Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und FinanzausschussesZur Vorlage · 2009/0161 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2009/0161 der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen nimmt der Bürgermeister als Vorsitzender des Ausschusses am Stimmrecht teil und wird durch Stellvertreter vertreten, die aus der Mitte des Ausschusses gewählt werden.
Die Verwaltung empfiehlt, wie bereits in der vorangegangenen Wahlperiode, die Wahl von zwei stellvertretenden Ausschussvorsitzenden durchzuführen. Diese Empfehlung begründet sich mit der rechtlichen Unzulässigkeit der Bestellung eines Ad-hoc-Vorsitzenden im Falle einer Verhinderung des Vorsitzenden und des ersten Stellvertreters.
Das vorgeschlagene Wahlverfahren folgt den Vorgaben der Gemeindeordnung. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, wobei Nein-Stimmen als gültige Stimmen zählen, Stimmenthaltungen jedoch nicht zur Berechnung der Mehrheit herangezogen werden. Sollte im ersten Wahlgang kein Ergebnis erzielt werden, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Die Abstimmung erfolgt offen, sofern kein Ausschussmitglied Widerspruch einlegt.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses bei der Zuteilung von Stellvertretungen in anderen Ausschüssen nach dem Höchstzahlenverfahren nicht angerechnet werden, sofern zwischen den Fraktionen keine Einigung über die Verteilung erzielt wird. Der Beschlussvorschlag sieht die Wahl eines ersten sowie eines zweiten Stellvertreters vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.11.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 2Bürgerantrag hier: Lösungsvorschläge zur Bekämpfung der RattenplageZur Vorlage · 2009/0162 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2009/0162 liegt ein Bürgerantrag vor, der verschiedene Maßnahmen zur Abfallentsorgung sowie zur Bekämpfung von Rattenbefall thematisiert. Der Antrag umfasst drei Kernpunkte: die Umstellung der Restmüllentsorgung auf eine Volumenabrechnung ohne Gewichtskontrolle, die Einführung einer wöchentlichen Entsorgung von Grünschnitt und Kompostbehältern sowie die Aufklärung der Bevölkerung über die Gefahren durch Ratten.
Hinsichtlich der ersten beiden Punkte, welche die Müllentsorgung und die Grünschnittabfuhr betreffen, sieht der Vorschlag eine Überweisung der Zuständigkeit an den Betriebsausschuss vor.
Bezüglich der Aufklärung über Rattengefahren führt die Verwaltung bereits verschiedene Maßnahmen durch oder hat diese bereits abgeschlossen. Die Beratung erfolgt primär durch das zuständige Amt und bezieht sich auf Einzelfälle. Zu den Maßnahmen gehören die Bereitstellung und der Versand einer Broschüre mit Tipps zur Rattenbekämpfung sowie die Veröffentlichung von Pressemitteilungen, unter anderem im Zusammenhang mit der jährlichen Giftauslegung im Kanal durch eine Fachfirma. Zudem wurden im Rahmen von Veranstaltungen Informationsaktionen durchgeführt, bei denen unter anderem Komposter und Rattenmodelle präsentiert sowie technische Lösungen wie Rattenklappen an Toilettenanlagen gezeigt wurden. Die Beratung der Bürger erfolgt telefonisch, schriftlich sowie persönlich vor Ort, wobei in speziellen Fällen die Unterstützung des städtischen Schädlingsbekämpfers in Anspruch genommen wird.
Der Haupt- und Finanzausschuss wird angehalten, den Antrag an den Betriebsausschuss zu verweisen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.11.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 3Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW hier: Erschließungsbeiträge für den Ausbau der NeuhardenbergstraßeZur Vorlage · 2009/0160 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung befasst sich mit einem Bürgerantrag sowie einem Antrag des CDU-Ortsverbandes Hamminkeln, die eine Reduzierung der Erschließungsbeiträge für den Ausbau der Neuhardenbergstraße fordern. Für das Bauvorhaben sollen Vorausleistungen in Höhe von 80 Prozent des voraussichtlichen Beitrages, was etwa 19,80 Euro pro Quadratmeter entspricht, erhoben werden. Der voraussichtliche Gesamtsatz wird auf circa 24,76 Euro pro Quadratmeter geschätzt.
