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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008 GBHZur Vorlage · 2010/0067 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2010/0067 befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2008 der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamminkeln (GBH). Nachdem der Jahresabschluss bereits in der Sitzung des Betriebsausschusses am 24. März 2010 vorgelegt wurde, liegt nun die Mitteilung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) vor. Diese hat den geprüften Jahresabschluss zur Kenntnis genommen und sieht von Ergänzungen des Bestätigungsvermerkes ab.
Aufgrund des Verzichts der GPA auf Ergänzungen ist ein formelles Ausräumungsverfahren zur Stellungnahme zu Beanstandungen nicht erforderlich. Der Betriebsausschuss hat die Gelegenheit, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht inhaltlich erneut zu beraten. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Jahresabschluss für das Jahr 2008 zu beschließen und die Betriebsleitung zu entlasten.
Der Rat soll in seiner Sitzung am 30. Juni 2010 die Feststellung des Jahresabschlusses beschließen sowie den Betriebsausschuss entlasten. Nach der Beschlussfassung ist die GPA über die Ergebnisse zu informieren, damit diese den endgültigen Bestätigungsvermerk erteilen kann. Die anschließende Erteilung des Vermerks ist ortsüblich bekannt zu machen, und der Jahresabschluss ist gemäß den geltenden Bestimmungen öffentlich auszulegen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 06.05.2010 · Betriebsausschuss (5. Sitzung)
- 2Durchführung einer Einwohnerversammlung gem. § 23 GO NW hier: Bau der Westtangente in HamminkelnZur Vorlage · 2010/0114 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln soll über die Durchführung einer Einwohnerversammlung zum Bau der Westtangente entscheiden. Die Vorlage basiert auf einem Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung vom 21. Januar 2010, der die Beauftragung eines Planungsbüros mit einer Verkehrsuntersuchung vorsah. Ziel dieser Untersuchung war es, Erkenntnisse über die Notwendigkeit der Westtangente im Rahmen der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes zu gewinnen.
Die Ergebnisse der durch das Fachbüro durchgeführten Untersuchungen wurden dem Fachausschuss bereits im Mai 2010 vorgestellt, und der entsprechende Abschlussbericht liegt den Fraktionen vor. Eine abschließende Beratung der Ergebnisse ist für die Zeit nach den Sommerferien vorgesehen.
Aufgrund der Bedeutung des Projekts für die Entwicklung des Ortsteiles und der Anzahl der betroffenen Bürger soll im Vorfeld der politischen Beratungen eine Versammlung stattfinden. In diesem Rahmen sollen die Inhalte und Ergebnisse der Verkehrsuntersuchungen durch das Fachbüro präsentiert und anschließend diskutiert werden. Die Durchführung der Versammlung erfolgt gemäß § 4 der Hauptsatzung durch einen entsprechenden Beschluss des Rates.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 3Bebauungsplan Nr. 13 "Diersfordter Straße" in HamminkelnZur Vorlage · 2010/0071 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 13 „Diersfordter Straße“ befasst sich mit den Anträgen auf Erweiterung des Geltungsbereichs, die im September 1999 gestellt wurden. Ziel der Anträge war die Ausweisung von etwa 12.000 m² Wohnbauland südlich des bestehenden Gebiets.
Nach der Prüfung der aktuellen Planungssituation stellt die Verwaltung fest, dass die beantragten Flächen im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen sind. Zwar sind die Grundstücke im Stadtmarketingkonzept als Baustufe 3 dargestellt, was eine Ausdehnung der baulichen Entwicklung des Ortsteils Hamminkeln in Richtung Süden bedeuten würde, jedoch wird aus städtebaulichen Gründen eine Abrundung des Ortskerns bevorzugt.
Die Verwaltung führt weiter aus, dass aufgrund vorhandener Wohnbaupotenziale in den Gebieten „Diersfordter Straße“ und „Halfmannsfeld II“ sowie der geplanten Umnutzung des Sportgeländes „Brüner Straße“ eine landesplanerische Zustimmung zur Umwandlung der landwirtschaftlichen Flächen in Bauland derzeit nicht absehbar ist. Die Abstimmungen mit der Bezirksregierung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans zeigen zudem, dass die Entwicklung neuer Flächen an die Aufgabe bereits genehmigter Baulandflächen gebunden ist.
