Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (8. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- I.ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- II.ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Öffnungs- und Schließungszeiten der Bäder 2016Zur Vorlage · 2016/0012 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2016/0012 der Fachdienste 40 legt die Öffnungs- und Schließzeiten der Badeanlagen für das Jahr 2016 fest. Für das Hallenbad ist ein Schließzeitraum vom 1. Juni bis zum 28. August 2016 vorgesehen. In den restlichen Monaten ist das Hallenbad außer an gesetzlichen Feiertagen geöffnet, wobei die Nutzungszeiten zwischen Schulschwimmen, Vereinsangeboten wie der HSV Schwimmabteilung, Seniorenschwimmen, Wassergymnastik sowie der öffentlichen Nutzung variieren. Während der Oster- und Herbstferien gelten verkürzte Öffnungszeiten von 14:00 bis 19:00 Uhr.
Das Freibad wird im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 3. Juli 2016 für Vereinsschwimmen genutzt und vom Freibadverein betrieben. Vom 1. Juni bis zum 8. Juli 2016 finden dort Schulschwimmen-Einheiten statt. Ab dem 4. Juli bis zum 28. August 2016 übernimmt die Stadt den alleinigen Betrieb für die Öffentlichkeit. Die Öffnungszeiten im Freibad sind je nach Zeitraum und Wochentag festgelegt, wobei montags vormittags eine Grundreinigung stattfindet.
Der Schwimmmeister ist angewiesen, die Badezeiten bei niedrigen Temperaturen oder regnerischer Witterung einzuschränken. Als Richtwert dient eine Temperatur von unter 18 Grad um 11:00 Uhr, was eine Schließung des Bades um 12:00 Uhr zur Folge hat. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport nimmt die vorliegenden Zeiten zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 18.01.2016 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (8. Sitzung)
- 3Kommunale Klassenrichtzahl der Grundschulen für das Schuljahr 2016/2017Zur Vorlage · 2016/0021 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/0021 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl für die Grundschulen in Hamminkeln für das Schuljahr 2016/2017. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist der Schulträger verpflichtet, jährlich eine Durchschnittswert-Ermittlung der Klassenrichtzahl an das Land Nordrhein-Westfalen zu melden. Die Berechnung basiert auf der Anzahl der angemeldeten Kinder in den Eingangsklassen, geteilt durch den Wert 23, unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten der Vorjahre.
Basierend auf den aktuellen Anmeldezahlen ergibt sich für die Stadt Hamminkeln eine Gesamtzahl von 227 Kindern, was rechnerisch 10 Eingangsklassen entsprechen würde. Die Verwaltung schlägt jedoch vor, die kommunale Klassenrichtzahl auf 11 Eingangsklassen festzulegen. Als Gründe für diesen Vorschlag werden die Einbeziehung von Erfahrungswerten sowie die Erwartung steigender Schülerzahlen bis zum Sommer angeführt. Zudem wird auf die Planungsunsicherheit durch die aktuelle Flüchtlingssituation verwiesen, da die Anzahl der zuzuweisenden Kinder noch nicht abschließend feststeht.
Die vorgesehene Verteilung der 11 Eingangsklassen sieht zwei Klassen für die Grundschule Brünen, drei Klassen für die Grundschule Dingden, drei Klassen für die Grundschule Hamminkeln-Ringenberg sowie drei Klassen für die Grundschule Mehrhoog vor, wobei eine Klasse am Teilstandort Wertherbruch angesiedelt ist. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat diese Empfehlung einstimmig an den Rat weitergeleitet.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 18.01.2016 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (8. Sitzung)
- 4Schulentwicklungsplanung GesamtschuleZur Vorlage · 2016/0011 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2016/0011 der Fachdienste 40 zur Schulentwicklungsplanung der Gesamtschule legt dar, dass die aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen die Planung der Schulstandorte beeinflusst. Die Verwaltung geht davon aus, dass bis Ende 2016 etwa 1.400 Flüchtlinge in Hamminkeln aufgenommen werden sollen, wobei ein erheblicher Anteil der zugewiesenen Personen aus Familien besteht. Basierend auf den aktuellen Zuweisungen wird mit einer Zunahme der Schülerzahlen um 200 bis 300 Personen im Vergleich zur Planung von 2015 gerechnet.
Aufgrund dieser Entwicklung wird die bisherige Beschränkung der Gesamtschule auf sechs Züge als potenziell unzureichend für die Jahrgänge 5 bis 10 eingestuft. Sollte sich die prognostizierte Entwicklung bestätigen, wäre eine Erhöhung auf sieben Züge bei der Bezirksregierung zu beantragen. Dies würde einen steigenden Bedarf an Klassen- und Fachräumen sowie die Nutzung der Gebäude in Dingden und Hamminkeln sowie einen Ergänzungsbau in Hamminkeln erforderlich machen. Zudem soll ein hiesiges Ingenieurbüro die baulichen Feststellungen eines externen Büros verifizieren.
