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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Übernahme von Betriebskosten für eine zusätzliche Gruppe der evangelischen KindertageseinrichtungZur Vorlage · 2015/0252 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Übernahme von Betriebskosten für eine zusätzliche Notgruppe in der evangelischen Kindertageseinrichtung in Hamminkeln. Hintergrund ist die Information des Kreisjugendamtes Wesel, wonach die Anzahl der Kinder in Hamminkeln die Kapazitäten der regulären Kindergartenplätze übersteigt. Dies begründet laut Jugendhilfeplanung des Kreises einen befristeten Bedarf an einer weiteren Gruppe mit bis zu 12 Plätzen.
Die Evangelische Kirchengemeinde Hamminkeln hat sich bereit erklärt, die Notgruppe für den Zeitraum vom 1. August 2016 bis zum 31. Dezember 2017 in der Einrichtung an der Mehrhooger Straße zu führen. Voraussetzung für diesen Betrieb ist die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 12 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten durch die Stadt Hamminkeln für ein Jahr. Die Kosten für die Stadt werden auf etwa 7.000 Euro geschätzt, basierend auf einer Belegung von 12 Kindern mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 45 Stunden. Die endgültige Höhe des Zuschusses richtet sich nach der tatsächlichen Belegung und der Genehmigung durch den Kreis Wesel.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben empfohlen, die Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2016 zu beschließen. Die entsprechenden Mittel müssten für den Haushalt 2016 nachgemeldet werden.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 28.01.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 18.01.2016 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (8. Sitzung)
- 3Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung der städtischen Bücherei HamminkelnZur Vorlage · 2016/0020 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht eine Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung der städtischen Bücherei Hamminkeln vor. Die bestehende Ordnung, die im Dezember 2011 in Kraft trat, soll durch verschiedene Anpassungen ergänzt und geändert werden.
Im Bereich der Benutzungsgebühren wird die bisherige Altersbeschränkung von sieben Jahren bei der Erhebung der Jahresgebühr für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre aufgehoben. Zudem wird klargestellt, dass die Familiengebühr für alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder, bestehend aus Eltern und Kindern bis 18 Jahren, gilt. Für die Nutzung des Internetarbeitsplatzes wird das Entgelt pro angefangene 30 Minuten berechnet. Bei den Säumnisentgelten wird die Erhebung von 0,50 Euro nicht mehr pro Tag in der ersten Woche, sondern pro Woche vorgenommen. Zudem wird festgehalten, dass das Säumnisentgelt unabhängig von einer schriftlichen Mahnung zu entrichten ist. Bei der Einziehung von Medien wird neben einem Verwaltungsaufwand von 15 Euro pro Medium zusätzlich der Ersatzbeschaffungswert zum Neuwert in Rechnung gestellt.
Zudem wird in der Haftungsregelung die Verpflichtung der Nutzer aufgenommen, die Vollständigkeit von Medien, die aus Einzelteilen bestehen, wie etwa Spiele, vor der Entleihung zu prüfen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Neufassung bereits einstimmig empfohlen. Der Rat soll über den vorliegenden Beschlussvorschlag entscheiden.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 28.01.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 4Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln (Feuerwehrsatzung) vom 14.04.2011 und deren KostentarifesZur Vorlage · 2016/0016 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 sieht eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln vor. Die bestehende Feuerwehrsatzung vom 14. April 2011 soll im Rahmen der 6. Satzung angepasst werden.
Die Notwendigkeit dieser Änderung ergibt sich zum einen aus redaktionellen Anpassungen, die durch das zum 1. Januar 2016 in Kraft getretene Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) erforderlich wurden. Zum anderen sollen im Zuge der Neufassung die Stundensätze für die verschiedenen Fahrzeuge bzw. Fahrzeuggruppen für den Tarif 2016 festgelegt werden. Diese Anpassungen betreffen die Regelungen zum Kostenersatz bei Einsätzen der Feuerwehr und der hilfeleistenden Feuerwehren sowie die Gebühren für die Gestellung von Brandsicherheitswachen und für freiwillige Leistungen der Feuerwehr.
