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Beschlussvorlage

Gewährung von Zuschüssen an Vereine für die Jugendarbeit

2010/0081

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2010/0081 des Bürgermeisters sieht die Gewährung von Zuschüssen an Vereine vor, die Jugendarbeit betreiben. Der Vorschlag, der im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport zur Beratung vorliegt, knüpft die Beihilfen an bestimmte Kriterien bezüglich der Vereinsstruktur und des Alters der Mitglieder.

Vereine, die stadteigene Sportanlagen nutzen, sowie Vereine ohne eigene Sportanlagen sollen eine Beihilfe in Höhe von 4,00 Euro pro jugendlichem Mitglied im Alter zwischen 7 und 18 Jahren erhalten. Für die übrigen Vereine ist ein Betrag von 8,00 Euro pro jugendlichem Mitglied in derselben Altersgruppe vorgesehen. Zudem sollen Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren eine Beihilfe erhalten.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist vermerkt, dass auf dem Sachkonto 53170000 ein Betrag von 3.580,00 Euro zur Verfügung steht. Für den verbleibenden Betrag in Höhe von 17.160,00 Euro ist die Bereitstellung von Drittmitteln erforderlich. Der Beschlussvorschlag sieht die Gewährung der Beihilfen unter der Voraussetzung vor, dass diese Drittmittel in Höhe von 17.160,00 Euro zur Verfügung gestellt werden.

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