Aufgrund dieser Kriterien empfiehlt die Verwaltung, den Vorgang nicht weiter zu verfolgen und die Anträge abzulehnen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 13 zurzeit nicht zu erweitern.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 12.05.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 429. Änderung des Flächennutzungsplanes (Weststraße / Mehrhooger Straße) Bebauungsplan Nr. 19 "Weststraße / Mehrhooger Straße"Zur Vorlage · 2010/0072 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Weststraße und Mehrhooger Straße sowie dem Bebauungsplan Nr. 19. Grundlage der Vorlage sind Anträge von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Juni 1999, die eine Umwidmung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen im Bereich Weststraße, Rickelsweg und Mehrhooger Straße fordern. Damit einhergehend wurde die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes beantragt.
Nach Prüfung der aktuellen Situation stellt die Verwaltung fest, dass die betreffenden Flächen derzeit als landwirtschaftliche Flächen im Flächennutzungsplan ausgewiesen sind. Zwar sieht das Stadtmarketingkonzept die Grundstücke als Baustufe 2 vor, was eine bauliche Erweiterung des Ortsteils Hamminkeln nach Westen ermöglichen würde, und städtebaulich wird eine Abrundung des Ortskerns befürwortet. Dennoch weist die Verwaltung darauf hin, dass eine landesplanerische Zustimmung zur Umwandlung aufgrund des vorhandenen Wohnbaupotenzials in anderen Gebieten sowie der geplanten Umnutzung des Sportgeländes „Brüner Straße“ derzeit nicht absehbar ist. Zudem verdeutlichen Abstimmungen mit der Bezirksregierung, dass die Entwicklung neuer Baulandflächen an die Aufgabe bereits genehmigter Flächen gebunden ist.
Die Verwaltung sieht daher keinen akuten Handlungsbedarf für die Ausweisung neuer Baulandflächen auf den beantragten Grundstücken und empfiehlt, den Vorgang nicht weiter zu verfolgen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss dem Rat empfiehlt, die Anträge auf Baulandausweisung abzulehnen und zum jetzigen Zeitpunkt keine Wohnbauflächen in diesem Bereich auszuweisen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 12.05.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 535. Änderung des Flächennutzungsplanes (Jugendhaus) - Aufhebung des Feststellungsbeschlusses und des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 2010/0073 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes, welche die Ausweisung einer Fläche für ein Jugendhaus im Bereich der Straße Kerschenkamp vorsah. Ursprünglich sollte an dieser Stelle eine Grünfläche mit der Zweckbindung eines Kinderspielplatzes durch eine Gemeinbedarfsfläche für soziale Zwecke ersetzt werden.
Nach den Ausführungen der Verwaltung wurde der Feststellungsbeschluss für diese Änderung bereits am 6. November 2002 gefasst, nachdem der Aufstellungsbeschluss im September 2001 erfolgt war. Eine Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf wurde am 30. Januar 2003 erteilt. Da jedoch keine Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hamminkeln stattfand, ist die Änderung rechtlich nicht wirksam geworden.
Die aktuelle Situation zeigt, dass der Kinderspielplatz auf dem betreffenden Grundstück weiterhin besteht und um die Funktionen eines Generationenparks erweitert wurde. Da das geplante Jugendhaus zwischenzeitlich an einem anderen Standort im Ortsteil Hamminkeln realisiert wurde, ist die Änderung des Flächennutzungsplans nicht mehr erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt daher dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, dem Rat der Stadt die Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 6. November 2002 sowie des Aufstellungsbeschlusses vom 26. September 2001 zu empfehlen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 12.05.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 648. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bögl) - Aufhebung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 2010/0074 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Bögl. Der Rat der Stadt hatte am 15. Dezember 2008 beschlossen, das Verfahren einzuleiten, um die Darstellung einer Fläche für Bahnanlagen im wirksamen Flächennutzungsplan an die geplante Erweiterung des Gewerbebetriebes Max Bögl und den damit verbundenen Gleisanschluss anzupassen.
Nach aktuellem Sachstand wurde die Erweiterung des Gewerbegebietes bereits durch die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Gewerbegebiet an der Issel“ umgesetzt. Dieses Verfahren erfolgte im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Der Satzungsbeschluss für diesen Bebauungsplan wurde am 14. Dezember 2009 gefasst und durch die Bekanntmachung im Amtsblatt am 12. Februar 2010 rechtskräftig.
