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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger und stv. sachkundigen Bürger im FeuerschutzausschussZur Vorlage · 2019/0117 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2019/0117 wird die Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger sowie deren Stellvertreter im Feuerschutzausschuss thematisiert. Grundlage für dieses Vorhaben ist ein Ratsbeschluss vom 23. Mai 2019, durch den die entsprechenden Mitglieder für das Gremium gewählt wurden.
Gemäß der vorliegenden Planung ist vorgesehen, dass die gewählten sachkundigen Bürger und ihre Stellvertreter durch den Ausschussvorsitzenden in das Amt eingeführt werden. Dieser Vorgang umfasst zudem die feierliche Verpflichtung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben. Die Verwaltung sieht dabei vor, die Verpflichtung gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 32 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durchzusetzen. Konkret soll das Einverständnis der Mitglieder durch das Erheben von ihren Sitzplätzen aus erfolgen. Dabei wird eine festgelegte Formel verwendet, in der sich die Mitglieder verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Landesverfassung sowie die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Stadt zu erfüllen. Die Federführung für diese Mitteilung liegt bei den Fachdiensten 32.
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Beratungsfolge
- 12.09.2019 · Feuerschutzausschuss (11. Sitzung)
- 2Fragestunde für Einwohner/innen
- 3Antrag zur Beschaffung eines ELW 1 gem. DIN 14507-2Zur Vorlage · 2019/0113 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0113 befasst sich mit dem Antrag der Feuerwehr zur Beschaffung eines Einsatzleitfahrzeugs (ELW 1) gemäß DIN 14507-2. Die Verwaltung nimmt zu der Bedarfsbegründung Stellung und sieht keinen zwingenden Bedarf für die Anschaffung.
Nach Einschätzung der Verwaltung sind die im Antrag veranschlagten 100.000 Euro unzureichend, da die aktuellen Beschaffungskosten bei etwa 150.000 Euro liegen und ein Haushaltsansatz von über 150.000 Euro als realistisch eingestuft wird. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass der Brandschutzbedarfsplan lediglich eine Prüfung der Notwendigkeit empfiehlt, aber keine feste Bedarfsbegründung liefert. Auch die Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 100 wird als Empfehlung und nicht als rechtliche Verpflichtung bewertet. Die vorhandene Befehlsstelle im Feuerwehrgerätehaus Hamminkeln sowie die technische Ausstattung des bestehenden Kommandowagens werden als ausreichend für die Einsatzführung betrachtet.
Weitere Kritikpunkte der Verwaltung betreffen das fehlende Betriebskonzept, die ungeklärte Standortfrage sowie die mögliche personelle Herausforderung bei der Besetzung des Fahrzeugs. Die Auswertung vergangener Einsätze ergab laut Verwaltung, dass in über 90 % der Fälle keine Verbandslagen vorlagen, die ein ELW 1 zwingend erforderlich gemacht hätten.
Während die Verwaltung die Bereitstellung von Haushaltsmitteln ablehnt, empfahl der Feuerschutzausschuss in seiner Sitzung am 12.09.2019 mit einer Mehrheit von elf zu drei Stimmen die Bereitstellung der entsprechenden Mittel.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 12.09.2019 · Feuerschutzausschuss (11. Sitzung)
- 4Antrag zur Beschaffung von Kommandowagen (KdoW) gem. DIN 14507-5Zur Vorlage · 2019/0114 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0114 der Fachdienste 32 befasst sich mit dem Antrag auf Beschaffung von Kommandowagen (KdoW) gemäß DIN 14507-5. Die Grundlage der Anfrage bildet eine Mitteilung der Feuerwehrleitung, die auf den Brandschutzbedarfsplan 2018 verweist. Laut diesem Plan soll das erste Schutzziel der Stadt Hamminkeln – das Eintreffen von zehn Funktionen innerhalb von acht Minuten nach Alarmierung – sichergestellt werden. Da Löschgruppenfahrzeuge lediglich neun Personen transportieren können, wird die Notwendigkeit eines separaten Fahrzeugs für den Zugführer angeführt, um die Kapazitäten der Einsatzkräfte nicht durch die Nutzung von Mannschaftstransportfahrzeugen zu reduzieren.
