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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Einführung eines neuen Ratsmitgliedes; hier: Silke Tomio, Am Kleeacker 20, 46499 HamminkelnZur Vorlage · 2016/0022 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2016/0022 der Fachdienste 10 informiert über die Neubesetzung eines Mandats im Rat der Stadt Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung des Ratsmandats durch ein Ratsmitglied mit Wirkung zum 31. Dezember 2015.
Als Nachfolge wurde gemäß der Reserveliste der CDU nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes eine Nachfolgerin festgestellt. Diese hat die Nachfolgefeststellung bereits angenommen.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen obliegt dem Bürgermeister die Aufgabe, das neue Ratsmitglied einzuführen und feierlich zur gesetzesmäßigen sowie gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben zu verpflichten. Die Vorlage sieht vor, dass dieser Vorgang durch das Erheben des Ratsmitglieds von seinem Platz und die Bekundung des Einverständnisses mit einer festgelegten Formel vollzogen wird. In dieser Formel verpflichtet sich das neue Mitglied zur Wahrnehmung der Aufgaben nach bestem Wissen und Können sowie zur Einhaltung des Grundgesetzes, der Landesverfassung und der Gesetze zum Wohle der Gemeinde. Die entsprechende Beratung im Rat ist für die Sitzung am 3. Februar 2016 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 2Fragestunde für Einwohner/innen
- 3Bürgerantrag zum Fortbestand eines Pachtvertrages in MarienthalZur Vorlage · 2015/0253 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0253 befasst sich mit der Frage, ob die Stadt Hamminkeln die Pachtverhältnisse für zwei Wegeabschnitte in Marienthal, die insgesamt etwa 423 Meter lang sind, fortführen soll. Diese Flächen wurden 1991 von der Stadt von einem privaten Eigentümer angepachtet, um einen Rundwanderweg zu vervollständigen. Im Zuge der Haushaltsberatung im Jahr 2011 wurde die Beendigung des Pachtverhältnisses beschlossen, woraufhin die Kündigung zum 14. Januar 2016 erfolgte.
Zwei Vereine, der Verein Marienthaler Kaufleute e. V. sowie der Verein Kulturkreis Marienthal e. V., haben Anträge gestellt, das Pachtverhältnis fortzusetzen. Sie verweisen dabei auf die touristische Bedeutung des Rundwanderweges für den Ort Marienthal und die allgemeine touristische Infrastruktur.
Die Verwaltung prüft im Rahmen der Vorlage, ob der Ratsbeschluss aus 2011 geändert werden soll. Dabei stehen die touristische Relevanz des Weges und die Kosten für Pachtzins sowie Wegeunterhaltung gegenüber. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass aufgrund der Haushaltslage kein weiterer Kostenaufwand für die Stadt entstehen sollte. Es steht zur Diskussion, ob die Anpachtung durch die Stadt oder durch die Vereine erfolgen soll. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Flächen nicht erneut kostenpflichtig durch die Stadt anzupachten, wobei die Verwaltung nach Sponsoren für einen Kostenzuschuss suchen soll.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 28.01.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 4Kommunale Klassenrichtzahl der Grundschulen für das Schuljahr 2016/2017Zur Vorlage · 2016/0021 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/0021 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl für die Grundschulen in Hamminkeln für das Schuljahr 2016/2017. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist der Schulträger verpflichtet, jährlich eine Durchschnittswert-Ermittlung der Klassenrichtzahl an das Land Nordrhein-Westfalen zu melden. Die Berechnung basiert auf der Anzahl der angemeldeten Kinder in den Eingangsklassen, geteilt durch den Wert 23, unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten der Vorjahre.
Basierend auf den aktuellen Anmeldezahlen ergibt sich für die Stadt Hamminkeln eine Gesamtzahl von 227 Kindern, was rechnerisch 10 Eingangsklassen entsprechen würde. Die Verwaltung schlägt jedoch vor, die kommunale Klassenrichtzahl auf 11 Eingangsklassen festzulegen. Als Gründe für diesen Vorschlag werden die Einbeziehung von Erfahrungswerten sowie die Erwartung steigender Schülerzahlen bis zum Sommer angeführt. Zudem wird auf die Planungsunsicherheit durch die aktuelle Flüchtlingssituation verwiesen, da die Anzahl der zuzuweisenden Kinder noch nicht abschließend feststeht.
