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Beschlussvorlage

48. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bögl) - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

2010/0074

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Bögl. Der Rat der Stadt hatte am 15. Dezember 2008 beschlossen, das Verfahren einzuleiten, um die Darstellung einer Fläche für Bahnanlagen im wirksamen Flächennutzungsplan an die geplante Erweiterung des Gewerbebetriebes Max Bögl und den damit verbundenen Gleisanschluss anzupassen.

Nach aktuellem Sachstand wurde die Erweiterung des Gewerbegebietes bereits durch die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Gewerbegebiet an der Issel“ umgesetzt. Dieses Verfahren erfolgte im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Der Satzungsbeschluss für diesen Bebauungsplan wurde am 14. Dezember 2009 gefasst und durch die Bekanntmachung im Amtsblatt am 12. Februar 2010 rechtskräftig.

Da im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, bereits vor einer Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt werden kann, ist die 48. Änderung des Flächennutzungsplans nicht mehr erforderlich. Eine Anpassung des Flächennutzungsplans ist nach dem Baugesetzbuch lediglich im Wege der Berichtigung vorzunehmen, was bereits erfolgt ist. Der zuständige Ausschuss empfiehlt daher dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss vom 15. Dezember 2008 zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzuheben.

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