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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Vorschlag für die Verteilung des Gewinnanteils der Verbands-Sparkasse Wesel aus dem Jahr 2009Zur Vorlage · 2010/0083 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Verteilung eines Gewinnanteils der Verbands-Sparkasse Wesel aus dem Geschäftsjahr 2009. Nach Mitteilung der Sparkasse steht der Stadt ein Betrag in Höhe von 35.000,00 Euro zur Verfügung.
Die Verwaltung schlägt für die Verwendung dieser Mittel eine Aufteilung auf verschiedene gesellschaftliche Bereiche vor. Während der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport bereits über die Zuweisungen an Kindergärten und Sportvereine beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst hat, umfasst der aktuelle Vorschlag zusätzlich die Unterstützung der Musikschule sowie der musiktreibenden Vereine. Konkret sieht die Planung eine Zuweisung von 13.625,00 Euro für Kindergärten und 17.160,00 Euro für Sportvereine vor. Für die Musikschule ist ein Betrag von 3.235,00 Euro vorgesehen, während für die musiktreibenden Vereine 980,00 Euro festgesetzt werden sollen.
Der Beschlussvorschlag an den Haupt- und Finanzausschuss sieht vor, die Verteilung des Gewinnanteils gemäß dieser Aufstellung vorzuschlagen. Zudem ist vorgesehen, die verbleibenden Zuschüsse in Höhe von 2.612,00 Euro für die musiktreibenden Vereine aus einer spezifischen Kostenstelle des Haushalts auszuzahlen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss für die Sitzung am 17. Juni 2010 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 17.06.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 2Anträge auf Übernahme der Eigenanteile bei den Investitionskosten der Kindergärten zum Ausbau der U-3 PlätzeZur Vorlage · 2010/0087 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Übernahme von Eigenanteilen bei den Investitionskosten für den Ausbau von Kindertagesbetreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Grundlage der Maßnahme ist die bundesweite Vereinbarung zur Steigerung des Betreuungsbedarfs sowie das Kinderförderungsgesetz, welches ab dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung begründet.
Im Rahmen der Umsetzung in Nordrhein-Westfalen sieht die Förderrichtlinie vor, dass 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben durch Zuwendungen gedeckt werden, während die verbleibenden 10 Prozent als kommunaler Anteil zu tragen sind. Da der Kreis Wesel als Träger der Jugendhilfe keine Haushaltsmittel für diese Eigenanteile bereitgestellt hat, ist die Stadt Hamminkeln zur Übernahme der Kosten angefragt. Ein entsprechender Bedarfsplan des Kreises sieht den Ausbau von 115 Plätzen im Stadtgebiet bis zum Kindergartenjahr 2013/2014 vor.
Der Beschlussvorschlag sieht die Übernahme der 10-prozentigen Trägeranteile für fünf verschiedene Einrichtungen vor. Dies umfasst die Evangelische Kirchengemeinde Hamminkeln mit 20.000 Euro, die Katholische Kirchengemeinde Dingden mit 24.000 Euro, die Katholische Kirchengemeinde Loikum mit 6.517 Euro sowie die Kindergärten An der Windmühle und Regenbogen mit jeweils 20.000 Euro und 15.500 Euro. Die Zusage der Mittel erfolgt unter dem Vorbehalt der 90-prozentigen Co-Finanzierung durch das Land sowie der Einhaltung der festgelegten Bindungsfristen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 20.05.2010 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (3. Sitzung)
- 3Antrag des Blau-Weiß Dingden auf Übernahme der Kosten zur Geländenivellierung einer Rasenspielfläche am Mumbecker BachZur Vorlage · 2010/0088.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sportverein Blau-Weiß Dingden hat beantragt, dass die Stadt Hamminkeln die Kosten für die Geländenivellierung einer Rasenspielfläche am Mumbecker Bach übernimmt. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung einer Spielwiese auf einem bereits erworbenen Grundstück, um die aktuelle Sportplatzsituation in Dingden zu entlasten, bis die geplanten Kunstrasenplätze realisiert werden können. Die Kosten für die Nivellierung werden auf etwa 35.000 € geschätzt.