Die vorgesehene Verteilung der 11 Eingangsklassen sieht zwei Klassen für die Grundschule Brünen, drei Klassen für die Grundschule Dingden, drei Klassen für die Grundschule Hamminkeln-Ringenberg sowie drei Klassen für die Grundschule Mehrhoog vor, wobei eine Klasse am Teilstandort Wertherbruch angesiedelt ist. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat diese Empfehlung einstimmig an den Rat weitergeleitet.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 18.01.2016 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (8. Sitzung)
- 5Übernahme von Betriebskosten für eine zusätzliche Gruppe der evangelischen KindertageseinrichtungZur Vorlage · 2015/0252 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Übernahme von Betriebskosten für eine zusätzliche Notgruppe in der evangelischen Kindertageseinrichtung in Hamminkeln. Hintergrund ist die Information des Kreisjugendamtes Wesel, wonach die Anzahl der Kinder in Hamminkeln die Kapazitäten der regulären Kindergartenplätze übersteigt. Dies begründet laut Jugendhilfeplanung des Kreises einen befristeten Bedarf an einer weiteren Gruppe mit bis zu 12 Plätzen.
Die Evangelische Kirchengemeinde Hamminkeln hat sich bereit erklärt, die Notgruppe für den Zeitraum vom 1. August 2016 bis zum 31. Dezember 2017 in der Einrichtung an der Mehrhooger Straße zu führen. Voraussetzung für diesen Betrieb ist die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 12 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten durch die Stadt Hamminkeln für ein Jahr. Die Kosten für die Stadt werden auf etwa 7.000 Euro geschätzt, basierend auf einer Belegung von 12 Kindern mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 45 Stunden. Die endgültige Höhe des Zuschusses richtet sich nach der tatsächlichen Belegung und der Genehmigung durch den Kreis Wesel.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben empfohlen, die Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2016 zu beschließen. Die entsprechenden Mittel müssten für den Haushalt 2016 nachgemeldet werden.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 28.01.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 18.01.2016 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (8. Sitzung)
- 6Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung der städtischen Bücherei HamminkelnZur Vorlage · 2016/0020 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht eine Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung der städtischen Bücherei Hamminkeln vor. Die bestehende Ordnung, die im Dezember 2011 in Kraft trat, soll durch verschiedene Anpassungen ergänzt und geändert werden.
Im Bereich der Benutzungsgebühren wird die bisherige Altersbeschränkung von sieben Jahren bei der Erhebung der Jahresgebühr für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre aufgehoben. Zudem wird klargestellt, dass die Familiengebühr für alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder, bestehend aus Eltern und Kindern bis 18 Jahren, gilt. Für die Nutzung des Internetarbeitsplatzes wird das Entgelt pro angefangene 30 Minuten berechnet. Bei den Säumnisentgelten wird die Erhebung von 0,50 Euro nicht mehr pro Tag in der ersten Woche, sondern pro Woche vorgenommen. Zudem wird festgehalten, dass das Säumnisentgelt unabhängig von einer schriftlichen Mahnung zu entrichten ist. Bei der Einziehung von Medien wird neben einem Verwaltungsaufwand von 15 Euro pro Medium zusätzlich der Ersatzbeschaffungswert zum Neuwert in Rechnung gestellt.
Zudem wird in der Haftungsregelung die Verpflichtung der Nutzer aufgenommen, die Vollständigkeit von Medien, die aus Einzelteilen bestehen, wie etwa Spiele, vor der Entleihung zu prüfen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Neufassung bereits einstimmig empfohlen. Der Rat soll über den vorliegenden Beschlussvorschlag entscheiden.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 28.01.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 7Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln (Feuerwehrsatzung) vom 14.04.2011 und deren KostentarifesZur Vorlage · 2016/0016 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 sieht eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln vor. Die bestehende Feuerwehrsatzung vom 14. April 2011 soll im Rahmen der 6. Satzung angepasst werden.
