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Beschlussvorlage

Kommunale Klassenrichtzahl der Grundschulen für das Schuljahr 2016/2017

2016/0021 03.02.2016 Fachdienste 40

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2016/0021 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl für die Grundschulen in Hamminkeln für das Schuljahr 2016/2017. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist der Schulträger verpflichtet, jährlich eine Durchschnittswert-Ermittlung der Klassenrichtzahl an das Land Nordrhein-Westfalen zu melden. Die Berechnung basiert auf der Anzahl der angemeldeten Kinder in den Eingangsklassen, geteilt durch den Wert 23, unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten der Vorjahre.

Basierend auf den aktuellen Anmeldezahlen ergibt sich für die Stadt Hamminkeln eine Gesamtzahl von 227 Kindern, was rechnerisch 10 Eingangsklassen entsprechen würde. Die Verwaltung schlägt jedoch vor, die kommunale Klassenrichtzahl auf 11 Eingangsklassen festzulegen. Als Gründe für diesen Vorschlag werden die Einbeziehung von Erfahrungswerten sowie die Erwartung steigender Schülerzahlen bis zum Sommer angeführt. Zudem wird auf die Planungsunsicherheit durch die aktuelle Flüchtlingssituation verwiesen, da die Anzahl der zuzuweisenden Kinder noch nicht abschließend feststeht.

Die vorgesehene Verteilung der 11 Eingangsklassen sieht zwei Klassen für die Grundschule Brünen, drei Klassen für die Grundschule Dingden, drei Klassen für die Grundschule Hamminkeln-Ringenberg sowie drei Klassen für die Grundschule Mehrhoog vor, wobei eine Klasse am Teilstandort Wertherbruch angesiedelt ist. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat diese Empfehlung einstimmig an den Rat weitergeleitet.

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