Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes HamminkelnZur Vorlage · 2010/0068 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2010/0068 befasst sich mit der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes Hamminkeln. Grundlage für die vorliegende Vorlage ist ein Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung aus der Sitzung vom 21. Januar 2010. In diesem Beschluss wurde die Durchführung einer Verkehrsuntersuchung im Hinblick auf die Westtangente festgelegt.
Die entsprechende Untersuchung wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Ergebnisse der Untersuchung werden in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 12. Mai 2010 durch einen Vertreter des beauftragten Planungsbüros vorgestellt. Die abschließende Beratung sowie die Entscheidung über das weitere Vorgehen sind für die darauffolgende Sitzung des Gremiums vorgesehen. Den Fraktionen wird zur weiteren Beratung eine Ausfertigung des Gutachtens zur Verfügung gestellt.
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Beratungsfolge
- 12.05.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 21. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Sportgelände Hamminkeln" - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2010/0069 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 2010/0069 befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sportgelände Hamminkeln“. Ziel der Änderung ist es, eine öffentliche Grünfläche südlich des Hallenbades im Ortsteil Hamminkeln, die bisher als Sportplatz zweckgebunden war, in eine Gemeinbedarfsfläche für Schulsport umzuwandeln. Die bisherige Nutzung als Vereinssportfläche soll auf das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sportgelände Mühlenrott“ verlagert werden.
Im Rahmen der Beteiligung der Bürger im März 2010 wurden keine Stellungnahmen eingereicht. Bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden verschiedene Aspekte geprüft. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf gab den Hinweis, dass eine Überprüfung des Bereichs auf mögliche Kampfmittel vor Baubeginn empfohlen wird. Dieser Hinweis soll im Bebauungsplan berücksichtigt werden. Bezüglich der Gasleitungen der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke wurde festgestellt, dass sich keine Gasleitungen im Planbereich befinden, weshalb ein entsprechender Hinweis nicht in die Begründung aufgenommen wird.
Hinsichtlich der Belange der Wehrbereichsverwaltung West wird der Bebauungsplanentwurf um eine Festsetzung einer maximalen Firsthöhe von 6,50 Metern ergänzt, um die Anforderungen an die eingeschossige Bauweise zu präzisieren. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Entwurf entsprechend dieser Abwägungen zu ergänzen und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 12.05.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 33. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Mehrhoog" - SachstandsberichtZur Vorlage · 2010/0070 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2010/0070 dient als Sachstandsbericht zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits im September 2009 den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung gefasst. Das Plangebiet, welches sich zwischen der Bahnhofstraße und der Bahnlinie entlang des Heidkampweges beziehungsweise des Wolfstrangs erstreckt, sieht die kleinteilige Erweiterung gewerblicher Bauflächen sowie die Aufhebung der Zweckbestimmung von privaten Flächen zur Kleingartennutzung vor.
Im Rahmen der laufenden Planungsphase hat sich durch die Sicherstellung des Überschwemmungsgebietes der Issel eine neue Situation ergeben. Ermittelte Arbeitskarten zur Identifizierung der Überschwemmungsgebiete der Klev’schen Landwehr und des Wolfstrangs zeigen, dass auch große Teile des Änderungsbereichs von diesen Gebieten betroffen sind. Nach Auskunft der Bezirksregierung können diese Flächen bereits jetzt bauleitplanerisch als Rückhalteräume gesichert werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Erweiterung von Bauflächen innerhalb dieser Gebiete aufgrund der zu erwartenden förmlichen Sicherstellung des Überschwemmungsgebietes voraussichtlich hinfällig sein wird. Da Bedenken hinsichtlich des Hochwasserschutzes als öffentlicher Belang nicht abwägbar sind, beabsichtigt die Verwaltung, die konkreten Auswirkungen auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes vor der öffentlichen Auslegung zu klären. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird gebeten, diesen Sachstand zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 12.05.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 4Bebauungsplan Nr. 13 "Diersfordter Straße" in HamminkelnZur Vorlage · 2010/0071 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 13 „Diersfordter Straße“ befasst sich mit den Anträgen auf Erweiterung des Geltungsbereichs, die im September 1999 gestellt wurden. Ziel der Anträge war die Ausweisung von etwa 12.000 m² Wohnbauland südlich des bestehenden Gebiets.
Nach der Prüfung der aktuellen Planungssituation stellt die Verwaltung fest, dass die beantragten Flächen im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen sind. Zwar sind die Grundstücke im Stadtmarketingkonzept als Baustufe 3 dargestellt, was eine Ausdehnung der baulichen Entwicklung des Ortsteils Hamminkeln in Richtung Süden bedeuten würde, jedoch wird aus städtebaulichen Gründen eine Abrundung des Ortskerns bevorzugt.