Die Notwendigkeit dieser Änderung ergibt sich zum einen aus redaktionellen Anpassungen, die durch das zum 1. Januar 2016 in Kraft getretene Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) erforderlich wurden. Zum anderen sollen im Zuge der Neufassung die Stundensätze für die verschiedenen Fahrzeuge bzw. Fahrzeuggruppen für den Tarif 2016 festgelegt werden. Diese Anpassungen betreffen die Regelungen zum Kostenersatz bei Einsätzen der Feuerwehr und der hilfeleistenden Feuerwehren sowie die Gebühren für die Gestellung von Brandsicherheitswachen und für freiwillige Leistungen der Feuerwehr.
Der Feuerschutzausschuss hat die Änderung der Satzung in seiner Sitzung am 26. Januar 2016 einstimmig empfohlen. Eine entsprechende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an den Rat liegt ebenfalls vor. Die abschließende Entscheidung über die vorliegende Vorlage ist im Rat für die Sitzung am 3. Februar 2016 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 28.01.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 26.01.2016 · Feuerschutzausschuss (3. Sitzung)
- 81. Änderung der StraßenbaubeitragssatzungZur Vorlage · 2016/0003 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Straßenbaubeitragssatzung. Hintergrund der Vorlage ist die anstehende Erneuerung der Hohen Straße in Dingden. Das Bauvorhaben sieht vor, einen etwa 55 Meter langen Abschnitt ab der Weberstraße im Separationsprinzip mit Fahrbahn und beidseitigen Gehwegen auszubauen, während der anschließende, etwa 115 Meter lange Teil der Straße in eine verkehrsberuhigte Zone umgewandelt werden soll.
Nach der aktuellen Satzung müssten diese beiden unterschiedlichen Abschnitte aufgrund abweichender anrechenbarer Breiten gesondert abgerechnet werden. Während für die Fahrbahn im Separationsprinzip eine Breite von 5,50 Metern und für die Gehwege jeweils 2,50 Meter festgesetzt sind, beträgt die anrechenbare Gesamtbreite im verkehrsberuhigten Bereich 12,00 Meter.
Die Verwaltung führt an, dass eine getrennte Abrechnung zu unterschiedlichen Beitragsforderungen führen könnte. Unter Verweis auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW wird dargelegt, dass geringfügige Unterschiede in der Verkehrsfunktion bei einer Erschließungsanlage als unerheblich betrachtet werden können. Um die Rechtsunsicherheit bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die Hohe Straße sowie für zukünftige Straßenbauarbeiten zu beseitigen, soll die entsprechende Bestimmung in § 8 Abs. 2 der Straßenbaubeitragssatzung aufgehoben werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Satzungsänderung einstimmig empfohlen, sodass nun eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Hamminkeln ansteht.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 28.01.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 956. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Mehrhoog - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2016/0006 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0006 der Fachdienste 61 behandelt die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Mehrhoog. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Flächennutzung für einen Standort, der derzeit im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist. Die Umwidmung in eine Wohnbaufläche ist notwendig, um die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Im Hoogefeld“ zu ermöglichen, welcher die Errichtung eines Pflegeheimes vorsieht.
Das Verfahren wird als Parallelverfahren durchgeführt, bei dem die Änderung des Flächennutzungsplanes zeitgleich mit der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt. Die Vorlage sieht den Fassung eines Aufstellungsbeschlusses für die Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Zudem wird die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beantragt.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt abgegeben, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung im Ortsteil Mehrhoog zu fassen und die entsprechenden Beteiligungsverfahren einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 21.01.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 109. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "An der katholischen Kirche" im Ortsteil Mehrhoog - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2016/0008 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0008 der Fachdienste 61 behandelt den Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der katholischen Kirche“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel der Änderung ist die Umwandlung einer etwa 400 Quadratmeter großen Fläche, die derzeit als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbindung als Spielplatz ausgewiesen ist, in eine Wohnbaufläche im Bereich eines Wohngebietes.
