Anträge auf Übernahme der Eigenanteile bei den Investitionskosten der Kindergärten zum Ausbau der U-3 Plätze
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Übernahme von Eigenanteilen bei den Investitionskosten für den Ausbau von Kindertagesbetreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Grundlage der Maßnahme ist die bundesweite Vereinbarung zur Steigerung des Betreuungsbedarfs sowie das Kinderförderungsgesetz, welches ab dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung begründet.
Im Rahmen der Umsetzung in Nordrhein-Westfalen sieht die Förderrichtlinie vor, dass 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben durch Zuwendungen gedeckt werden, während die verbleibenden 10 Prozent als kommunaler Anteil zu tragen sind. Da der Kreis Wesel als Träger der Jugendhilfe keine Haushaltsmittel für diese Eigenanteile bereitgestellt hat, ist die Stadt Hamminkeln zur Übernahme der Kosten angefragt. Ein entsprechender Bedarfsplan des Kreises sieht den Ausbau von 115 Plätzen im Stadtgebiet bis zum Kindergartenjahr 2013/2014 vor.
Der Beschlussvorschlag sieht die Übernahme der 10-prozentigen Trägeranteile für fünf verschiedene Einrichtungen vor. Dies umfasst die Evangelische Kirchengemeinde Hamminkeln mit 20.000 Euro, die Katholische Kirchengemeinde Dingden mit 24.000 Euro, die Katholische Kirchengemeinde Loikum mit 6.517 Euro sowie die Kindergärten An der Windmühle und Regenbogen mit jeweils 20.000 Euro und 15.500 Euro. Die Zusage der Mittel erfolgt unter dem Vorbehalt der 90-prozentigen Co-Finanzierung durch das Land sowie der Einhaltung der festgelegten Bindungsfristen.
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