Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes Issel - Vermerk in den betroffenen Bauleitplänen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes Issel durch einen entsprechenden Vermerk in den betroffenen Bauleitplänen. Grundlage hierfür ist die am 21. Dezember 2009 von der Bezirksregierung Düsseldorf erlassene ordnungsbehördliche Verordnung. Gemäß den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes unterliegen vorläufig gesicherte Gebiete besonderen Schutzvorschriften, die unter anderem die Ausweisung neuer Baugebiete sowie die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen einschränken können.
Die Verwaltung schlägt vor, neben den Gebieten des HQ 100 auch die vernässten Bereiche in den Bebauungs- und Flächennutzungsplänen zu vermerken, obwohl diese laut Bezirksregierung keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen auf die Bauleitplanung haben. Betroffen sind verschiedene Bebauungspläne in den Ortsteilen Brünen, Hamminkeln, Loikum und Ringenberg.
Der vorgeschlagene Hinweis in den Plänen soll darauf aufmerksam machen, dass Teile der Plangebiete vom vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet Issel betroffen sind und die entsprechende Verordnung sowie das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz zu beachten sind. Zudem soll in den vernässten Bereichen auf eine angepasste technische Bauausführung hingewiesen werden. Für weitere Gebiete, wie die Klev’sche Landwehr und der Wolfstrang, wird ein ordnungsbehördliches Verfahren im Herbst des laufenden Jahres erwartet. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die vorgeschlagene Vermerkung in den Bauleitplänen vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010kein Ergebnis hinterlegt
- 12.05.2010kein Ergebnis hinterlegt
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