Die Verwaltung führt weiter aus, dass aufgrund vorhandener Wohnbaupotenziale in den Gebieten „Diersfordter Straße“ und „Halfmannsfeld II“ sowie der geplanten Umnutzung des Sportgeländes „Brüner Straße“ eine landesplanerische Zustimmung zur Umwandlung der landwirtschaftlichen Flächen in Bauland derzeit nicht absehbar ist. Die Abstimmungen mit der Bezirksregierung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans zeigen zudem, dass die Entwicklung neuer Flächen an die Aufgabe bereits genehmigter Baulandflächen gebunden ist.
Aufgrund dieser Kriterien empfiehlt die Verwaltung, den Vorgang nicht weiter zu verfolgen und die Anträge abzulehnen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 13 zurzeit nicht zu erweitern.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 12.05.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 529. Änderung des Flächennutzungsplanes (Weststraße / Mehrhooger Straße) Bebauungsplan Nr. 19 "Weststraße / Mehrhooger Straße"Zur Vorlage · 2010/0072 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Weststraße und Mehrhooger Straße sowie dem Bebauungsplan Nr. 19. Grundlage der Vorlage sind Anträge von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Juni 1999, die eine Umwidmung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen im Bereich Weststraße, Rickelsweg und Mehrhooger Straße fordern. Damit einhergehend wurde die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes beantragt.
Nach Prüfung der aktuellen Situation stellt die Verwaltung fest, dass die betreffenden Flächen derzeit als landwirtschaftliche Flächen im Flächennutzungsplan ausgewiesen sind. Zwar sieht das Stadtmarketingkonzept die Grundstücke als Baustufe 2 vor, was eine bauliche Erweiterung des Ortsteils Hamminkeln nach Westen ermöglichen würde, und städtebaulich wird eine Abrundung des Ortskerns befürwortet. Dennoch weist die Verwaltung darauf hin, dass eine landesplanerische Zustimmung zur Umwandlung aufgrund des vorhandenen Wohnbaupotenzials in anderen Gebieten sowie der geplanten Umnutzung des Sportgeländes „Brüner Straße“ derzeit nicht absehbar ist. Zudem verdeutlichen Abstimmungen mit der Bezirksregierung, dass die Entwicklung neuer Baulandflächen an die Aufgabe bereits genehmigter Flächen gebunden ist.
Die Verwaltung sieht daher keinen akuten Handlungsbedarf für die Ausweisung neuer Baulandflächen auf den beantragten Grundstücken und empfiehlt, den Vorgang nicht weiter zu verfolgen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss dem Rat empfiehlt, die Anträge auf Baulandausweisung abzulehnen und zum jetzigen Zeitpunkt keine Wohnbauflächen in diesem Bereich auszuweisen.
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- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 12.05.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 635. Änderung des Flächennutzungsplanes (Jugendhaus) - Aufhebung des Feststellungsbeschlusses und des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 2010/0073 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes, welche die Ausweisung einer Fläche für ein Jugendhaus im Bereich der Straße Kerschenkamp vorsah. Ursprünglich sollte an dieser Stelle eine Grünfläche mit der Zweckbindung eines Kinderspielplatzes durch eine Gemeinbedarfsfläche für soziale Zwecke ersetzt werden.
Nach den Ausführungen der Verwaltung wurde der Feststellungsbeschluss für diese Änderung bereits am 6. November 2002 gefasst, nachdem der Aufstellungsbeschluss im September 2001 erfolgt war. Eine Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf wurde am 30. Januar 2003 erteilt. Da jedoch keine Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hamminkeln stattfand, ist die Änderung rechtlich nicht wirksam geworden.
Die aktuelle Situation zeigt, dass der Kinderspielplatz auf dem betreffenden Grundstück weiterhin besteht und um die Funktionen eines Generationenparks erweitert wurde. Da das geplante Jugendhaus zwischenzeitlich an einem anderen Standort im Ortsteil Hamminkeln realisiert wurde, ist die Änderung des Flächennutzungsplans nicht mehr erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt daher dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, dem Rat der Stadt die Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 6. November 2002 sowie des Aufstellungsbeschlusses vom 26. September 2001 zu empfehlen.