Da im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, bereits vor einer Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt werden kann, ist die 48. Änderung des Flächennutzungsplans nicht mehr erforderlich. Eine Anpassung des Flächennutzungsplans ist nach dem Baugesetzbuch lediglich im Wege der Berichtigung vorzunehmen, was bereits erfolgt ist. Der zuständige Ausschuss empfiehlt daher dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss vom 15. Dezember 2008 zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzuheben.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 12.05.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 7Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Mühlenbergweg" in BrünenZur Vorlage · 2010/0075 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2010/0075 wird die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Mühlenbergweg“ in Brünen beantragt. Grundlage des Antrags ist das Grundstück der ehemaligen Autolackiererei an der Bergstraße. Da die Gebäude der ehemaligen Betriebsstätte abgerissen wurden, steht die Fläche für eine neue Nutzung zur Verfügung.
Nach den vorliegenden Unterlagen ist aufgrund des städtebaulichen Umfeldes eine Wohnbaunutzung vorgesehen. Während der bestehende Bebauungsplan Nr. 4 ein allgemeines Wohngebiet festsetzt, das eine Bebauung mit einem zweigeschossigen Wohnhaus zuließe, sieht die Planung der Antragstellerin ein Einzelgebäude in zweigeschossiger Bauweise vor, das als barrierefreies und seniorengerechtes Wohnhaus konzipiert ist. Da die aktuelle Festsetzung dieses Vorhaben nicht abdeckt und eine Genehmigung durch Befreiung nach dem Baugesetzbuch nicht möglich ist, wird eine Bebauungsplanänderung angestrebt. Aufgrund der Größe des Projekts wird eine vorhabenbezogene Vorgehensweise vorgeschlagen.
Die Stadtverwaltung hat keine grundsätzlichen planerischen Bedenken gegen die beabsichtigte Bebauung und sieht einen Bedarf an den geplanten Wohnungsangeboten in Brünen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 zu fassen. Die Aufstellung soll als Maßnahme der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 12.05.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 8Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes Issel - Vermerk in den betroffenen BauleitplänenZur Vorlage · 2010/0076 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes Issel durch einen entsprechenden Vermerk in den betroffenen Bauleitplänen. Grundlage hierfür ist die am 21. Dezember 2009 von der Bezirksregierung Düsseldorf erlassene ordnungsbehördliche Verordnung. Gemäß den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes unterliegen vorläufig gesicherte Gebiete besonderen Schutzvorschriften, die unter anderem die Ausweisung neuer Baugebiete sowie die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen einschränken können.
Die Verwaltung schlägt vor, neben den Gebieten des HQ 100 auch die vernässten Bereiche in den Bebauungs- und Flächennutzungsplänen zu vermerken, obwohl diese laut Bezirksregierung keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen auf die Bauleitplanung haben. Betroffen sind verschiedene Bebauungspläne in den Ortsteilen Brünen, Hamminkeln, Loikum und Ringenberg.
Der vorgeschlagene Hinweis in den Plänen soll darauf aufmerksam machen, dass Teile der Plangebiete vom vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet Issel betroffen sind und die entsprechende Verordnung sowie das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz zu beachten sind. Zudem soll in den vernässten Bereichen auf eine angepasste technische Bauausführung hingewiesen werden. Für weitere Gebiete, wie die Klev’sche Landwehr und der Wolfstrang, wird ein ordnungsbehördliches Verfahren im Herbst des laufenden Jahres erwartet. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die vorgeschlagene Vermerkung in den Bauleitplänen vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 12.05.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 91. Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW "Energieversorgung" - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2010/0077 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln nimmt im Rahmen der Beschlussvorlage 2010/0077 Stellung zur geplanten Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW im Bereich der Energieversorgung. Der Entwurf sieht eine Neufassung des Kapitels D.II sowie Anpassungen im Kapitel B.III.2 vor. Kern der Änderung ist die Aufhebung der räumlichen Festlegung von 17 Standorten für die Energieerzeugung und die stattdessen zeichnerische Festlegung von 36 bestehenden oder genehmigten Kraftwerksstandorten mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 300 Megawatt. Ziel der Neuregelung ist die Sicherung der Energieversorgung durch einen Mix aus erneuerbaren Energien und fossilen Energieträgern sowie die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung.
