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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Saatkrähenproblematik auf dem Friedhof in Dingden (Bestattungsfläche Krechtinger Straße) hier: Anregung des Aktionsbündnisses "Umsiedlung der Saatkrähenkolonie am Friedhof Dingden" vom 05.09.2018Zur Vorlage · 2018/0174 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0174 der Fachdienste 65 befasst sich mit der Problematik der Saatkrähen auf dem Friedhof in Dingden. Grundlage der Vorlage ist eine Anregung des Aktionsbündnisses „Umsiedlung der Saatkrähenkolonie am Friedhof Dingden“ vom 5. September 2018. Das Bündnis beantragte die Einleitung von Maßnahmen, wie den Einsatz von Falken zur Vergrämung der Vögel, sowie die Beantragung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung. Dem Antrag lagen ein Schreiben der Katholischen Kirchengemeinde Maria Frieden Hamminkeln sowie Unterschriftenlisten von etwa 1.360 Bürgerinnen und Bürgern bei.
Die Verwaltung verweist auf die Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Wesel für die Erteilung von Ausnahmeregelungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Ergebnisse eines Pilotprojekts in Wesel-Büderich zeigten, dass eine dauerhafte Vergrämung oder Umsiedlung der Krähen nur mit hohem und wiederkehrendem Aufwand möglich ist. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine weitere Zersplitterung der Kolonien zu unkontrollierbaren Folgen führen könnte und eine Aufhebung des Schutzstatus der Saatkrähen durch die Behörde unwahrscheinlich ist.
Aufgrund der geringen Erfolgsaussichten im Verhältnis zum Aufwand empfiehlt die Verwaltung, den Anregungen des Aktionsbündnisses nicht zu folgen. Der Bauausschuss hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen und die Ablehnung der Anregungen beschlossen. Zudem empfiehlt der Ausschuss dem Rat, eine beigefügte Resolution an den Kreis Wesel zu übergeben, mit dem Ziel, dass diese von den Kommunen im Kreis unterstützt wird.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 28.11.2018 · Bauausschuss (9. Sitzung)
- 3Änderung und Ergänzung des Straßenverzeichnisses zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2018/0175 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0175 der Fachdienste 65 sieht eine Änderung und Ergänzung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamminkeln vor. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Regelungen zur Fahrbahnreinigung öffentlicher Straßen, die durch Neuerschließungen im Stadtgebiet notwendig geworden ist.
Im Rahmen der vorgeschlagenen Änderungen wird die Reinigungspflicht für bestimmte Abschnitte im Ortsteil Dingden neu geregelt. Die Stadt übernimmt die maschinelle Reinigung der Fahrbahn für die Erweiterung der Straße Schwanenschlatt, beginnend am Uhlandsweg bis zum Ausbauende, sowie für die westliche Verbindung der Straße Am Klausenhof von der Klausenhofstraße bis zur Krechtinger Straße. Im Gegensatz dazu wird für den Abschnitt des Uhlandwegs, der vom Schwanenschlatt bis zum Höingsweg reicht, die Reinigungspflicht auf die Anlieger übertragen.
Der Bauausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss haben bereits jeweils eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln abgegeben. Ziel ist die Verabschiedung der 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der vorgelegten Fassung. Die Beratung im Rat ist für den 6. Dezember 2018 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 28.11.2018 · Bauausschuss (9. Sitzung)
- 4Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen hier: SatzungsänderungZur Vorlage · 2018/0176 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Neufassung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen, welche die bisherige Regelung vom 27. April 2009 ersetzen soll. Die Anpassungen der Beschlussvorlage 2018/0176 basieren auf Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie im Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Festlegung von Entsorgungsintervallen zur Sicherstellung der Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde. Für vollbiologische Kleinkläranlagen wird ein Abfuhrturnus von in der Regel mindestens drei Jahren vorgesehen, sofern kein unmittelbarer Bedarf besteht. Bei abflusslosen Gruben ist eine Entsorgung des Inhaltes mindestens einmal jährlich vorgesehen. Die Regelungen orientieren sich dabei an der DIN 4261. Sollte ein Entsorgungsbedarf früher eintreten, ist der Grundstückseigentümer zur Durchführung verpflichtet. Im Falle eines fehlenden Bedarfs muss dieser durch Wartungsprotokolle dokumentiert werden.
Die Zuständigkeit für die Überwachung von Kleinkläranlagen sowie für die Erlassung von Sanierungsverfügungen liegt nunmehr bei der unteren Wasserbehörde. Die Stadt behält sich jedoch vor, festgestellte Missstände an diese Behörde zu melden. Zudem wird die Pflicht der Stadt zur Entleerung der Anlagen sowie das Betretungsrecht konkretisiert. Zuwiderhandlungen gegen die Satzung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Neufassung einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 28.11.2018 · Bauausschuss (9. Sitzung)
- 5Zukünftige Nutzung des Gebäudekomplexes "Grundschule Ringenberg" hier: weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2018/0177 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0177 der Fachdienste 65 befasst sich mit der zukünftigen Nutzung des Gebäudekomplexes der Grundschule Ringenberg. Nachdem eine öffentliche Ausschreibung zur Vermarktung des Standortes keine belastbaren Angebote hervorgebracht hat, schlägt die Verwaltung eine langfristige Vermietung vor. Ziel dieser Variante ist der Erhalt des Schulstandortes sowie der angrenzenden Turnhalle.
