Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (3. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Vorstellung Schulentwicklungsplan von der Projektgruppe Bildung und RegionZur Vorlage · 2010/0084 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Vorstellung der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans durch die Projektgruppe „Bildung und Region“. Als Schulträger ist die Stadt gemäß den Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, eine abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben, die ein gleichmäßiges Bildungsangebot sicherstellt.
Der Entwurf der Fortschreibung umfasst Untersuchungen zu den zukünftigen Entwicklungslinien der Schulangebote im Stadtgebiet. Dabei werden das gegenwärtige sowie zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten und Standorten betrachtet. Zudem werden die mittelfristige Entwicklung der Schülerzahlen, das Schulwahlverhalten der Eltern sowie der zukünftige Schulraumbestand analysiert. Die Erstellung erfolgte unter Berücksichtigung der lokalen und regionalen Rahmenbedingungen sowie einer Analyse der Schülerströme.
Nach der Erläuterung des Entwurfs durch die Projektgruppe im Rahmen eines interfraktionellen Gesprächs und der Verwaltung ist eine Vorberatung im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport vorgesehen. Im weiteren Verfahren wird der Entwurf der Schulleitung zugestellt, woraufhin die Schulkonferenzen im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht Stellungnahmen abgeben. Parallel dazu können Stellungnahmen der Nachbarkommunen Schermbeck, Wesel, Rees, Isselburg und Bocholt angefordert werden. Nach Vorliegen dieser Rückmeldungen erfolgt eine weitere Beratung und eine Beschlussempfehlung durch den Ausschuss, bevor der Rat der Stadt Hamminkeln die endgültige Beschlussfassung vornimmt. Der Ausschuss soll den Entwurf zur Kenntnis nehmen und zur weiteren Beratung an die Fraktionen leiten.
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Beratungsfolge
- 20.05.2010 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (3. Sitzung)
- 2Gemeinschaftsgrundschule Hamminkeln mit Teilstandort Ringenberg hier: Schulorganisatorische MaßnahmenZur Vorlage · 2010/0089 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2010/0089 Informationen zu schulorganisatorischen Maßnahmen für die Gemeinschaftsgrundschule Hamminkeln mit dem Teilstandort Ringenberg vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Klärung der weiteren Verwendung des Teilstandortes Ringenberg.
Hierzu wurde die Bezirksregierung Düsseldorf in ihrer Funktion als Obere Schulaufsichtsbehörde am 5. Mai 2010 kontaktiert. Die Verwaltung hat die Behörde um eine Stellungnahme beziehungsweise eine Genehmigung gebeten, um den Schulstandort Ringenberg für einen Zeitraum von weiteren zwei Jahren weiterführen zu können.
Der weitere Verlauf der Entscheidung hängt von der Rückmeldung der zuständigen Aufsichtsbehörde ab. Sobald die Stellungnahme der Bezirksregierung vorliegt, soll diese im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport am 20. Mai 2010 bekannt gegeben werden. Ein konkreter Beschlussvorschlag liegt zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor, da dieser erst nach Erhalt der behördlichen Antwort im Gremium zur Abstimmung gestellt werden kann. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 20.05.2010 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (3. Sitzung)
- 3Gewährung von Zuschüssen an Vereine für die JugendarbeitZur Vorlage · 2010/0081 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2010/0081 des Bürgermeisters sieht die Gewährung von Zuschüssen an Vereine vor, die Jugendarbeit betreiben. Der Vorschlag, der im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport zur Beratung vorliegt, knüpft die Beihilfen an bestimmte Kriterien bezüglich der Vereinsstruktur und des Alters der Mitglieder.
Vereine, die stadteigene Sportanlagen nutzen, sowie Vereine ohne eigene Sportanlagen sollen eine Beihilfe in Höhe von 4,00 Euro pro jugendlichem Mitglied im Alter zwischen 7 und 18 Jahren erhalten. Für die übrigen Vereine ist ein Betrag von 8,00 Euro pro jugendlichem Mitglied in derselben Altersgruppe vorgesehen. Zudem sollen Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren eine Beihilfe erhalten.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist vermerkt, dass auf dem Sachkonto 53170000 ein Betrag von 3.580,00 Euro zur Verfügung steht. Für den verbleibenden Betrag in Höhe von 17.160,00 Euro ist die Bereitstellung von Drittmitteln erforderlich. Der Beschlussvorschlag sieht die Gewährung der Beihilfen unter der Voraussetzung vor, dass diese Drittmittel in Höhe von 17.160,00 Euro zur Verfügung gestellt werden.