Da für dieses Vorhaben im Haushalt 2010 keine entsprechende Ausgabeermächtigung vorgesehen ist, wurden verschiedene Wege zur Bereitstellung der Mittel geprüft. Die Verwaltung hat hierzu drei Alternativen erarbeitet: Einen konsumtiven Zuschuss an den Verein, einen Investitionszuschuss oder die direkte Übernahme der Kosten durch die Stadtverwaltung.
Die Verwaltung favorisiert die dritte Option, bei der die Stadt die Nivellierungsarbeiten als Auftraggeberin selbst durchführt und die Rechnungen bis zu einer Höhe von 35.000 € begleicht. Da das Grundstück im Eigentum der Stadt steht, könnten die Arbeiten als nachträgliche Herstellungskosten verbucht werden, was das Anlagevermögen erhöht, ohne die Ergebnisrechnung langfristig zu belasten. Als Deckung für die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel werden Einsparungen aus der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen vorgeschlagen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Kosten gemäß dieser dritten Alternative aus städtischen Mitteln zu übernehmen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 4Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen; Umlagezahlung an die Rheinischen VersorgungskassenZur Vorlage · 2010/0108 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2010/0108 befasst sich mit der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Stadt Hamminkeln. Hintergrund ist eine Anpassung der Umlagezahlungen an die Rheinischen Versorgungskassen. Ein Bescheid der Rheinischen Versorgungskasse vom 5. Mai 2010 hat zu einer Erhöhung der Umlage geführt, die auch rückwirkende Zeiträume umfasst.
Durch diese Anpassung entsteht eine Unterdeckung in Höhe von etwa 105.000 Euro, die im Haushaltsjahr 2010 überplanmäßig bereitgestellt werden soll. Die Verwaltung führt die Notwendigkeit dieser Zahlung auf den genannten Bescheid zurück.
Als Finanzierungsquelle für diesen Betrag werden Minderaufwendungen bei der Kreisumlage vorgeschlagen. Bei der Erstellung des Haushaltsplans 2010 war die Verwaltung von der vollen Höhe der angekündigten Erhöhung der Kreisumlage durch den Kreis Wesel ausgegangen. Da sich nun Anzeichen verdichten, dass die Erhöhung nicht im geplanten Umfang erfolgt, sollen die daraus resultierenden Mittel zur Deckung der Umlagezahlungen an die Versorgungskassen herangezogen werden. Der Rat wird gebeten, die Bereitstellung der Mittel in dieser Höhe zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 5Auflösung des Schulverbandes Brünen-Weselerwald-DämmerwaldZur Vorlage · 2010/0080 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht die Auflösung des Schulverbandes Brünen-Weselerwald-Dämmerwald zum 31. Dezember 2010 vor. Der Zweckverband fungiert als Träger der Hermann-Landwehr-Schule in Brünen. Die Verwaltung begründet das Vorhaben damit, dass aufgrund der bestehenden Anmeldungsmöglichkeiten für Kinder aus der Gemeinde Schermbeck keine Notwendigkeit für die Fortführung des Verbandes bestehe. Durch die Auflösung sollen der administrative Aufwand für die eigenständige Verwaltung, die Haushaltsführung und die Prüfung des Jahresabschlusses reduziert werden. Die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Kommunen soll künftig auf vertraglicher Basis fortgeführt werden.
Im Rahmen der geplanten Vermögensauseinandersetzung soll die Stadt Hamminkeln nach der Auflösung als Schulträger die Vermögensteile der Gemeinde Schermbeck nutzen. Zur Entschädigung der Gemeinde Schermbeck ist vorgesehen, die laufenden Kosten für den Schülerspezialverkehr bis zum Ende des Schuljahres 2als 2013/2014 allein zu tragen. Nach Verrechnung des Anteils der Gemeinde Schermbeck an den Kosten des Schülerspezialverkehrs sowie an einer Instandhaltungsrückstellung verbleibt ein Restbetrag von 112.600 Euro. Dieser Betrag soll in vier gleichen Raten bis zum Jahr 2014 an die Gemeinde Schermbeck ausgezahlt werden. Die Aufsichtsbehörde, der Landrat des Kreises Wesel, wurde über die Modalitäten informiert und hat keine Einwände erhoben. Der Rat soll die Nichtfortsetzung der Mitgliedschaft sowie die vorgeschlagene Vermögensaufteilung beschließen.
