Hamminkeln Transparent

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Beschlussvorlage

Mittelverwendung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG NRW)

2015/0202 03.02.2016 Fachdienste 20

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) zur Verfügung stehenden Mittel für spezifische kommunale Investitionen einzusetzen. Nach dem Bescheid vom 8. Oktober 2015 steht der Stadt ein Anteil in Höhe von 465.866,94 Euro zu. Die Verwaltung schlägt vor, diese Mittel vorrangig für städtisch umgesetzte Pflichtaufgaben im Bereich der Bildungsinfrastruktur zu verwenden.

Ein Teil der Fördermittel soll für die Erweiterung des Kindergartens „An der Windmühle“ durch einen Anbau genutzt werden. Für diesen Bereich ist eine Fördersumme von 379.800 Euro vorgesehen, nachdem ein Teil der Kosten für die U-3-Betreuung sowie der erforderliche Eigenanteil von 10 Prozent berücksichtigt wurden.

Die verbleibenden Mittel aus dem KInvFöG NRW in Höhe von 86.066,94 Euro sollen für die energetische Sanierung der Turnhalle an der Grundschule in Dingden eingesetzt werden. Die geplanten Maßnahmen umfassen die Erneuerung der Dachhaut nach einer Dämmung sowie die Umrüstung der Beleuchtung auf LED-Technik. Für dieses Vorhaben sind insgesamt 115.000 Euro veranschlagt, wobei der Restbetrag nach Abzug der Fördermittel und des Eigenanteils durch weitere Mittel gedeckt werden muss. Die Verwaltung betont, dass die Maßnahmen nachhaltig sind und die Zweckbindungsfristen des Gesetzes einhalten.

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