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Beratungsfolge
- 20.05.2010 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (3. Sitzung)
- 4Gewährung von Zuschüssen zu den Aufwendungen der Geschäftsführung in KindergärtenZur Vorlage · 2010/0082 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Haushaltsjahr 2010 sieht die Gewährung von Zuschüssen zur Deckung der Aufwendungen für die Geschäftsführung in verschiedenen Kindergärten vor. Die Verwaltung schlägt vor, Beihilfen in Form von Zuwendungen an fünf Einrichtungen zu leisten.
Konkret umfasst der Vorschlag eine Zahlung von 2.400,00 Euro an den Kindergartenverein „Mühlenbergkinder“ Brünen, 3.500,00 Euro an den DRK-Kindergarten Dingden sowie 2.400,00 Euro an den Kindergartenverein „An der Windmühle“ Hamminkeln. Zudem sind Zuwendungen in Höhe von 2.925,00 Euro für den Kindergarten „Regenbogen“ Hamminkeln und 2.400,00 Euro für den Kindergartenverein Ringenberg vorgesehen. Die Gesamtsumme der beantragten Beihilfen beläuft sich auf 13.625,00 Euro.
Die finanziellen Mittel für diese Maßnahmen werden laut Vorlage von anderer Stelle bereitgestellt. Der Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport sieht die Bewilligung dieser Beträge unter der Voraussetzung vor, dass Drittmittel in der Gesamthöhe von 13.625,00 Euro zur Verfügung stehen. Die Vorlage wurde zur Beratung für die Sitzung des Ausschusses am 20. Mai 2010 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 20.05.2010 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (3. Sitzung)
- 5Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Betriebskosten des kath. Kindergartens MehrhoogZur Vorlage · 2010/0085 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Katholische Kirchengemeinde Heilig Kreuz in Mehrhoog hat die Übernahme der Betriebskosten für eine Kindergarten-Gruppe im Kindergartenjahr 2009/2010 beantragt. In der vorliegenden Beschlussvorlage wird dargelegt, dass in der Vergangenheit auf Basis der Berechnungen zur pastoralen Grundversorgung ein anteiliger Zuschuss gewährt wurde.
Nach den eingereichten Berechnungen und Abrechnungen der Kirchengemeinde werden aus Kirchensteuermitteln für die pastorale Grundversorgung von 78 Plätzen Kosten in Höhe von 42.324,14 € als Trägeranteil übernommen. Daraus ergibt sich ein Betrag von 10.852,34 € für nicht finanzierte Überhangplätze. Zur Sicherung des Anspruchs auf Kindergartenplätze und unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Kirchengemeinde wird die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 10.800,00 € vorgeschlagen.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2010 wurden hierfür Mittel in Höhe von 13.000,00 € im Haushalt eingestellt. Die entsprechenden Mittel stehen im Produkt 1100060101 unter dem Sachkonto 53140000 zur Verfügung. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport soll über den Beschluss entscheiden, der Katholischen Kirchengemeinde Heilig Kreuz Mehrhoog den genannten Zuschuss zu gewähren.
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Beratungsfolge
- 20.05.2010 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (3. Sitzung)
- 7Anträge auf Übernahme der Eigenanteile bei den Investitionskosten der Kindergärten zum Ausbau der U-3 PlätzeZur Vorlage · 2010/0087 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Übernahme von Eigenanteilen bei den Investitionskosten für den Ausbau von Kindertagesbetreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Grundlage der Maßnahme ist die bundesweite Vereinbarung zur Steigerung des Betreuungsbedarfs sowie das Kinderförderungsgesetz, welches ab dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung begründet.
Im Rahmen der Umsetzung in Nordrhein-Westfalen sieht die Förderrichtlinie vor, dass 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben durch Zuwendungen gedeckt werden, während die verbleibenden 10 Prozent als kommunaler Anteil zu tragen sind. Da der Kreis Wesel als Träger der Jugendhilfe keine Haushaltsmittel für diese Eigenanteile bereitgestellt hat, ist die Stadt Hamminkeln zur Übernahme der Kosten angefragt. Ein entsprechender Bedarfsplan des Kreises sieht den Ausbau von 115 Plätzen im Stadtgebiet bis zum Kindergartenjahr 2013/2014 vor.