Hintergrund der Planung ist der im Oktober 2014 beschlossene Zukunftsplan „Spielplätze für die Stadt Hamminkeln“, der die vollständige Beseitigung des Spielplatzes „Goethestraße“ vorsieht. Die Fläche liegt zwischen der Goethestraße und der Halderner Straße. Da die Erschließung der angrenzenden Baugrundstücke über einen privaten Stichweg zur Halderner Straße bereits besteht, sieht die Planung vor, die Baufläche durch Verlängerung des südlich angrenzenden Grundstücks zu erweitern. Die textlichen Festsetzungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung sollen aus dem bestehenden Plan übernommen werden, um eine städtebauliche Integration zu gewährleisten. Zwischen der neuen Baufläche und dem bestehenden Wohnhaus in der Goethestraße soll ein Mindestabstand von etwa 13 Metern gewahrt bleiben, um die Besonnung und Belüftung des Nachbargebäudes sicherzustellen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für diese 9. Änderung im vereinfachten Verfahren zu fassen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 21.01.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 11Mittelverwendung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG NRW)Zur Vorlage · 2015/0202 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) zur Verfügung stehenden Mittel für spezifische kommunale Investitionen einzusetzen. Nach dem Bescheid vom 8. Oktober 2015 steht der Stadt ein Anteil in Höhe von 465.866,94 Euro zu. Die Verwaltung schlägt vor, diese Mittel vorrangig für städtisch umgesetzte Pflichtaufgaben im Bereich der Bildungsinfrastruktur zu verwenden.
Ein Teil der Fördermittel soll für die Erweiterung des Kindergartens „An der Windmühle“ durch einen Anbau genutzt werden. Für diesen Bereich ist eine Fördersumme von 379.800 Euro vorgesehen, nachdem ein Teil der Kosten für die U-3-Betreuung sowie der erforderliche Eigenanteil von 10 Prozent berücksichtigt wurden.
Die verbleibenden Mittel aus dem KInvFöG NRW in Höhe von 86.066,94 Euro sollen für die energetische Sanierung der Turnhalle an der Grundschule in Dingden eingesetzt werden. Die geplanten Maßnahmen umfassen die Erneuerung der Dachhaut nach einer Dämmung sowie die Umrüstung der Beleuchtung auf LED-Technik. Für dieses Vorhaben sind insgesamt 115.000 Euro veranschlagt, wobei der Restbetrag nach Abzug der Fördermittel und des Eigenanteils durch weitere Mittel gedeckt werden muss. Die Verwaltung betont, dass die Maßnahmen nachhaltig sind und die Zweckbindungsfristen des Gesetzes einhalten.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 28.01.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 27.01.2016 · Betriebsausschuss (8. Sitzung)
- 12Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen des Kernhaushalts im Jahre 2015Zur Vorlage · 2016/0013 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2016/0013 informiert den Rat über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen des Kernhaushalts für das Haushaltsjahr 2015. Gemäß der vorliegenden Unterlage wurden die in der Anlage zur Sitzungsvorlage aufgeführten zusätzlichen Ausgaben und Aufwendungen durch den Kämmerer genehmigt.
Die Verwaltung gibt an, dass die Deckung dieser zusätzlichen Auszahlungen und Aufwendungen im vergangenen Haushaltsjahr gewährleistet war. Es wird darauf hingewiesen, dass sich durch die abschließenden Buchungen im Rahmen des Jahresabschlusses noch weitere über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen ergeben können. Die Vorlage wurde durch die zuständigen Fachdienste erstellt.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 13Deckung von überplanmäßigen Aufwendungen für das Produkt BauhofZur Vorlage · 2015/0203 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Deckung überplanmäßiger Aufwendungen im Produktbereich Bauhof für das Haushaltsjahr 2015. Das ursprünglich veranschlagte Budget in Höhe von 163.351,00 Euro ist bereits aufgebraucht, weshalb ein zusätzlicher Mittelbedarf von 40.000,00 Euro besteht, um die anfallenden Rechnungen bis zum Jahresende begleichen zu können.