Der Feuerschutzausschuss hat die Änderung der Satzung in seiner Sitzung am 26. Januar 2016 einstimmig empfohlen. Eine entsprechende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an den Rat liegt ebenfalls vor. Die abschließende Entscheidung über die vorliegende Vorlage ist im Rat für die Sitzung am 3. Februar 2016 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 28.01.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 26.01.2016 · Feuerschutzausschuss (3. Sitzung)
- 51. Änderung der StraßenbaubeitragssatzungZur Vorlage · 2016/0003 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Straßenbaubeitragssatzung. Hintergrund der Vorlage ist die anstehende Erneuerung der Hohen Straße in Dingden. Das Bauvorhaben sieht vor, einen etwa 55 Meter langen Abschnitt ab der Weberstraße im Separationsprinzip mit Fahrbahn und beidseitigen Gehwegen auszubauen, während der anschließende, etwa 115 Meter lange Teil der Straße in eine verkehrsberuhigte Zone umgewandelt werden soll.
Nach der aktuellen Satzung müssten diese beiden unterschiedlichen Abschnitte aufgrund abweichender anrechenbarer Breiten gesondert abgerechnet werden. Während für die Fahrbahn im Separationsprinzip eine Breite von 5,50 Metern und für die Gehwege jeweils 2,50 Meter festgesetzt sind, beträgt die anrechenbare Gesamtbreite im verkehrsberuhigten Bereich 12,00 Meter.
Die Verwaltung führt an, dass eine getrennte Abrechnung zu unterschiedlichen Beitragsforderungen führen könnte. Unter Verweis auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW wird dargelegt, dass geringfügige Unterschiede in der Verkehrsfunktion bei einer Erschließungsanlage als unerheblich betrachtet werden können. Um die Rechtsunsicherheit bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die Hohe Straße sowie für zukünftige Straßenbauarbeiten zu beseitigen, soll die entsprechende Bestimmung in § 8 Abs. 2 der Straßenbaubeitragssatzung aufgehoben werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Satzungsänderung einstimmig empfohlen, sodass nun eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Hamminkeln ansteht.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 28.01.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 6Mittelverwendung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG NRW)Zur Vorlage · 2015/0202 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) zur Verfügung stehenden Mittel für spezifische kommunale Investitionen einzusetzen. Nach dem Bescheid vom 8. Oktober 2015 steht der Stadt ein Anteil in Höhe von 465.866,94 Euro zu. Die Verwaltung schlägt vor, diese Mittel vorrangig für städtisch umgesetzte Pflichtaufgaben im Bereich der Bildungsinfrastruktur zu verwenden.
Ein Teil der Fördermittel soll für die Erweiterung des Kindergartens „An der Windmühle“ durch einen Anbau genutzt werden. Für diesen Bereich ist eine Fördersumme von 379.800 Euro vorgesehen, nachdem ein Teil der Kosten für die U-3-Betreuung sowie der erforderliche Eigenanteil von 10 Prozent berücksichtigt wurden.
Die verbleibenden Mittel aus dem KInvFöG NRW in Höhe von 86.066,94 Euro sollen für die energetische Sanierung der Turnhalle an der Grundschule in Dingden eingesetzt werden. Die geplanten Maßnahmen umfassen die Erneuerung der Dachhaut nach einer Dämmung sowie die Umrüstung der Beleuchtung auf LED-Technik. Für dieses Vorhaben sind insgesamt 115.000 Euro veranschlagt, wobei der Restbetrag nach Abzug der Fördermittel und des Eigenanteils durch weitere Mittel gedeckt werden muss. Die Verwaltung betont, dass die Maßnahmen nachhaltig sind und die Zweckbindungsfristen des Gesetzes einhalten.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 28.01.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 27.01.2016 · Betriebsausschuss (8. Sitzung)
- 7Beitritt zur interkommunalen Einkaufsgemeinschaft KoPart e. G.Zur Vorlage · 2016/0025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant den Beitritt zur interkommunalen Einkaufsgemeinschaft KoPart e.G., einer im Jahr 2012 gegründeten Genossenschaft. Ziel des Beitritts ist die Verbesserung der kommunalen Bedarfsdeckung durch Nachfragebündelung und gemeinsame Ausschreibungen, um günstigere Konditionen zu erzielen und die Rechtssicherheit bei Vergabeverfahren zu erhöhen.
