35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Jugendhaus) - Aufhebung des Feststellungsbeschlusses und des Aufstellungsbeschlusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes, welche die Ausweisung einer Fläche für ein Jugendhaus im Bereich der Straße Kerschenkamp vorsah. Ursprünglich sollte an dieser Stelle eine Grünfläche mit der Zweckbindung eines Kinderspielplatzes durch eine Gemeinbedarfsfläche für soziale Zwecke ersetzt werden.
Nach den Ausführungen der Verwaltung wurde der Feststellungsbeschluss für diese Änderung bereits am 6. November 2002 gefasst, nachdem der Aufstellungsbeschluss im September 2001 erfolgt war. Eine Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf wurde am 30. Januar 2003 erteilt. Da jedoch keine Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hamminkeln stattfand, ist die Änderung rechtlich nicht wirksam geworden.
Die aktuelle Situation zeigt, dass der Kinderspielplatz auf dem betreffenden Grundstück weiterhin besteht und um die Funktionen eines Generationenparks erweitert wurde. Da das geplante Jugendhaus zwischenzeitlich an einem anderen Standort im Ortsteil Hamminkeln realisiert wurde, ist die Änderung des Flächennutzungsplans nicht mehr erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt daher dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, dem Rat der Stadt die Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 6. November 2002 sowie des Aufstellungsbeschlusses vom 26. September 2001 zu empfehlen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010kein Ergebnis hinterlegt
- 12.05.2010kein Ergebnis hinterlegt
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