Als Ursachen für den erhöhten Mittelverbrauch werden die Kosten für Reparaturen und Wartungen von Fahrzeugen angeführt. Insbesondere die Reparatur eines Schmalspurgeräteträgers verursachte Kosten in Höhe von etwa 12.000,00 Euro, die nicht im Haushaltsansatz enthalten waren. Zudem fielen Mietkosten in Höhe von circa 17.000,00 Euro für einen Radlader an, da der vorhandene Lader aufgrund defekter Bauteile nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum eingesetzt werden konnte. Des Weiteren wird ein Fehlbetrag bei den Treibstoffaufwendungen in Höhe von etwa 10.000,00 Euro ausgewiesen.
Die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgaben soll über den Produktbereich Verkehrsflächen und -anlagen erfolgen, konkret über das Sachkonto für die Unterhaltung von Infrastrukturvermögen. Der Betriebsausschuss hat den Rat mit einer Mehrheit von Stimmen bei zwei Enthaltungen empfohlen, dem Deckungsvorschlag in Höhe von 40.000,00 Euro zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 04.11.2015 · Betriebsausschuss (7. Sitzung)
- 14Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 2015Zur Vorlage · 2016/0014 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2016/0014 informiert der Vorstandsbereich II über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung für das Haushaltsjahr 2015. Die in der Anlage zur Sitzungsvorlage aufgeführten zusätzlichen Ausgaben und Auszahlungen wurden durch den Betriebsleiter genehmigt.
Die Deckung dieser über- und außerplanmäßigen finanziellen Verpflichtungen war im Berichtszeitraum gewährleistet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich durch anstehende Jahresabschlussbuchungen noch weitere über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen ergeben können. Die Vorlage dient der Information des Betriebsausschusses sowie des Rates.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 27.01.2016 · Betriebsausschuss (8. Sitzung)
- 15Vorschlag an die Gemeindeprüfungsanstalt zur Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2015 des Gemeinschaftsbetriebs HamminkelnZur Vorlage · 2016/0027 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 sieht vor, der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) einen Vorschlag für die Durchführung der Jahresabschlussprüfung des Gemeinschaftsbetriebs Hamminkeln (GBH) für das Haushaltsjahr 2015 zu unterbreiten. Gemäß der Eigenbetriebsverordnung NRW sowie der Gemeindeordnung NRW ist der Jahresabschluss zum Stichtag 31.12.2015 zu prüfen, wobei die Prüfungskompetenz bei der Gemeindeprüfungsanstalt liegt.
Die Betriebsleitung schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH aus Münster mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zu beauftragen. Da die geschätzten Kosten für diesen Auftrag bei etwa 15.000 Euro liegen, wird der Schwellenwert der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen nicht erreicht, sodass eine freihändige Vergabe möglich ist. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind vorhanden.
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, der Gemeindeprüfungsanstalt die genannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Prüfinstanz vorzuschlagen. Zudem soll die Betriebsleitung beauftragt werden, den Auftrag nach Einholung der Zustimmung durch die Gemeindeprüfungsanstalt direkt an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 27.01.2016 · Betriebsausschuss (8. Sitzung)
- 16Beratung des Wirtschaftsplanentwurfes 2016Zur Vorlage · 2016/0026 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2016/0026 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Beratung des Entwurfs für den Wirtschaftsplan 2016 der Gebührenteilungsgesellschaft Hamminkeln (GBH). Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung am 2. Dezember 2015 den Betriebsausschuss damit beauftragt, den vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2016 zu prüfen und zu beraten.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes wurde den Mitgliedern des Betriebsausschusses zur Einsicht vorgelegt. In der Beratung des Betriebsausschusses am 27. Januar 2016 wurde die Empfehlung ausgesprochen, den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016 ohne Änderungen zu beschließen. Die Entscheidung des Ausschusses fiel mit einer Stimme der Entschließung bei einer Enthaltung. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt somit die Annahme des vorliegenden Entwurfs. Die Vorlage diente als Grundlage für die anschließende Beratung im Rat der Stadt am 3. Februar 2016.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 27.01.2016 · Betriebsausschuss (8. Sitzung)
- 17Stellenplan für das Jahr 2016Zur Vorlage · 2016/0032.1 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0032.1 der Fachdienste 10 zum Stellenplan für das Jahr 2016 legt die personelle Entwicklung für den Kernhaushalt sowie die eigenbetriebsähnliche Einrichtung GBH dar. Der Entwurf sieht im Bereich der Beamten eine Reduzierung um 0,22 Stellen vor. Dies resultiert aus der Übernahme eines Stellenanteils aus dem Bereich Liegenschaften und Friedhof in das Personalmanagement aufgrund einer Altersteilzeit, während eine Stelle im Ordnungsamt zur Sicherstellung der Nachfolgeplanung erhalten bleibt.
