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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ÖFFENTLICHER TEIL
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Nachmalige Straßenbaumaßnahmen (KAG) Sachsenstraße hier: weiteres VorgehenZur Vorlage · 2019/0094 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0094 befasst sich mit dem weiteren Vorgehen bei den nachmaligen Straßenbaumaßnahmen in der Sachsenstraße. Hintergrund der aktuellen Planung ist die Notwendigkeit, die Abwasserentsorgungsleitung zu erneuern, da das vorhandene Mischwasserkanalsystem aufgrund von Alterung und Defekten nicht mehr standsicher ist. Eine Erneuerung in offener Bauweise ist erforderlich, da eine Reparatur mittels Schlauchlining technisch nicht die erforderliche Wiederherstellung der Straßenoberfläche ermöglicht und zusätzliche Kosten für die Anlieger verursachen würde.
Die geplanten Arbeiten umfassen die Erneuerung des Entsorgungsnetzes sowie der Hausanschlüsse in offener Bauweise. Dabei sollen Synergieeffekte genutzt werden, indem gleichzeitig ein Teil des Entsorgungsnetzes durch Dritte erneuert wird und der Straßenkörper nachgebildet wird. Der Ausbau der Sachsenstraße im Abschnitt zwischen der Krechtinger Straße und der Rheder Straße/Schwanenschlatt sieht vor, die Straße als verkehrsberuhigten Bereich mit Pflasterung auszuführen. Die Gestaltung umfasst anthrazitfarbene Stellplätze, Grünanlagen sowie farblich abgesetzte Bereiche an Einmündungen und Kreuzungen.
Parallel dazu wird auf die aktuelle rechtliche Debatte im Landtag Nordrhein-Westfalen verwiesen. Es werden Gesetzentwürfe und Referentenentwürfe zur Änderung des Kommunalabgabegesetzes (KAG) geprüft, die eine Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen sowie die Einführung eines kommunalen Straßen- und Wegekonzepts vorsehen. Der Rat hatte bereits im Februar 2019 der Forderung der Anlieger nach einer Verschiebung der Maßnahme durch eine Haushaltssperre entsprochen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2019 · Bauausschuss (12. Sitzung)
- 3Nahwärmenetz WertherbruchZur Vorlage · 2019/0136 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0136 sieht den Bau eines Nahwärmenetzes im Stadtteil Wertherbruch vor. Ziel des Vorhabens ist es, die Wärmeversorgung städtischer Liegenschaften von fossilen Brennstoffen auf regenerative Energien umzustellen. Konkret sollen die Bürgerhalle, die Grundschule inklusive Turnhalle sowie das Feuerwehr- und Sportheim an das neue Netz angeschlossen werden. Die technische Basis bildet die Nutzung von Holz als nachwachsendem Brennstoff, wodurch eine Reduktion der CO2-Emissionen um etwa 71 Tonnen pro Jahr angestrebt wird.
Das geplante Netz umfasst eine Leitungslänge von 310 Metern und deckt einen Wärmebedarf von 290 kW ab. Die Gesamtkosten für das Nahwärmenetz werden inklusive Planungs- und Tiefbaukosten auf circa 644.138 Euro geschätzt. Im Vergleich zum Ersatz der bestehenden Ölheizungen durch Brennwertkessel, was Kosten von etwa 317.908 Euro verursachen würde, entstehen dadurch höhere Investitionskosten. Durch eine bereits bewilligte Förderung in Höhe von 200.000 Euro des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit reduzieren sich die Netto-Mehrkosten auf etwa 126.229 Euro.
Die wirtschaftliche Betrachtung geht von einer Amortisationszeit aus, die je nach Berechnungsmethode und Berücksichtigung von Instandsetzungsmaßnahmen der vorhandenen Öltanks zwischen etwa 9,8 und 11,6 Jahren liegt. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, dem Vorschlag zu folgen und die erforderlichen Mittel im Produkt Hochbau für den Haushalt 2020 anzumelden.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 26.09.2019 · Bauausschuss (12. Sitzung)
- 4Sachstand Erweiterung Gesamtschule HamminkelnZur Vorlage · 2019/0137 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2019/0137 informiert über den aktuellen Sachstand zum Neubau der Gesamtschule Hamminkeln. Nach der Beschlussfassung des Rates zum Entwurf der Erweiterung im Februar 2019 wurde die Entwurfsplanung weitergeführt und der Bauantrag Ende März eingereicht. Die Baugenehmigung für das Bauvorhaben wurde am 16. Juli 2019 erteilt, wobei die Auflagen zum Brandschutz sowie die Hinweise des Behindertenbeauftragten in der Planung berücksichtigt wurden.
Im Rahmen des Zeitplans wurden während der Sommerferien der Abbruch der Nebengebäude, das Errichten eines Fahrradunterstands sowie die Bereitstellung von Sanitärcontainern für den Schulbetrieb durchgeführt. Aufträge für die Rohbauarbeiten, den Blitzschutz und die Gerüstarbeiten wurden bereits vergeben.