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- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 12.05.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 748. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bögl) - Aufhebung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 2010/0074 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Bögl. Der Rat der Stadt hatte am 15. Dezember 2008 beschlossen, das Verfahren einzuleiten, um die Darstellung einer Fläche für Bahnanlagen im wirksamen Flächennutzungsplan an die geplante Erweiterung des Gewerbebetriebes Max Bögl und den damit verbundenen Gleisanschluss anzupassen.
Nach aktuellem Sachstand wurde die Erweiterung des Gewerbegebietes bereits durch die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Gewerbegebiet an der Issel“ umgesetzt. Dieses Verfahren erfolgte im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Der Satzungsbeschluss für diesen Bebauungsplan wurde am 14. Dezember 2009 gefasst und durch die Bekanntmachung im Amtsblatt am 12. Februar 2010 rechtskräftig.
Da im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, bereits vor einer Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt werden kann, ist die 48. Änderung des Flächennutzungsplans nicht mehr erforderlich. Eine Anpassung des Flächennutzungsplans ist nach dem Baugesetzbuch lediglich im Wege der Berichtigung vorzunehmen, was bereits erfolgt ist. Der zuständige Ausschuss empfiehlt daher dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss vom 15. Dezember 2008 zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzuheben.
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- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 12.05.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 8Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Mühlenbergweg" in BrünenZur Vorlage · 2010/0075 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2010/0075 wird die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Mühlenbergweg“ in Brünen beantragt. Grundlage des Antrags ist das Grundstück der ehemaligen Autolackiererei an der Bergstraße. Da die Gebäude der ehemaligen Betriebsstätte abgerissen wurden, steht die Fläche für eine neue Nutzung zur Verfügung.
Nach den vorliegenden Unterlagen ist aufgrund des städtebaulichen Umfeldes eine Wohnbaunutzung vorgesehen. Während der bestehende Bebauungsplan Nr. 4 ein allgemeines Wohngebiet festsetzt, das eine Bebauung mit einem zweigeschossigen Wohnhaus zuließe, sieht die Planung der Antragstellerin ein Einzelgebäude in zweigeschossiger Bauweise vor, das als barrierefreies und seniorengerechtes Wohnhaus konzipiert ist. Da die aktuelle Festsetzung dieses Vorhaben nicht abdeckt und eine Genehmigung durch Befreiung nach dem Baugesetzbuch nicht möglich ist, wird eine Bebauungsplanänderung angestrebt. Aufgrund der Größe des Projekts wird eine vorhabenbezogene Vorgehensweise vorgeschlagen.
Die Stadtverwaltung hat keine grundsätzlichen planerischen Bedenken gegen die beabsichtigte Bebauung und sieht einen Bedarf an den geplanten Wohnungsangeboten in Brünen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 zu fassen. Die Aufstellung soll als Maßnahme der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen.
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- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 12.05.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 9Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes Issel - Vermerk in den betroffenen BauleitplänenZur Vorlage · 2010/0076 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes Issel durch einen entsprechenden Vermerk in den betroffenen Bauleitplänen. Grundlage hierfür ist die am 21. Dezember 2009 von der Bezirksregierung Düsseldorf erlassene ordnungsbehördliche Verordnung. Gemäß den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes unterliegen vorläufig gesicherte Gebiete besonderen Schutzvorschriften, die unter anderem die Ausweisung neuer Baugebiete sowie die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen einschränken können.
Die Verwaltung schlägt vor, neben den Gebieten des HQ 100 auch die vernässten Bereiche in den Bebauungs- und Flächennutzungsplänen zu vermerken, obwohl diese laut Bezirksregierung keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen auf die Bauleitplanung haben. Betroffen sind verschiedene Bebauungspläne in den Ortsteilen Brünen, Hamminkeln, Loikum und Ringenberg.
Der vorgeschlagene Hinweis in den Plänen soll darauf aufmerksam machen, dass Teile der Plangebiete vom vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet Issel betroffen sind und die entsprechende Verordnung sowie das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz zu beachten sind. Zudem soll in den vernässten Bereichen auf eine angepasste technische Bauausführung hingewiesen werden. Für weitere Gebiete, wie die Klev’sche Landwehr und der Wolfstrang, wird ein ordnungsbehördliches Verfahren im Herbst des laufenden Jahres erwartet. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die vorgeschlagene Vermerkung in den Bauleitplänen vorzunehmen.