Die Verwaltung führt aus, dass der höhere Beitragssatz im Vergleich zu benachbarten Straßen wie der Graf-von-Hardenberg-Straße oder der Märkischen Straße auf gestiegene Ausbaukosten, höhere Grunderwerbskosten und eine geringere Verteilungsfläche zurückzuführen ist. Zudem seien die Baupreise seit der letzten Ausschreibung aufgrund von Marktveränderungen und der Erhöhung der Mehrwertsteuer gestiegen. Ein Vergleich mit der Weidenstraße in Dingden zeige, dass dort aufgrund einer größeren Verteilungsfläche ein niedrigerer Satz resultierte.
Ein Erlass der Beiträge oder eine Änderung der Erschließungsbeitragssatzung zur Senkung des städtischen Anteils wird abgelehnt, da die Stadt zur Erhebung der Beiträge verpflichtet ist und eine Einzelfallregelung rechtlich unzulässig wäre. Auch eine unbillige Härte liegt nach Ansicht der Verwaltung nicht vor, da keine verbindlichen Zusagen zur Beitragshöhe erteilt wurden. Grundstücke an der Straße Am Kleeacker sind nicht beitragspflichtig, da diese als selbstständige Erschließungsanlage gelten. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bürgerantrag unter Berücksichtigung dieser Ausführungen zu bescheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.11.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 4Neufassung der Ehrenordnung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2009/0138 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2009/0138 sieht eine Neufassung der Ehrenordnung der Stadt Hamminkeln vor. Grundlage für diese Neufassung ist die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, welche Rats- und Ausschussmitglieder dazu verpflichtet, Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zu geben, sofern dies für die Ausübung ihres Mandats relevant ist. Zudem regelt das Korruptionsbekämpfungsgesetz Nordrhein-Westfalen die Mitteilungspflichten gegenüber dem Bürgermeister, dessen Aufgabe die jährliche Bekanntmachung dieser Angaben in geeigneter Form ist.
Der Entwurf der neuen Ehrenordnung orientiert sich in wesentlichen Teilen an der Muster-Ehrenordnung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Nach der Neufassung sollen die erforderlichen Angaben gemäß dem Korruptionsbekämpfungsgesetz jährlich im Amtsblatt der Stadt Hamminkeln veröffentlicht werden, wobei die Amtsblätter dauerhaft auf der Internetseite der Stadt zur Verfügung gestellt werden.
Zusätzlich zur Ehrenordnung liegt ein Auskunftsbogen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vor, der nach der Verabschiedung an alle Mitglieder des Rates und der Ausschüsse versendet werden soll. Dieser Bogen enthält eine Zustimmungserklärung zur Weiterleitung von Informationen an Zweckverbände oder öffentlich-rechtliche Körperschaften, um eine mehrfache Datenerhebung bei Mitgliedern in entsprechenden Organen zu vermeiden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Ehrenordnung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.11.2009 · Rat (2. Sitzung)
- 05.11.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 5Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2009/0153 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen. Hintergrund der Beschlussvorlage ist die Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie, die darauf abzielt, Hindernisse im grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen abzubauen und den Binnenmarkt zu fördern. Da die Richtlinie eine Umsetzung der Regelungsinhalte bis zum Ende des Jahres 2009 vorschreibt, besteht Anpassungsbedarf an der bestehenden Friedhofsmustersatzung.
Konkret ist die Neugestaltung von § 6 Absatz 1 der Satzung vorgesehen, welcher die gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof regelt. Bisher müssen Steinmetze, Bildhauer, Gärtner und Bestatter für eine Zulassung durch die Friedhofsverwaltung den Nachweis über eine Eintragung in die Handwerksrolle, das Verzeichnis der Landwirtschaftskammer oder eine Meisterprüfung erbringen. Die Verwaltung schlägt vor, der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW zu folgen und die Regelung um den Zusatz zu ergänzen, dass auch Personen zugelassen werden können, die über eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Damit soll sichergestellt werden, dass Dienstleister aus anderen EU-Mitgliedstaaten die Voraussetzungen für eine Tätigkeit auf den hiesigen Friedhöfen erfüllen können.
Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass weitere Anträge zur Gestaltung von Grabstellen noch in Bearbeitung sind und zu einem späteren Zeitpunkt Auswirkungen auf das Satzungswerk haben könnten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.11.2009 · Rat (2. Sitzung)
- 05.11.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 6Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 7Mitteilungen und Anfragen