Bei den Kosten für den Rohbau ist aufgrund der aktuellen Marktsituation eine Steigerung von etwa 12 Prozent gegenüber der ursprünglichen Kostenberechnung zu verzeichnen. Die Kosten für die übrigen Gewerke liegen weiterhin im geplanten Rahmen. Die entstandenen Mehrkosten werden durch die bereitgestellten Haushaltsmittel gedeckt. Die Vergabeverfahren für die technischen Gewerke – Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro – sowie für die Arbeiten an Dach, Fenstern und Fassade sind noch nicht abgeschlossen. Eine Information über die weitere Kostenentwicklung wird im nächsten Bauausschuss erfolgen. Der Beginn der Rohbauarbeiten ist für Anfang Oktober vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2019 · Bauausschuss (12. Sitzung)
- 5Pilotversuch: 4. Reinigungsstufe Zentralkläranlage hier: Förderprojekt zur Elimination von organischen Spurenstoffen auf der Kläranlage HamminkelnZur Vorlage · 2019/0138 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant einen Pilotversuch auf der zentralen Kläranlage, um eine innovative vierte Reinigungsstufe zur Elimination von organischen Spurenstoffen zu testen. Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens soll eine Technologie der Firma USONiQ installiert und in den Testbetrieb genommen werden, die auf einer Kombination aus Ultraschall und Ozonung basiert. Ziel des Projekts ist es, die Reinigungsleistung sowie die Wirtschaftlichkeit dieses Verfahrens im Vergleich zu herkömmlichen Methoden zu bewerten.
Die Notwendigkeit solcher Maßnahmen ergibt sich aus wasserrechtlichen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie, da in der Vergangenheit Belastungen durch Mikroschadstoffe, wie etwa Arzneimittelreste, in den Gewässern des Isseleinzugsgebiets festgestellt wurden. Die Kläranlage Hamminkeln gilt aufgrund ihres hohen Anteils an Industrie- und Gewerbeabwässern sowie der Notwendigkeit, Verfärbungen im Abwasser zu reduzieren, als geeigneter Standort für diesen Test. Das Verfahren soll neben der Reduzierung von Spurenstoffen auch die Entkolorierung und die Desinfektion des Abwassers ermöglichen.
Der Umfang der Untersuchung umfasst die Installation einer Pilotanlage in Containern sowie die Prüfung einer biologischen Nachbehandlung mittels Sandfilter. Über einen Zeitraum von sechs Monaten soll im Dauerbetrieb ermittelt werden, welche Betriebsparameter eine 80-prozentige Elimination von Indikatorsubstanzen gewährleisten. Zudem werden die Bildung von Transformationsprodukten sowie die Leistungsfähigkeit des Systems unter wechselnden Wetterbedingungen und Belastungsprofilen analysiert.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 26.09.2019 · Bauausschuss (12. Sitzung)
- 6Neubau Friedhofshalle Hamminkeln hier: Antrag der USD vom 09.09.2019Zur Vorlage · 2019/0142 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0142 befasst sich mit dem geplanten Neubau der Friedhofshalle in Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist ein Antrag der USD-Fraktion vom 9. September 2019, der die Umsetzung eines bereits vorliegenden Entwurfs vorsieht. Dieser Entwurf wurde im Dezember 2018 in der Arbeitsgruppe „Friedhöfe“ vorgestellt und stellt eine Machbarkeitsstudie dar, welche die Raumbedarfe und Parkplatzkapazitäten prüft, jedoch noch nicht die Planungstiefe der Leistungsphase 2 erreicht.
Die Verwaltung prüft im Rahmen der Vorlage alternative Vorgehensweisen. Es wird die Durchführung einer Ausschreibung der Planungsleistungen mit einem integrierten Ideenwettbewerb in Betracht gezogen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass interne Kapazitäten für die erforderliche Architektenleistung fehlen und die Weiterführung des bestehenden Entwurfs durch externe Planer mit Risiken verbunden sein könnte. Ein Zeit- oder Kostenvorteil durch die Nutzung der bisherigen Studie wird als gering eingestuft.
Für die Durchführung des Wettbewerbs sind Kosten in Höhe von 25.000 Euro im Haushalt 2019 vorgesehen, während die Baukosten mit 500.000 Euro im Haushalt 2020 veranschlagt sind. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung anzuweisen, die Planungsleistungen inklusive der Einholung von Entwurfsideen im vierten Quartal 2019 auszuschreiben. Die Ergebnisse sollen anschließend mit der Arbeitsgruppe „Friedhöfe“, dem Bauausschuss und dem Rat abgestimmt werden, um danach die Ausführungsplanung und Umsetzung einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 26.09.2019 · Bauausschuss (12. Sitzung)
- 7Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 8Mitteilungen und Anfragen