Satzung über die abweichende Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung für die Straße Up de Woort
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, für die Erschließungsanlage Up de Woort eine Satzung über die abweichende Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung zu erlassen. Der Ausbau des Straßenabschnitts zwischen der Einmündung bei Haus-Nr. 7 und dem Wendehammer bei Haus-Nr. 29 ist bereits erfolgt, wobei eine Teilfläche lediglich mit einer wassergebundenen Deckschicht befestigt ist. Da diese Beschaffenheit von den in der Erschließungsbeitragssatzung festgelegten Standards für eine endgültige Herstellung abweicht und derzeit keine Bepflanzung oder eine Befestigung mit Asphalt, Beton oder Pflaster vorgesehen ist, ist eine Abweichungssatzung erforderlich, um die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu ermöglichen.
Zudem besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse, da eine Teilfläche von etwa 50 Quadratmetern noch in Privateigentum steht. Ein Kaufvertrag zur Übernahme dieser Fläche wurde bereits abgeschlossen, jedoch ist aufgrund einer Änderung der Ausbauplanung im Bereich der Schulbushaltestelle eine Anpassung des Vertrages notwendig. Da die Zustimmung des Eigentümers zur Vertragsanpassung derzeit aus steuerlichen Gründen aussteht, werden Gespräche zur Erzielung einer straßenrechtlichen Widmung geführt. Sollte die Zustimmung zur Widmung erfolgen, kann durch den Verzicht auf das Merkmal des städtischen Eigentums eine Endabrechnung erfolgen. Andernfalls ist eine Abrechnung im Wege der Kostenspaltung möglich, wobei die Grunderwerbskosten erst nach Abschluss des Erwerbs abgerechnet werden können. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vorliegende Satzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010kein Ergebnis hinterlegt
- 17.06.2010kein Ergebnis hinterlegt
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