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Beschlussvorlage

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Sportgelände Hamminkeln" - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

2010/0069

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 2010/0069 befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sportgelände Hamminkeln“. Ziel der Änderung ist es, eine öffentliche Grünfläche südlich des Hallenbades im Ortsteil Hamminkeln, die bisher als Sportplatz zweckgebunden war, in eine Gemeinbedarfsfläche für Schulsport umzuwandeln. Die bisherige Nutzung als Vereinssportfläche soll auf das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sportgelände Mühlenrott“ verlagert werden.

Im Rahmen der Beteiligung der Bürger im März 2010 wurden keine Stellungnahmen eingereicht. Bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden verschiedene Aspekte geprüft. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf gab den Hinweis, dass eine Überprüfung des Bereichs auf mögliche Kampfmittel vor Baubeginn empfohlen wird. Dieser Hinweis soll im Bebauungsplan berücksichtigt werden. Bezüglich der Gasleitungen der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke wurde festgestellt, dass sich keine Gasleitungen im Planbereich befinden, weshalb ein entsprechender Hinweis nicht in die Begründung aufgenommen wird.

Hinsichtlich der Belange der Wehrbereichsverwaltung West wird der Bebauungsplanentwurf um eine Festsetzung einer maximalen Firsthöhe von 6,50 Metern ergänzt, um die Anforderungen an die eingeschossige Bauweise zu präzisieren. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Entwurf entsprechend dieser Abwägungen zu ergänzen und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.

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