Im Bereich der Tarifbeschäftigten ist ein Zuwachs von 13,30 Stellen im Vergleich zum Vorjahr vorgesehen. Ein wesentlicher Teil dieser Entwicklung ist auf die Versorgung von Geflüchteten zurückzuführen. Hierfür werden neue Stellen für die Berechnung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, für die Betreuung in Unterkünften sowie für die Koordination der Flüchtlingshilfe geschaffen. Zudem werden Stellen für die Beaufsichtigung der Unterkünfte sowie personelle Kapazitäten im Bereich der Sozialarbeit ausgewiesen.
Weitere personelle Veränderungen betreffen die Umwandlung von Teilzeitstellen in Vollzeitstellen im Bereich Haushalt und Finanzen sowie die Besetzung von Stellen im Bereich Abfallwirtschaft und Bauhof. Im Bereich der Kinderbetreuung ergibt sich ein Stellenbedarf durch die Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe im Kommunalen Kindergarten. Im Gegenzug werden Stellen im Personalmanagement aufgrund beendeter Altersteilzeitphasen sowie eine Sekretärinnenstelle im Bereich der Gesamtschule gestrichen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 18Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2016Zur Vorlage · 2016/0001 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/0001 befasst sich mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans inklusive der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2016. Der Entwurf des Haushaltsplans wurde durch den Kämmerer erstellt und vom Bürgermeister festgestellt, bevor er in der Ratssitzung am 2. Dezember 2015 eingebracht wurde.
Im Rahmen des parlamentarischen Prozesses hatten die Fraktionen die Möglichkeit, den Entwurf zu beraten. Die Fachausschüsse sind bis zum 28. Januar 2016 mit der Beratung des Haushaltsplanentwurfs betraut. Die vorliegende Vorlage fasst die von der Verwaltung und den Ausschüssen vorgeschlagenen Änderungen zusammen, welche als Anlage beigefügt sind. Die Beratung der Änderungsvorschläge sowie der in die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fallenden Anpassungen ist vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Haushaltsplan 2016 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen beschließt und die entsprechend geänderte Haushaltssatzung erlässt. Eine entsprechende Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28. Januar 2016 liegt vor und unterstützt diesen Vorschlag. Federführend für die Vorlage ist der Vorstandsbereich II.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 28.01.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 19Bildung einer Arbeitsgruppe zur Gründung von Stadtwerken hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 10.01.2016Zur Vorlage · 2016/0036 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 10. Januar 2016 den Antrag gestellt, eine parteiübergreifende Arbeitsgruppe zur Förderung der Gründung der Stadtwerke Hamminkeln einzusetzen. Die entsprechende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 liegt dem Rat zur Entscheidung vor.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln ist der Rat befugt, Arbeitskreise und Beiräte einzusetzen, sofern diese nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Vorlage stellt klar, dass der neu zu bildenden Arbeitsgruppe keine Entscheidungszuständigkeiten übertragen werden können, die in die Kompetenzen des Rates, der Ausschüsse oder des Bürgermeisters eingreifen. Die Aufgabe des Gremiums beschränkt sich auf die Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen, für die die Entscheidungsorgane der Gemeinde nicht gebunden sind.
Die personelle Besetzung der Arbeitsgruppe soll nach den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erfolgen, wobei die Wahl durch Einigung oder Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren stattfindet. Zudem besteht die Möglichkeit, Sachverständige zur Beratung hinzuzuziehen, sofern die Arbeitsgruppe dies beschließt. Der Bürgermeister hat bei der Bildung und der Festlegung der Zusammensetzung der Arbeitsgruppe ein Stimmrecht.
