Bebauungsplan Nr. 24 ''Güterstraße'' in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 24 „Güterstraße“ liegt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine Beschlussvorlage zur Abwägung verschiedener Stellungnahmen vor. Die Vorlage umfasst die Berücksichtigung der Behördenbeteiligung sowie der Bürgerbeteiligung.
In der Abwägung wird den Anregungen des Landesbetriebs Straßenbau NRW sowie der Handwerkskammer Düsseldorf gefolgt, unter anderem durch die Erweiterung der Anbauverbotszone und die Zulassung von Betrieben der Abstandsklasse VII. Dem Kreis Wesel wird teilweise gefolgt, um den Erhalt der Eichenallee und die Muldenversickerung sicherzustellen. Die Baugrenze wird im Bereich der Brüner Landstraße sowie für die Parzellen 2147 und 2449 angepasst. Die Hinweise der NGW, der DB Service Immobilien GmbH sowie der Wehrbereichsverwaltung West werden zur Kenntnis genommen.
Hinsichtlich der gewerblichen Nutzung wird die Sortimentsliste des „Regionalen Einzelhandelskonzepts für das westliche Ruhrgebiet und Düsseldorf“ als Basis für den Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente übernommen. Zur Sicherung bestehender Betriebe und der Funktion des Ortskerns wird eine Festsetzung gemäß § 1 Abs. 10 BauNVO vorgesehen. Die Ausweisung erfolgt als eingeschränktes Gewerbegebiet. Bedenken aus der Bürgerbeteiligung bezüglich Immissionen oder Wertminderungen werden weitgehend zurückgewiesen, während den Anregungen eines Vertreters der Grundstückseigentümer zugestimmt wird. Der Ausschuss soll die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließen.
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Beratungsfolge
- 21.09.2005kein Ergebnis hinterlegt
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