1. Änderung der Straßenbaubeitragssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Straßenbaubeitragssatzung. Hintergrund der Vorlage ist die anstehende Erneuerung der Hohen Straße in Dingden. Das Bauvorhaben sieht vor, einen etwa 55 Meter langen Abschnitt ab der Weberstraße im Separationsprinzip mit Fahrbahn und beidseitigen Gehwegen auszubauen, während der anschließende, etwa 115 Meter lange Teil der Straße in eine verkehrsberuhigte Zone umgewandelt werden soll.
Nach der aktuellen Satzung müssten diese beiden unterschiedlichen Abschnitte aufgrund abweichender anrechenbarer Breiten gesondert abgerechnet werden. Während für die Fahrbahn im Separationsprinzip eine Breite von 5,50 Metern und für die Gehwege jeweils 2,50 Meter festgesetzt sind, beträgt die anrechenbare Gesamtbreite im verkehrsberuhigten Bereich 12,00 Meter.
Die Verwaltung führt an, dass eine getrennte Abrechnung zu unterschiedlichen Beitragsforderungen führen könnte. Unter Verweis auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW wird dargelegt, dass geringfügige Unterschiede in der Verkehrsfunktion bei einer Erschließungsanlage als unerheblich betrachtet werden können. Um die Rechtsunsicherheit bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die Hohe Straße sowie für zukünftige Straßenbauarbeiten zu beseitigen, soll die entsprechende Bestimmung in § 8 Abs. 2 der Straßenbaubeitragssatzung aufgehoben werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Satzungsänderung einstimmig empfohlen, sodass nun eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Hamminkeln ansteht.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016kein Ergebnis hinterlegt
- 28.01.2016kein Ergebnis hinterlegt