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- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 6Satzung über die abweichende Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung für die Straße Up de WoortZur Vorlage · 2010/0103 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, für die Erschließungsanlage Up de Woort eine Satzung über die abweichende Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung zu erlassen. Der Ausbau des Straßenabschnitts zwischen der Einmündung bei Haus-Nr. 7 und dem Wendehammer bei Haus-Nr. 29 ist bereits erfolgt, wobei eine Teilfläche lediglich mit einer wassergebundenen Deckschicht befestigt ist. Da diese Beschaffenheit von den in der Erschließungsbeitragssatzung festgelegten Standards für eine endgültige Herstellung abweicht und derzeit keine Bepflanzung oder eine Befestigung mit Asphalt, Beton oder Pflaster vorgesehen ist, ist eine Abweichungssatzung erforderlich, um die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu ermöglichen.
Zudem besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse, da eine Teilfläche von etwa 50 Quadratmetern noch in Privateigentum steht. Ein Kaufvertrag zur Übernahme dieser Fläche wurde bereits abgeschlossen, jedoch ist aufgrund einer Änderung der Ausbauplanung im Bereich der Schulbushaltestelle eine Anpassung des Vertrages notwendig. Da die Zustimmung des Eigentümers zur Vertragsanpassung derzeit aus steuerlichen Gründen aussteht, werden Gespräche zur Erzielung einer straßenrechtlichen Widmung geführt. Sollte die Zustimmung zur Widmung erfolgen, kann durch den Verzicht auf das Merkmal des städtischen Eigentums eine Endabrechnung erfolgen. Andernfalls ist eine Abrechnung im Wege der Kostenspaltung möglich, wobei die Grunderwerbskosten erst nach Abschluss des Erwerbs abgerechnet werden können. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vorliegende Satzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 7Einstellung von Auszubildenden 2011Zur Vorlage · 2010/0098 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung zur Einstellung von Auszubildenden für das Jahr 2011 legt die Planung für die Nachwuchsgewinnung in verschiedenen Fachbereichen dar. Die Verwaltung plant für das Jahr 2011 die Bereitstellung von zwei Ausbildungsplätzen für das duale Studium, welches aus einem Studium an der Fachhochschule und einer fachpraktischen Ausbildung vor Ort besteht. Diese Stellen sind für die Übernahme von Aufgaben im gehobenen Dienst vorgesehen, wobei die Umsetzung unter dem Vorbehalt der noch zu beratenden mittelfristigen Personalplanung steht.
Zusätzlich wird vorgeschlagen, für das Jahr 2011 einen Ausbildungsplatz für Gärtner im Garten- und Landschaftsbau anzubieten. Die Vorlage führt zudem eine Übersicht über die Ausbildungssituation in den Jahren 2010 bis 2013 auf, die Bereiche wie die Verwaltung, den Bauhof, das Gebäudemanagement, die Kläranlage sowie den Betrieb des Badehauses umfasst. In diesem Zusammenhang wird jährlich eine Praktikantenstelle für eine Erzieherin im Anerkennungsjahr zur Verfügung gestellt.
Die jährlichen Kosten für die Vergütung der Auszubildenden werden auf etwa 35.000 Euro geschätzt. Die entsprechenden Mittel sollen in die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2011 aufgenommen werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Bereitstellung der zwei Plätze für den gehobenen Dienst sowie des einen Platzes für den Garten- und Landschaftsbau für das Jahr 2011 festlegt.
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- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 8Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 9Mitteilungen und Anfragen