Für die politischen Mitglieder der Arbeitsgruppe fallen Sitzungsentschädigungen in Form von Sitzungsgeld, Verdienstausfallersatz und Fahrkosten an. Die finanziellen Mittel hierfür sind im Haushalt unter dem Produkt 10010101 vorhanden. Der Beschlussvorschlag sieht die Bildung der Arbeitsgruppe „Stadtwerke“ mit einer noch festzulegenden Anzahl an Personen vor.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 20Bildung einer Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Wirtschaftswegekonzepts hier: Anträge der CDU-Fraktion vom 10.01.2016, der FDP-Fraktion vom 15.01.2016 sowie der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 18.01.2016Zur Vorlage · 2016/0034 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2016/0034 liegt dem Rat der Stadt Hamminkeln ein Antrag zur Bildung einer Arbeitsgruppe vor, die ein Wirtschaftswegekonzept erarbeiten soll. Die Grundlage für diesen Vorschlag bilden drei separate Anträge der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus dem Januar 2016. Während die CDU-Fraktion die Gründung eines Wegeverbandes nach dem Vorbild von Wasser- und Bodenverbänden zur Sanierung der Wirtschaftswege anregt, fordern die FDP-Fraktion die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Instandhaltung von Wirtschaftswegen und Brücken sowie die Bündnis 90/Die Grünen die Schaffung einer umsetzbaren Grundlage für die Sanierung dieser Wege.
Die geplante Arbeitsgruppe soll gemäß der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln als freiwilliges Gremium fungieren. Die Aufgaben der Gruppe beschränken sich dabei auf die Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen, ohne Entscheidungszuständigkeiten der zuständigen Organe zu übernehmen. Die personelle Besetzung der Arbeitsgruppe soll nach den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch Einigungs- oder Verhältniswahl erfolgen, wobei auch Sachverständige hinzugezogen werden können. Für die politischen Mitglieder der Arbeitsgruppe besteht ein Anspruch auf Sitzungsentschädigungen. Die Fachdienste 10 sind für die Vorlage federführend.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 21Neubesetzung von Ratsausschüssen und Benennung von Gremienmitgliedern in DrittorganisationenZur Vorlage · 2016/0023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/0023 befasst sich mit der Neubesetzung von Ratsausschüssen sowie der Benennung von Mitgliedern in Drittorganisationen nach dem Ausscheiden eines Ratsmitglieds zum 31.12.2015. Als Nachfolge für das vakante Mandat wurde gemäß der Reserveliste der CDU ein neues Ratsmitglied festgestellt, welches die Nachfolge angenommen hat. Durch den Wechsel in das Ratmandat entfällt für dieses Mitglied gleichzeitig der Sitz im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport, der zuvor als sachkundige Bürgerin innegehabt wurde.
Für die verschiedenen kommunalen Ausschüsse liegen Vorschläge der CDU-Fraktion zur Nachbesetzung vor. Diese umfassen die Besetzung von Stellvertreterposten im Haupt- und Finanzausschuss, im Wahlausschuss, im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie im Betriebsausschuss. Zudem werden Neubesetzungen für den Rechnungsprüfungsausschuss sowie für die Positionen im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport vorgeschlagen.
Hinsichtlich der Vertretungen in Drittorganisationen liegen Vorschläge für die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst, die VHS-Verbandsversammlung sowie für die Vertretung des Schulträgers in den Schulkonferenzen, das Landestheater Burghofbühne und den Vorstand der Derik-Baegert-Gesellschaft vor.
Zudem wird die Nachbesetzung eines stellvertretenden Sitzes im Rat der Tageseinrichtung des kommunalen Kindergartens am Bach vorgeschlagen. Ein weiterer stellvertretender Sitz bleibt aufgrund einer ausstehenden Stellenausschreibung in der Verwaltung vorerst vakant. Der Rat wird gebeten, die Vorschläge der CDU-Fraktion für die Ausschüsse sowie die Vorschläge der Fraktion und der Verwaltung für die Drittorganisationen zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 22Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 23Mitteilungen und Anfragen