Die Vorlage umfasst zudem Regelungen zur energetischen Flächennutzung. Für die Windenergie sollen Repoweringmaßnahmen durch interkommunale Abstimmung und die Überprüfung von Höhenbegrenzungen in Bebauungsplänen gefördert werden. Die Solarenergie soll durch Planungsrecht für Freiflächenanlagen ab einer Größe von 10 Hektar gestärkt werden. Im Rahmen der LEP-Änderung werden 17 Kraftwerksstandorte neu geordnet, wobei neun als Siedlungsraum und acht als Freiraum eingestuft werden, wodurch der Standort Bislich-Vahnum als Freiraum zurückgenommen wird. Die 36 Kraftwerksstandorte mit einer Leistung von mindestens 300 Megawatt werden als Vorranggebiete für gewerbliche Nutzung gesichert. Da die Änderungen die Stadt Hamminkeln nicht unmittelbar betreffen, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat, die Änderung zur Kenntnis zu nehmen und keine Bedenken vorzutragen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 12.05.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 10Planfeststellungsverfahren für den Neubau der L 480n, Bahnübergangsbeseitigung Hamminkeln - Diersfordt - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2010/0078 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat auf Antrag des Landesbetriebes Straßenbau NRW das Planfeststellungsverfahren für die Beseitigung des Bahnübergangs im Bereich der L 480 zwischen Hamminkeln und Diersfordt eingeleitet. Die Planung sieht eine Straßenüberführung südlich des aktuellen Bahnübergangs vor, wodurch der bisherige Übergang geschlossen wird. Die bestehende Straßentrasse der L 480 bleibt erhalten, führt jedoch nach Abschluss der Maßnahmen zu Sackgassen mit Wendemöglichkeiten, die nach der Baumaßnahme als Gemeindestraßen zurückgestuft werden sollen. Zudem ist die Errichtung eines straßenbegleitenden Radwegs sowie eine veränderte Lage der Einmündung L 4ﺒ0/Westfeldweg/Kastanienstraße vorgesehen.
Die Stadt Hamminkeln ist als Träger öffentlicher Belange in das Verfahren einbezogen. Aus Sicht der Stadt bestehen hinsichtlich der Planungshoheit und der Rolle als Grundstückseigentümer keine Bedenken, da im Planbereich keine städtischen Grundstücke liegen und keine spezifischen bauleitplanerischen Entwicklungsziele definiert sind.
Hinsichtlich der Funktion als Straßenbaulastträger bestehen technische keine Einwände gegen den Ausbau der Wegeanschlüsse, sofern die Anpassung an vorhandene Wegebreiten erfolgt. Die Stadt lehnt jedoch die Übernahme der Kosten für die dauerhafte Unterhaltung und Erhaltung der zurückgestuften Straßenabschnitte ab. Eine Rückstufung der Straßenabschnitte zur Gemeindestraße wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass die Stadt von der Kostenpflicht für die Instandhaltung dauerhaft freigestellt wird. Der Entwurf der Stellungnahme wird dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 12.05.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 11Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB im Bereich der Unterbauerschaft in BrünenZur Vorlage · 2010/0109 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2010/0109 befasst sich mit der Aufstellung einer Satzung für den Bereich der Unterbauerschaft in Brünen, um Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe zu schaffen. Im Rahmen des Verfahrens sollen die Anregungen der Handwerkskammer Düsseldorf zur Verabschiedung des Entwurfs berücksichtigt werden. Um einen Sicherheitsabstand von 20 Metern zu gewährleisten, wird das betroffene Waldstück aus dem Geltungsbereich der Satzung herausgenommen, womit die Bedenken des Landesbetriebes Wald und Holz sowie die Anliegen von Grundstückseigentümern aufgegriffen werden. Die Hinweise des Landesbetriebes Straßenbau NRW sowie die Informationen der Deutschen Telekom zu bestehenden Telekommunikationslinien werden zur Kenntnis genommen.