Der Beschlussvorschlag sieht die Übernahme der 10-prozentigen Trägeranteile für fünf verschiedene Einrichtungen vor. Dies umfasst die Evangelische Kirchengemeinde Hamminkeln mit 20.000 Euro, die Katholische Kirchengemeinde Dingden mit 24.000 Euro, die Katholische Kirchengemeinde Loikum mit 6.517 Euro sowie die Kindergärten An der Windmühle und Regenbogen mit jeweils 20.000 Euro und 15.500 Euro. Die Zusage der Mittel erfolgt unter dem Vorbehalt der 90-prozentigen Co-Finanzierung durch das Land sowie der Einhaltung der festgelegten Bindungsfristen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 20.05.2010 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (3. Sitzung)
- 8Projekt "Jedem Kind sein Instrument" - Weiterführung der MaßnahmeZur Vorlage · 2010/0086 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2010/0086 befasst sich mit der Weiterführung des musikalpädagogischen Projekts „Jedem Kind ein Instrument“ an den Gemeinschaftsgrundschulen Hamminkeln und Mehrhoog. Das Projekt, das im Rahmen der Kulturhauptstadt 2010 als Kooperationsprojekt im Ruhrgebiet durchgeführt wird, bietet Schülern die Möglichkeit, verschiedene Musikinstrumente zu erlernen. Während der Unterricht im ersten Schuljahr entgeltfrei ist, sind für das zweite Schuljahr ein Elternbeitrag von 20,00 Euro und für die folgenden Jahre 35,00 Euro pro Monat vorgesehen. Kinder aus Familien, die Leistungen nach ALG/II oder Sozialhilfe beziehen, sind von den Beiträgen befreit, wobei die entsprechenden Ausfälle durch eine Stiftung gedeckt werden.
Für das Schuljahr 2010/2011 sieht die Planung die Teilnahme von 124 Kindern vor. Die Stiftung gewährt hierfür einen Zuschuss von 59,00 Euro pro Kind sowie einen Beitrag von 35,00 Euro pro Kind zur Deckung der Verwaltungskosten der Musikschule Hamminkeln, was einer Gesamtförderung von 11.656,00 Euro entspricht. Die Stadt leitet diese Mittel zur Durchführung des Unterrichts an die Musikschule weiter. Für die Anschaffung von Instrumenten wird ein maximaler kommunaler Eigenanteil von 5.000,00 Euro veranschlagt, der durch private Spenden oder vorhandene Bestände reduziert werden kann. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt, das Projekt fortzuführen und die Verwaltung mit dem Abschluss der notwendigen Kooperationsvereinbarungen zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 20.05.2010 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (3. Sitzung)
- 9Antrag des Blau-Weiß Dingden auf Übernahme der Kosten zur Geländenivellierung einer Rasenspielfläche am Mumbecker BachZur Vorlage · 2010/0088 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der SV Blau-Weiß Dingden hat einen Antrag auf Kostenübernahme für die Geländenivellierung einer Rasenspielfläche am Mumbecker Bach gestellt. Aufgrund der aktuellen Situation der Sportplatzkapazitäten in Dingden plant der Verein die kurzfristige Anlage einer Spielwiese auf einem bereits für neue Sportplätze erworbenen Grundstück. Diese Fläche soll den laufenden Spielbetrieb bis zur Fertigstellung der neuen Sportplätze entlasten.
Die Umsetzung der Maßnahme, welche die Einsaat, Umzäunung und Bewässerung umfasst, sollte ursprünglich durch Sponsoren und Eigenleistungen des Vereins realisiert werden. Da das Gelände jedoch ein starkes Gefälle aufweist, ist die Nutzung ohne eine vorherige Nivellierung nicht möglich. Die Kosten für diese Erdarbeiten werden auf etwa 35.000 Euro geschätzt. Der Verein begründet den Antrag damit, dass die Kosten für die Geländenivellierung im Zuge des geplanten Ausbaus der Kunstrasenplätze ohnehin anfallen würden.
Da im Haushalt für das Jahr 2010 keine entsprechende Ausgabeermächtigung für dieses Vorhaben veranschlagt wurde, müssten die erforderlichen Mittel außerplanmäßig bereitgestellt werden. Der Antrag wird dem Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport zur Beratung vorgelegt.
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- 20.05.2010 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (3. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen