Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung der städtischen Bücherei Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht eine Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung der städtischen Bücherei Hamminkeln vor. Die bestehende Ordnung, die im Dezember 2011 in Kraft trat, soll durch verschiedene Anpassungen ergänzt und geändert werden.
Im Bereich der Benutzungsgebühren wird die bisherige Altersbeschränkung von sieben Jahren bei der Erhebung der Jahresgebühr für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre aufgehoben. Zudem wird klargestellt, dass die Familiengebühr für alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder, bestehend aus Eltern und Kindern bis 18 Jahren, gilt. Für die Nutzung des Internetarbeitsplatzes wird das Entgelt pro angefangene 30 Minuten berechnet. Bei den Säumnisentgelten wird die Erhebung von 0,50 Euro nicht mehr pro Tag in der ersten Woche, sondern pro Woche vorgenommen. Zudem wird festgehalten, dass das Säumnisentgelt unabhängig von einer schriftlichen Mahnung zu entrichten ist. Bei der Einziehung von Medien wird neben einem Verwaltungsaufwand von 15 Euro pro Medium zusätzlich der Ersatzbeschaffungswert zum Neuwert in Rechnung gestellt.
Zudem wird in der Haftungsregelung die Verpflichtung der Nutzer aufgenommen, die Vollständigkeit von Medien, die aus Einzelteilen bestehen, wie etwa Spiele, vor der Entleihung zu prüfen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Neufassung bereits einstimmig empfohlen. Der Rat soll über den vorliegenden Beschlussvorschlag entscheiden.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016kein Ergebnis hinterlegt
- 28.01.2016kein Ergebnis hinterlegt