Zudem werden die Vorgaben des Kreises Wesel zur Eingriffsregelung, zum Bodenschutz und zur Abwassertechnik umgesetzt. Die Anregung des Kreises Wesel, die Nutzung auf vorhandene Betriebe zu beschränken, wird nicht befolgt. Im Zuge der Abwägung werden Maßnahmen an der Großen Ley als zusätzliche Eingriffskompensation in die Begründung aufgenommen. Bezüglich des Immissionsschutzes ist bei Erweiterungsvorhaben ein Gutachten erforderlich, wobei die Prüfung durch die Untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Wesel erfolgt. Der Hinweis des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf auf notwendige Untersuchungen bei Erdangriffen ist im Entwurf enthalten. Die Definition der Erweiterungsflächen berücksichtigt zudem die Ablehnung neuer Siedlungsansätze durch den Regionalverband Ruhr. Ein eingegangener Einspruch eines Bürgers wurde als unbegründet zurückgewiesen. Der Rat beschließt, den geänderten Satzungsentwurf inklusive Begründung erneut öffentlich auszulegen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 12Auflösung des Schulverbandes Brünen-Weselerwald-DämmerwaldZur Vorlage · 2010/0080 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht die Auflösung des Schulverbandes Brünen-Weselerwald-Dämmerwald zum 31. Dezember 2010 vor. Der Zweckverband fungiert als Träger der Hermann-Landwehr-Schule in Brünen. Die Verwaltung begründet das Vorhaben damit, dass aufgrund der bestehenden Anmeldungsmöglichkeiten für Kinder aus der Gemeinde Schermbeck keine Notwendigkeit für die Fortführung des Verbandes bestehe. Durch die Auflösung sollen der administrative Aufwand für die eigenständige Verwaltung, die Haushaltsführung und die Prüfung des Jahresabschlusses reduziert werden. Die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Kommunen soll künftig auf vertraglicher Basis fortgeführt werden.
Im Rahmen der geplanten Vermögensauseinandersetzung soll die Stadt Hamminkeln nach der Auflösung als Schulträger die Vermögensteile der Gemeinde Schermbeck nutzen. Zur Entschädigung der Gemeinde Schermbeck ist vorgesehen, die laufenden Kosten für den Schülerspezialverkehr bis zum Ende des Schuljahres 2als 2013/2014 allein zu tragen. Nach Verrechnung des Anteils der Gemeinde Schermbeck an den Kosten des Schülerspezialverkehrs sowie an einer Instandhaltungsrückstellung verbleibt ein Restbetrag von 112.600 Euro. Dieser Betrag soll in vier gleichen Raten bis zum Jahr 2014 an die Gemeinde Schermbeck ausgezahlt werden. Die Aufsichtsbehörde, der Landrat des Kreises Wesel, wurde über die Modalitäten informiert und hat keine Einwände erhoben. Der Rat soll die Nichtfortsetzung der Mitgliedschaft sowie die vorgeschlagene Vermögensaufteilung beschließen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 13Projekt "Jedem Kind sein Instrument" - Weiterführung der MaßnahmeZur Vorlage · 2010/0086 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2010/0086 befasst sich mit der Weiterführung des musikalpädagogischen Projekts „Jedem Kind ein Instrument“ an den Gemeinschaftsgrundschulen Hamminkeln und Mehrhoog. Das Projekt, das im Rahmen der Kulturhauptstadt 2010 als Kooperationsprojekt im Ruhrgebiet durchgeführt wird, bietet Schülern die Möglichkeit, verschiedene Musikinstrumente zu erlernen. Während der Unterricht im ersten Schuljahr entgeltfrei ist, sind für das zweite Schuljahr ein Elternbeitrag von 20,00 Euro und für die folgenden Jahre 35,00 Euro pro Monat vorgesehen. Kinder aus Familien, die Leistungen nach ALG/II oder Sozialhilfe beziehen, sind von den Beiträgen befreit, wobei die entsprechenden Ausfälle durch eine Stiftung gedeckt werden.
Für das Schuljahr 2010/2011 sieht die Planung die Teilnahme von 124 Kindern vor. Die Stiftung gewährt hierfür einen Zuschuss von 59,00 Euro pro Kind sowie einen Beitrag von 35,00 Euro pro Kind zur Deckung der Verwaltungskosten der Musikschule Hamminkeln, was einer Gesamtförderung von 11.656,00 Euro entspricht. Die Stadt leitet diese Mittel zur Durchführung des Unterrichts an die Musikschule weiter. Für die Anschaffung von Instrumenten wird ein maximaler kommunaler Eigenanteil von 5.000,00 Euro veranschlagt, der durch private Spenden oder vorhandene Bestände reduziert werden kann. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt, das Projekt fortzuführen und die Verwaltung mit dem Abschluss der notwendigen Kooperationsvereinbarungen zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 20.05.2010 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (3. Sitzung)
- 14Anträge auf Übernahme der Eigenanteile bei den Investitionskosten der Kindergärten zum Ausbau der U-3 PlätzeZur Vorlage · 2010/0087 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Übernahme von Eigenanteilen bei den Investitionskosten für den Ausbau von Kindertagesbetreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Grundlage der Maßnahme ist die bundesweite Vereinbarung zur Steigerung des Betreuungsbedarfs sowie das Kinderförderungsgesetz, welches ab dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung begründet.