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- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 12.05.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 101. Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW "Energieversorgung" - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2010/0077 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln nimmt im Rahmen der Beschlussvorlage 2010/0077 Stellung zur geplanten Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW im Bereich der Energieversorgung. Der Entwurf sieht eine Neufassung des Kapitels D.II sowie Anpassungen im Kapitel B.III.2 vor. Kern der Änderung ist die Aufhebung der räumlichen Festlegung von 17 Standorten für die Energieerzeugung und die stattdessen zeichnerische Festlegung von 36 bestehenden oder genehmigten Kraftwerksstandorten mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 300 Megawatt. Ziel der Neuregelung ist die Sicherung der Energieversorgung durch einen Mix aus erneuerbaren Energien und fossilen Energieträgern sowie die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung.
Die Vorlage umfasst zudem Regelungen zur energetischen Flächennutzung. Für die Windenergie sollen Repoweringmaßnahmen durch interkommunale Abstimmung und die Überprüfung von Höhenbegrenzungen in Bebauungsplänen gefördert werden. Die Solarenergie soll durch Planungsrecht für Freiflächenanlagen ab einer Größe von 10 Hektar gestärkt werden. Im Rahmen der LEP-Änderung werden 17 Kraftwerksstandorte neu geordnet, wobei neun als Siedlungsraum und acht als Freiraum eingestuft werden, wodurch der Standort Bislich-Vahnum als Freiraum zurückgenommen wird. Die 36 Kraftwerksstandorte mit einer Leistung von mindestens 300 Megawatt werden als Vorranggebiete für gewerbliche Nutzung gesichert. Da die Änderungen die Stadt Hamminkeln nicht unmittelbar betreffen, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat, die Änderung zur Kenntnis zu nehmen und keine Bedenken vorzutragen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 12.05.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 11Planfeststellungsverfahren für den Neubau der L 480n, Bahnübergangsbeseitigung Hamminkeln - Diersfordt - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2010/0078 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat auf Antrag des Landesbetriebes Straßenbau NRW das Planfeststellungsverfahren für die Beseitigung des Bahnübergangs im Bereich der L 480 zwischen Hamminkeln und Diersfordt eingeleitet. Die Planung sieht eine Straßenüberführung südlich des aktuellen Bahnübergangs vor, wodurch der bisherige Übergang geschlossen wird. Die bestehende Straßentrasse der L 480 bleibt erhalten, führt jedoch nach Abschluss der Maßnahmen zu Sackgassen mit Wendemöglichkeiten, die nach der Baumaßnahme als Gemeindestraßen zurückgestuft werden sollen. Zudem ist die Errichtung eines straßenbegleitenden Radwegs sowie eine veränderte Lage der Einmündung L 4ﺒ0/Westfeldweg/Kastanienstraße vorgesehen.
Die Stadt Hamminkeln ist als Träger öffentlicher Belange in das Verfahren einbezogen. Aus Sicht der Stadt bestehen hinsichtlich der Planungshoheit und der Rolle als Grundstückseigentümer keine Bedenken, da im Planbereich keine städtischen Grundstücke liegen und keine spezifischen bauleitplanerischen Entwicklungsziele definiert sind.
Hinsichtlich der Funktion als Straßenbaulastträger bestehen technische keine Einwände gegen den Ausbau der Wegeanschlüsse, sofern die Anpassung an vorhandene Wegebreiten erfolgt. Die Stadt lehnt jedoch die Übernahme der Kosten für die dauerhafte Unterhaltung und Erhaltung der zurückgestuften Straßenabschnitte ab. Eine Rückstufung der Straßenabschnitte zur Gemeindestraße wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass die Stadt von der Kostenpflicht für die Instandhaltung dauerhaft freigestellt wird. Der Entwurf der Stellungnahme wird dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.06.2010 · Rat (7. Sitzung)
- 12.05.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 12Sachstandsbericht Radweg WertherbruchZur Vorlage · 2010/0094 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2010/0094 dient als Sachstandsbericht zum Projekt Radweg Wertherbruch. Das Dokument wurde vom Bürgermeister erstellt und dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zur Sitzung am 12. Mai 2010 vorgelegt.
Der Inhalt der Vorlage beschränkt sich auf die Information über den aktuellen Stand der Planungen oder der Umsetzung des Radwegs im Bereich Wertherbruch. Aus dem vorliegenden Text geht hervor, dass die Verwaltung den aktuellen Status des Vorhabens im Rahmen der laufenden Berichterstattung darstellt. Über die finanziellen Auswirkungen des Projekts wird festgehalten, dass die entsprechenden Mittel im Rahmen des Haushalts unter dem jeweiligen Sachkonto zur Verfügung stehen. Eine weiterführende inhaltliche Erläuterung zu den baulichen Details oder dem zeitlichen Ablauf ist dem vorliegenden Dokument nicht zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 12.05.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 13Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 14Mitteilungen und Anfragen