Die Nutzung des webbasierten Systems soll zunächst den Bereich der Beschaffung von Büromaterialien sowie Reinigungs- und Hygieneartikeln umfassen, wobei eine Erweiterung des Sortiments während der Vertragslaufzeit möglich ist. Durch den Katalogeinkauf sollen Zeit- und Personalkosten eingespart sowie die Transparenz der Ausgaben durch Monatsberichte gesteigert werden.
Für den Beitritt ist der Erwerb eines Geschäftsanteils in Höhe von 750 € erforderlich. Zusätzlich fallen einmalige IT-Kosten in Höhe von insgesamt 1.086 € an, die Systembereitstellung, die Verwaltung der Besteller sowie die Einrichtung der Kostenstellen abdecken. Laufende Kosten setzen sich aus einem vierteljährlichen Betreuungspreis von 600 € sowie Gebühren für Artikelanfragen und Reklamationen zusammen. Ein vertraglicher Zwang zur Nutzung der Gemeinschaft besteht nicht; die Verwaltung behält die Entscheidungsgewalt über die Beschaffungsprozesse.
Der Fachdienst Rechnungsprüfung hat keine Bedenken gegen den Beitritt geäußert. Es wird darauf verwiesen, dass das Verfahren dazu beiträgt, die Prozesskosten für die Beschaffung von Verbrauchsgütern zu senken. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Beitritt zu beschließen und den Bürgermeister mit der Umsetzung sowie der Vertretung der Stadt in der Generalversammlung der Genossenschaft zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 28.01.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 8Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2016Zur Vorlage · 2016/0001 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2016/0001 befasst sich mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans inklusive der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2016. Der Entwurf des Haushaltsplans wurde durch den Kämmerer erstellt und vom Bürgermeister festgestellt, bevor er in der Ratssitzung am 2. Dezember 2015 eingebracht wurde.
Im Rahmen des parlamentarischen Prozesses hatten die Fraktionen die Möglichkeit, den Entwurf zu beraten. Die Fachausschüsse sind bis zum 28. Januar 2016 mit der Beratung des Haushaltsplanentwurfs betraut. Die vorliegende Vorlage fasst die von der Verwaltung und den Ausschüssen vorgeschlagenen Änderungen zusammen, welche als Anlage beigefügt sind. Die Beratung der Änderungsvorschläge sowie der in die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fallenden Anpassungen ist vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Haushaltsplan 2016 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen beschließt und die entsprechend geänderte Haushaltssatzung erlässt. Eine entsprechende Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28. Januar 2016 liegt vor und unterstützt diesen Vorschlag. Federführend für die Vorlage ist der Vorstandsbereich II.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 28.01.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen
- –Öffentlicher Teil
- 1Bürgerantrag zum Fortbestand eines Pachtvertrages in MarienthalZur Vorlage · 2015/0253 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0253 befasst sich mit der Frage, ob die Stadt Hamminkeln die Pachtverhältnisse für zwei Wegeabschnitte in Marienthal, die insgesamt etwa 423 Meter lang sind, fortführen soll. Diese Flächen wurden 1991 von der Stadt von einem privaten Eigentümer angepachtet, um einen Rundwanderweg zu vervollständigen. Im Zuge der Haushaltsberatung im Jahr 2011 wurde die Beendigung des Pachtverhältnisses beschlossen, woraufhin die Kündigung zum 14. Januar 2016 erfolgte.
Zwei Vereine, der Verein Marienthaler Kaufleute e. V. sowie der Verein Kulturkreis Marienthal e. V., haben Anträge gestellt, das Pachtverhältnis fortzusetzen. Sie verweisen dabei auf die touristische Bedeutung des Rundwanderweges für den Ort Marienthal und die allgemeine touristische Infrastruktur.
Die Verwaltung prüft im Rahmen der Vorlage, ob der Ratsbeschluss aus 2011 geändert werden soll. Dabei stehen die touristische Relevanz des Weges und die Kosten für Pachtzins sowie Wegeunterhaltung gegenüber. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass aufgrund der Haushaltslage kein weiterer Kostenaufwand für die Stadt entstehen sollte. Es steht zur Diskussion, ob die Anpachtung durch die Stadt oder durch die Vereine erfolgen soll. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Flächen nicht erneut kostenpflichtig durch die Stadt anzupachten, wobei die Verwaltung nach Sponsoren für einen Kostenzuschuss suchen soll.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 28.01.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)