Im Rahmen der Umsetzung in Nordrhein-Westfalen sieht die Förderrichtlinie vor, dass 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben durch Zuwendungen gedeckt werden, während die verbleibenden 10 Prozent als kommunaler Anteil zu tragen sind. Da der Kreis Wesel als Träger der Jugendhilfe keine Haushaltsmittel für diese Eigenanteile bereitgestellt hat, ist die Stadt Hamminkeln zur Übernahme der Kosten angefragt. Ein entsprechender Bedarfsplan des Kreises sieht den Ausbau von 115 Plätzen im Stadtgebiet bis zum Kindergartenjahr 2013/2014 vor.
Der Beschlussvorschlag sieht die Übernahme der 10-prozentigen Trägeranteile für fünf verschiedene Einrichtungen vor. Dies umfasst die Evangelische Kirchengemeinde Hamminkeln mit 20.000 Euro, die Katholische Kirchengemeinde Dingden mit 24.000 Euro, die Katholische Kirchengemeinde Loikum mit 6.517 Euro sowie die Kindergärten An der Windmühle und Regenbogen mit jeweils 20.000 Euro und 15.500 Euro. Die Zusage der Mittel erfolgt unter dem Vorbehalt der 90-prozentigen Co-Finanzierung durch das Land sowie der Einhaltung der festgelegten Bindungsfristen.
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- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 20.05.2010 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (3. Sitzung)
- 15Antrag des Blau-Weiß Dingden auf Übernahme der Kosten zur Geländenivellierung einer Rasenspielfläche am Mumbecker BachZur Vorlage · 2010/0088.1 · Beschlussvorlage
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Der Sportverein Blau-Weiß Dingden hat beantragt, dass die Stadt Hamminkeln die Kosten für die Geländenivellierung einer Rasenspielfläche am Mumbecker Bach übernimmt. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung einer Spielwiese auf einem bereits erworbenen Grundstück, um die aktuelle Sportplatzsituation in Dingden zu entlasten, bis die geplanten Kunstrasenplätze realisiert werden können. Die Kosten für die Nivellierung werden auf etwa 35.000 € geschätzt.
Da für dieses Vorhaben im Haushalt 2010 keine entsprechende Ausgabeermächtigung vorgesehen ist, wurden verschiedene Wege zur Bereitstellung der Mittel geprüft. Die Verwaltung hat hierzu drei Alternativen erarbeitet: Einen konsumtiven Zuschuss an den Verein, einen Investitionszuschuss oder die direkte Übernahme der Kosten durch die Stadtverwaltung.
Die Verwaltung favorisiert die dritte Option, bei der die Stadt die Nivellierungsarbeiten als Auftraggeberin selbst durchführt und die Rechnungen bis zu einer Höhe von 35.000 € begleicht. Da das Grundstück im Eigentum der Stadt steht, könnten die Arbeiten als nachträgliche Herstellungskosten verbucht werden, was das Anlagevermögen erhöht, ohne die Ergebnisrechnung langfristig zu belasten. Als Deckung für die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel werden Einsparungen aus der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen vorgeschlagen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Kosten gemäß dieser dritten Alternative aus städtischen Mitteln zu übernehmen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 16Einführung einer Familienkarte bzw. Ehrenamtskarte in Hamminkeln hier: Bildung einer gemischten ArbeitsgruppeZur Vorlage · 2010/0113 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2010/0113 befasst sich mit der Bildung einer gemischten Arbeitsgruppe zur Prüfung der Einführung einer Familienkarte sowie einer Ehrenamtskarte in Hamminkeln. Der Antrag der USD Fraktion sieht die Einführung einer Familienkarte vor, die Familien mit Kindern bis 18 Jahren Vergünstigungen beim Eintritt zu öffentlichen Einrichtungen oder Veranstaltungen sowie mögliche Preisnachlässe im Einzelhandel ermöglichen soll. Parallel dazu wurde durch die CDU Fraktion der Antrag gestellt, die Einführung einer Ehrenamtskarte zu prüfen. Diese Karte soll Personen, die sich ehrenamtlich engagieren und keine pauschalen Aufwandsentschädigungen erhalten, Anerkennung bieten, wobei die Vergünstigungen mit denen der Familienkarte identisch sein sollen.
