden Stimmen der betroffenen Eigentümer von fünf auf neun erhöht.
Die Verwaltung stellt dazu fest, dass die zuvor genannten Auflagen für die Planaufstellung keine unüberwindbare Hürde dargestellt hätten und sich der inhaltliche Sachstand somit nicht wesentlich verändert habe. Den Befürwortern der Bebauung stehen weiterhin Grundstückseigentümer gegenüber, die eine Bebauung ablehnen. Im Vorfeld der anstehenden Sitzungen fand eine Ortsbesichtigung durch die Ausschussmitglieder statt, um eine Grundlage für eine abschließende Beschlussfassung zu schaffen. Die Beratung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für den 21. September 2005 angesetzt, die Entscheidung im Rat soll am 22. September 2005 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2005 · Rat (8. Sitzung)
- 21.09.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 5Überwachung der WindenergieanlagenZur Vorlage · 2005/0173 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2005/0173 des Bürgermeisters informiert über die aktuellen Zuständigkeiten bei der Überwachung von Windenergieanlagen. Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2004 wurde die Definition von Windparks neu geregelt, wobei nun die Anzahl der Anlagen und nicht mehr die Anzahl der Betreiber maßgelebend ist. Gemäß einer am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Verordnung sind Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe ab 50 Metern immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig, wobei die Zuständigkeit für diese Genehmigungen bei den Bezirksregierungen liegt. Ein Erlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen stellt zudem die formelle Rechtmäßigkeit bereits bestehender, baugenehmigter Anlagen sicher.
Hinsichtlich der Überwachung ergibt sich für die Bauaufsichtsbehörden eine anlassbezogene Zuständigkeit zur Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Dies umfasst beispielsweise die Gefahrenabwehr bei Eiswurf. In solchen Fällen kann die untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hamminkeln über eine zentrale Rufnummer die Abschaltung der betroffenen Anlagen veranlassen, was auch durch die Rufbereitschaft des Ordnungsamtes außerhalb der Dienstzeiten erfolgen kann. Weitergehende Maßnahmen zur vorbeugenden Gefahrenabwehr, wie die Beheizung von Rotorblättern, liegen in der Verantwortung der Genehmigungsbehörde. Ein geplanter Entwurf zur Änderung des Windenergieerlasses sieht zudem einen Abstand von fast 300 Metern zwischen Anlagen mit einer Gesamthöhe von 150 Metern und Verkehrsflächen vor, was jedoch keine Auswirkungen auf bereits bestehende Anlagen hat.
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Beratungsfolge
- 21.09.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 6Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 7Mitteilungen und Anfragen