Der Neukirchener Erziehungsverein, ein Träger staatlich genehmigter Ersatzschulen im Bereich Förderschulen, hat Interesse an einer Anmietung bekundet. Für die Umsetzung der Nutzung sind bauliche Maßnahmen erforderlich, deren Kosten auf insgesamt 1.164.000 Euro brutto geschätzt werden. Diese Summe umfasst Kosten für die Baukonstruktion, technische Anlagen, die Erneuerung der Heizungsanlage, Brandschutzmaßnahmen sowie die Gestaltung der Außenanlagen, einschließlich der Errichtung eines Bolzplatzes. Die Stadt Hamminkeln müsste diese Investitionen selbst tragen, da eine Teilübernahme durch den Kreis Wesel nicht möglich ist.
Die Verwaltung befürwortet die Vermietung unter wirtschaftlichen und sozialen Aspekten. Vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel für das Jahr 2019 könnte mit den Baumaßnahmen im vierten Quartal 2019 begonnen werden, sodass eine Nutzung ab dem Schuljahr 2020/2021 möglich wäre. Der Bauausschuss hat die Empfehlung, die langfristige Vermietung zu realisieren und die Verwaltung mit der Fortführung der Verhandlungen sowie der anschließenden Planung und Umsetzung zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 28.11.2018 · Bauausschuss (9. Sitzung)
- 6Befall durch Eichenprozessionsspinner hier: SachstandZur Vorlage · 2018/0178 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2018/0178 der Fachdienste 65 informiert über den aktuellen Sachstand zum Befall durch Eichenprozessionsspinner im Stadtgebiet Hamminkeln. Von den rund 2.000 erfassten Eichen befinden sich etwa 400 in Gebieten mit hoher Frequenz. Auf Grundlage der diesjährigen Befallsauswertung wurde ein Stufenplan zur Eindämmung entwickelt. Im Jahr 2018 wurden bereits ein zweites Sprühgerät für biologische Präparate angeschafft sowie Dienstleistungsverträge mit externen Unternehmen für das Jahr 2019 abgeschlossen.
Das Konzept zur Eindämmung umfasst mehrere Schritte. Im Dezember erfolgt die Verteilung eines Informationsfaltblattes an alle Haushalte zusammen mit dem Abfallkalender. Eine Informationsveranstaltung für die Bürgerschaft ist für den 29. Januar 2019 im Ratssaal angesetzt. Zur Vorbeugung ist im Zeitraum von April bis Mai eine Bekämpfung von etwa 1.500 Eichen mit biologischen Präparaten vom Boden aus geplant. Zudem sollen an bekannten oder gemeldeten Befallstellen Warnschilder aufgestellt werden.
Sollte im weiteren Jahresverlauf ein Befall auftreten, erfolgt eine strategische Bekämpfung, die je nach Risikogebiet mechanische Maßnahmen wie das Verkleben und Absammeln von Nestern durch Baumkletterer, den Einsatz von biologischen Präparaten mittels Hubsteiger oder die Sperrung öffentlicher Wege vorsieht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Maßnahmen die Auswirkungen des Befalls mindern, jedoch keine vollständige Sicherheit gegen die Ausbreitung bieten können. Informationen sind über die städtische Homepage und soziale Medien verfügbar; Befallstellen können per E-Mail gemeldet werden.
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Beratungsfolge
- 28.11.2018 · Bauausschuss (9. Sitzung)
- 7Sanierung der Straße "Postweg" im Ortsteil Dingden hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 2018/0179 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Fachdienste 65 zum Thema Sanierung der Straße „Postweg“ im Ortsteil Dingden informiert über den aktuellen Sachstand der geplanten Maßnahmen. Der Postweg, der als Anliegerstraße von der Krechtingerstraße bis zur Straße „Am Klausenhof“ verläuft, weist im Bereich der Parkplätze Schäden an der Fahrbahn, den Parkflächen sowie dem Gehweg auf. Ursache hierfür ist das Wurzelwerk von etwa 50 Ahorn- und Birkenbäumen. Um die Verkehrssicherheit dauerhaft zu gewährleisten und Sperrungen von Teilen des Gehweges oder der Parkflächen zu vermeiden, plant die Verwaltung eine bauliche Anpassung.
In Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde beabsichtigt die Verwaltung, etwa 20 Bäume zu fällen. Im Zuge der Sanierung sollen die betroffenen Verkehrsflächen instand gesetzt werden. Dabei ist vorgesehen, die großen Pflasterflächen zwischen den Parkplätzen zu entsiegeln und zu begrünen. Für die Wiederherstellung von Baumstandorten sollen Bäume ausgewählt werden, die für die Randzonen der Straße geeignet sind. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für das Jahr 2018 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.11.2018 · Bauausschuss (9. Sitzung)
- 8Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 9Mitteilungen und Anfragen