Da die Angelegenheit bereits im Jahr 2009 im Hauptamt vorgelegt wurde und damals die Untersuchung in einer Arbeitsgruppe beschlossen wurde, soll nun die Zusammensetzung dieses Gremiums festgelegt werden. Vorgeschlagen wird, dass jede Fraktion ein Mitglied der Arbeitsgruppe stellt. Seitens der Verwaltung sollen drei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter an der Gruppe mitwirken. Die finanziellen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen sollen im Rahmen der Arbeit dieser Gruppe untersucht werden. Der Rat soll über die Bestimmung der Mitglieder der Arbeitsgruppe entscheiden.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 17Wahl einer Schiedsperson in der Stadt Hamminkeln
- 18Satzung über die abweichende Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung für die Straße Up de WoortZur Vorlage · 2010/0103 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, für die Erschließungsanlage Up de Woort eine Satzung über die abweichende Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung zu erlassen. Der Ausbau des Straßenabschnitts zwischen der Einmündung bei Haus-Nr. 7 und dem Wendehammer bei Haus-Nr. 29 ist bereits erfolgt, wobei eine Teilfläche lediglich mit einer wassergebundenen Deckschicht befestigt ist. Da diese Beschaffenheit von den in der Erschließungsbeitragssatzung festgelegten Standards für eine endgültige Herstellung abweicht und derzeit keine Bepflanzung oder eine Befestigung mit Asphalt, Beton oder Pflaster vorgesehen ist, ist eine Abweichungssatzung erforderlich, um die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu ermöglichen.
Zudem besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse, da eine Teilfläche von etwa 50 Quadratmetern noch in Privateigentum steht. Ein Kaufvertrag zur Übernahme dieser Fläche wurde bereits abgeschlossen, jedoch ist aufgrund einer Änderung der Ausbauplanung im Bereich der Schulbushaltestelle eine Anpassung des Vertrages notwendig. Da die Zustimmung des Eigentümers zur Vertragsanpassung derzeit aus steuerlichen Gründen aussteht, werden Gespräche zur Erzielung einer straßenrechtlichen Widmung geführt. Sollte die Zustimmung zur Widmung erfolgen, kann durch den Verzicht auf das Merkmal des städtischen Eigentums eine Endabrechnung erfolgen. Andernfalls ist eine Abrechnung im Wege der Kostenspaltung möglich, wobei die Grunderwerbskosten erst nach Abschluss des Erwerbs abgerechnet werden können. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vorliegende Satzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 19Einstellung von Auszubildenden 2011Zur Vorlage · 2010/0098 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung zur Einstellung von Auszubildenden für das Jahr 2011 legt die Planung für die Nachwuchsgewinnung in verschiedenen Fachbereichen dar. Die Verwaltung plant für das Jahr 2011 die Bereitstellung von zwei Ausbildungsplätzen für das duale Studium, welches aus einem Studium an der Fachhochschule und einer fachpraktischen Ausbildung vor Ort besteht. Diese Stellen sind für die Übernahme von Aufgaben im gehobenen Dienst vorgesehen, wobei die Umsetzung unter dem Vorbehalt der noch zu beratenden mittelfristigen Personalplanung steht.
Zusätzlich wird vorgeschlagen, für das Jahr 2011 einen Ausbildungsplatz für Gärtner im Garten- und Landschaftsbau anzubieten. Die Vorlage führt zudem eine Übersicht über die Ausbildungssituation in den Jahren 2010 bis 2013 auf, die Bereiche wie die Verwaltung, den Bauhof, das Gebäudemanagement, die Kläranlage sowie den Betrieb des Badehauses umfasst. In diesem Zusammenhang wird jährlich eine Praktikantenstelle für eine Erzieherin im Anerkennungsjahr zur Verfügung gestellt.