Die Verwaltung sieht zum jetzigen Zeitpunkt von einer Befragung der Bevölkerung zur Standortfrage ab, da eine Entscheidung über die Nutzung von einem oder zwei Standorten sowie einen Neubau kurzfristig ansteht. Geplant sind stattdessen Informationsveranstaltungen, um die Bürger über den Sachstand zu informieren. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport soll die weitere Entwicklung beobachten und anschließend erneut über eine Bürgerbefragung beraten.
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Beratungsfolge
- 18.01.2016 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (8. Sitzung)
- 5Flüchtlingskinder in den Schulen der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2015/0251 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2015/0251 der Fachdienste 40 informiert über die Entwicklung der Anzahl schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher aus Flüchtlingsfamilien in den Schulen der Stadt Hamminkeln. Laut den vorliegenden Daten ist die Zahl der insgesamt 616 Flüchtenden im Zeitraum zwischen dem 4. November und dem 16. Dezember 2015 von zuvor 459 Personen gestiegen.
Innerhalb dieser Gruppe befinden sich 253 Personen im Alter zwischen 0 und 18 Jahren. Davon wurden in den Schulen der Stadt Hamminkeln bislang 112 Kinder und Jugendliche aufgenommen. Die Verteilung auf die verschiedenen Altersgruppen und Schulformen zeigt, dass 97 Kinder im Kindergartenalter (3 bis 5 Jahre) sowie 58 Kinder im Grundschulalter (6 bis 10 Jahre) die Einrichtungen nutzen. Im Bereich der Sekundarstufe I wurden 65 Jugendliche aufgenommen, wobei sich diese auf die Gesamtschule sowie die Haupt- und Realschulen verteilen. Zudem werden 31 Personen im Alter von 16 bis 18 Jahren im Berufskolleg (Sekundarstufe II) beschult.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport am 18. Januar 2016 aktualisierte Zahlen vorgelegt werden, da mit weiteren Zuweisungen zu rechnen ist. Im Rahmen des Verteilverfahrens werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge den Jugendämtern zur Inobhutnahme zugewiesen. Die Unterbringung und Beschulung unbegleiteter Jugendlicher erfolgt derzeit durch die Akademie Klausenhof.
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Beratungsfolge
- 18.01.2016 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (8. Sitzung)
- 6Übernahme von Betriebskosten für eine zusätzliche Gruppe der evangelischen KindertageseinrichtungZur Vorlage · 2015/0252 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Übernahme von Betriebskosten für eine zusätzliche Notgruppe in der evangelischen Kindertageseinrichtung in Hamminkeln. Hintergrund ist die Information des Kreisjugendamtes Wesel, wonach die Anzahl der Kinder in Hamminkeln die Kapazitäten der regulären Kindergartenplätze übersteigt. Dies begründet laut Jugendhilfeplanung des Kreises einen befristeten Bedarf an einer weiteren Gruppe mit bis zu 12 Plätzen.
Die Evangelische Kirchengemeinde Hamminkeln hat sich bereit erklärt, die Notgruppe für den Zeitraum vom 1. August 2016 bis zum 31. Dezember 2017 in der Einrichtung an der Mehrhooger Straße zu führen. Voraussetzung für diesen Betrieb ist die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 12 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten durch die Stadt Hamminkeln für ein Jahr. Die Kosten für die Stadt werden auf etwa 7.000 Euro geschätzt, basierend auf einer Belegung von 12 Kindern mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 45 Stunden. Die endgültige Höhe des Zuschusses richtet sich nach der tatsächlichen Belegung und der Genehmigung durch den Kreis Wesel.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben empfohlen, die Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2016 zu beschließen. Die entsprechenden Mittel müssten für den Haushalt 2016 nachgemeldet werden.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 28.01.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 18.01.2016 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (8. Sitzung)
- 7Beratung über den Haushalt 2016Zur Vorlage · 2016/0010 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/0010 dient der Beratung über den Haushalt 2016 im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 sowie die dazugehörigen Anlagen wurden Ende November 2015 durch die Kämmerei der Stadt erstellt und durch den Bürgermeister festgestellt.
Auf Grundlage eines Beschlusses des Rates vom 2. Dezember 2015 sind die Fachausschüsse mit der Beratung des Haushaltsplanentwurfs beauftragt worden. Für den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport umfasst der Beratungsgegenstand spezifische Produktbereiche der Seiten 279 bis 514 sowie den Bereich 16, welcher den Zukunftsfond „Kinder in finanzieller Not und Zuschüsse zur Förderung der Wohlfahrtspflege“ beinhaltet. Darüber hinaus ist die Beratung über Anträge vorgesehen, die im Rahmen des Veränderungsdienstes nach der Aufstellung des Haushaltsplanes 2016 eingegangen sind.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, dass der Ausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss gegenüber empfiehlt, dem Rat entweder keine oder spezifische Änderungen am Entwurf zu empfehlen. Die zuständigen Fachdienste der Verwaltung haben die Vorlage zur Beratung im Termin am 18. Januar 2016 vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 18.01.2016 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (8. Sitzung)
- 8Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 9Mitteilungen und Anfragen