Die Anfrage der Feuerwehr umfasst die Prüfung einer Anschaffung von drei weiteren Kommandowagen für die Löschzüge in Brünen, Dingden sowie Loikum-Wertherbruch. Zudem wird die Bereitstellung eines Kommandowagens für den Leiter der Feuerwehr in Erwägung gezogen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Einhaltung der Schutzziele durch die korrekte Besetzung der Fahrzeuge gemäß den geltenden Feuerwehrdienstvorschriften gewährleistet werden kann. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Erweiterung des Fuhrparks bauliche Anpassungen an den Feuerwehrgerätehäusern oder eine Standortverlagerung erforderlich machen könnte. Die Entscheidung über eine Mittelbereitstellung müsse unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten der Stadt und der sparsamen Verwendung von Steuergeldern erfolgen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Feuerschutzausschuss den Antrag zur Kenntnis nimmt und dem Rat empfiehlt, keine Haushaltsmittel für die Fahrzeugbeschaffung bereitzustellen.
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Beratungsfolge
- 12.09.2019 · Feuerschutzausschuss (11. Sitzung)
- 5Antrag zur Beschaffung von 27 Digitalfunkgeräten in 2 Stufen bis 2020Zur Vorlage · 2019/0115 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0115 befasst sich mit dem Antrag auf Beschaffung von 27 Digitalfunkgeräten (HRT-Geräten) für die Freiwillige Feuerwehr Hamminkeln in zwei Stufen bis zum Jahr 2020. Die Verwaltung nimmt in der Vorlage Stellung zu dem von der Feuerwehrführung eingereichten Antrag.
Nach Einschätzung der Verwaltung sind die im Antrag veranschlagten finanziellen Mittel in Höhe von 25.000 Euro nicht ausreichend. Eine Marktanalyse ergab, dass aufgrund der Anschaffungs- und Einbaukosten sowie der notwendigen Ladehalterungen für Fahrzeuge ein Haushaltsansatz von etwa 41.000 Euro erforderlich wäre.
Die Verwaltung führt aus, dass das bestehende Funkkonzept bereits eine digitale Schnittstelle auf Zugführerebene vorsieht. Ein Austausch von Analogfunkgeräten gegen Digitalfunkgeräte auf Ebene der Gruppenführer würde aus Sicht der Verwaltung keine Verbesserung der Einsatzabwicklung bewirken. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die vorhandenen 98 Analogfunkgeräte einen geringeren administrativen Aufwand für Wartung und Softwareupdates verursachen. Ein zwingender Bedarf für die Erweiterung der 27 Geräte wird von der Verwaltung nicht anerkannt, da kein eindeutiger Mehrwert für die Einsatzfähigkeit ersichtlich sei. Dennoch hat die Verwaltung aufgrund der Bedarfsmitteilung der Feuerwehr die Beschaffung von zwei weiteren HRT-Geräten bereits eingeleitet.
Der ursprüngliche Vorschlag der Verwaltung sah vor, dem Rat die Bereitstellung der Haushaltsmittel zu empfehlen. Eine abweichende Beschlussempfehlung des Feuerschutzausschusses vom 12.09.2019 empfiehlt jedoch einstimmig, die entsprechenden Haushaltsmittel für die Anschaffung bereitzustellen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 12.09.2019 · Feuerschutzausschuss (11. Sitzung)
- 6Beschaffungsliste der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln für das Haushaltsjahr 2020Zur Vorlage · 2019/0120 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0120 der Fachdienste 32 befasst sich mit der Beschaffungsliste der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln für das Haushaltsjahr 2020. Die Verwaltung hat die von der Feuerwehr eingereichten Anträge geprüft und in einer überarbeiteten Fassung mit angepassten Anschaffungspreisen sowie Kommentaren aufbereitet.
Die Liste umfasst verschiedene Anschaffungsvorhaben. Die Verwaltung befürwortet dabei Gegenstände mit einem Gesamtwert von 170.000 Euro. Zu den Einzelposten gehören die Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW 1) nach DIN-Standard für 150.000 Euro, vier Kommandowagen für einen Betrag zwischen 160.000 Euro und 200.000 Euro sowie 27 Digitalfunkgeräte für 41.000 Euro.
Zusätzlich zur Liste der Feuerwehr wurden durch die Verwaltung bereits investive Mittel für das Jahr 2020 angesetzt. Diese umfassen Mittel für die Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) sowie für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), wobei der Ansatz für GWG aufgrund veränderter Wertgrenzen erhöht und der BGA-Ansatz um 5.000 Euro verringert wurde. Weitere Mittel sind für die Anschaffung von Bekleidung der Feuerwehr vorgesehen. Der beantragte Gesamthaushaltsansatz beläuft sich auf 655.000 Euro.
Der Feuerschutzausschuss hat die Beschaffungsliste zur Kenntnis genommen und empfiehlt dem Rat, die Haushaltsmittel für die entsprechenden Beschaffungen einzuplanen. Die detaillierten Empfehlungen basieren auf der Sitzung des Ausschusses vom 12. September 2019.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 12.09.2019 · Feuerschutzausschuss (11. Sitzung)
- 7Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 8Mitteilungen und Anfragen