Die jährlichen Kosten für die Vergütung der Auszubildenden werden auf etwa 35.000 Euro geschätzt. Die entsprechenden Mittel sollen in die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2011 aufgenommen werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Bereitstellung der zwei Plätze für den gehobenen Dienst sowie des einen Platzes für den Garten- und Landschaftsbau für das Jahr 2011 festlegt.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 20Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen; Umlagezahlung an die Rheinischen VersorgungskassenZur Vorlage · 2010/0108 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2010/0108 befasst sich mit der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Stadt Hamminkeln. Hintergrund ist eine Anpassung der Umlagezahlungen an die Rheinischen Versorgungskassen. Ein Bescheid der Rheinischen Versorgungskasse vom 5. Mai 2010 hat zu einer Erhöhung der Umlage geführt, die auch rückwirkende Zeiträume umfasst.
Durch diese Anpassung entsteht eine Unterdeckung in Höhe von etwa 105.000 Euro, die im Haushaltsjahr 2010 überplanmäßig bereitgestellt werden soll. Die Verwaltung führt die Notwendigkeit dieser Zahlung auf den genannten Bescheid zurück.
Als Finanzierungsquelle für diesen Betrag werden Minderaufwendungen bei der Kreisumlage vorgeschlagen. Bei der Erstellung des Haushaltsplans 2010 war die Verwaltung von der vollen Höhe der angekündigten Erhöhung der Kreisumlage durch den Kreis Wesel ausgegangen. Da sich nun Anzeichen verdichten, dass die Erhöhung nicht im geplanten Umfang erfolgt, sollen die daraus resultierenden Mittel zur Deckung der Umlagezahlungen an die Versorgungskassen herangezogen werden. Der Rat wird gebeten, die Bereitstellung der Mittel in dieser Höhe zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 21Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen; Erwerb von ÖkopunktenZur Vorlage · 2010/0115 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema Erwerb von Ökopunkten befasst sich mit der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel. Für die Ausschreibung zum Erwerb von Ökopunkten war ursprünglich ein Haushaltsansatz in Höhe von 223.125,00 € vorgesehen. Das geprüfte Angebot des Mindestbietenden übersteigt diesen Ansatz um 66.937,50 €. Die Verwaltung führt an, dass die Kalkulation des ursprünglichen Ansatzes auf einem Wert basierte, der einem aktuellen Angebot für Ökopunkte auf dem Stadtgebiet Hamminkeln entsprach, dieser Wert im Ausschreibungsergebnis jedoch überschritten wurde.
Zur Deckung dieser Differenz werden Minderaufwendungen aus zwei bestehenden Investitionsansätzen vorgeschlagen. Konkret sollen Mittel aus dem Anteil der Erneuerung des Durchlasses an der Grenze zu Rees in Höhe von 48.000,00 € sowie Mittel aus dem Straßenausbau Up de Woort in Höhe von 18.937,50 € herangezogen werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel in Höhe von insgesamt 66.937,50 € zur Finanzierung des Erwerbs von Ökopunkten beschließt. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Rates am 30. Juni 2010 vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 22Besetzung des Ausschusses für grenzüberschreitende Verständigung der Euregio Rhein-Waal; hier: Entsendung eines Mitgliedes der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2010/0112 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln mit der Nummer 2010/0112 befasst sich mit der Besetzung des Ausschusses für grenzüberschreitende Verständigung der Euregio Rhein-Waal. Im Rahmen einer Sitzung des Euregiorates am 10. Februar 2010 wurden die Leitung und die Stellvertretung des Ausschusses neu gewählt. Der Bürgermeister der Gemeinde Boxmeer übernahm dabei den Vorsitz, während der Bürgermeister der Gemeinde Kranenburg als stellvertretender Vorsitzender bestimmt wurde.
Auf Grundlage der Satzung der Euregio Rhein-Waal hat der Vorstand des Verbundes am 12. März 2010 die Zusammensetzung des Ausschusses festgelegt. Dabei wurde auch die Fortführung der Mitgliedschaft der Stadt Hamminkeln in diesem Gremium beschlossen. Die Euregio Rhein-Waal hat die Stadt Hamminkeln per Schreiben vom 7. Juni 2010 dazu aufgefordert, bis zum 15. Juli 2010 mitzuteilen, welche Person die Stadt im Ausschuss vertreten wird.
Die Verwaltung legt dem Rat vor, den Bürgermeister erneut als Vertreter der Stadt Hamminkeln in den Ausschuss für grenzüberschreitende Verständigung zu entsenden. Die Entscheidung über diesen Vorschlag ist für die Sitzung des Rates am 30. Juni 2010 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 23Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 24Mitteilungen und Anfragen