Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (9. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 2.Verpflichtung der Mitglieder der Verbandsversammlung
- 3.Sachstandsbericht Zweckverband Hochwasserschutz Issel
- 4.Feststellung des Jahresabschlusses 2022Zur Vorlage · 2024/0002 H · Sitzungsvorlage Zweckverband Hochwasserschutz
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage des Hochwasserzweckverbandes Issel (Vorlagennummer 2024/0002 H) befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022. Der Entwurf des Jahresabschlusses sowie der dazugehörige Lagebericht wurden von der Verwaltung erstellt und dem Verbandsvorsteher zur Bestätigung vorgelegt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wurde der Abschluss durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft, deren Bericht der Vorlage beigefügt ist.
Die Ergebnisrechnung für das Jahr 2022 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.307.121,20 € aus. Zur Verwendung dieses Überschusses liegt ein Vorschlag vor, den Betrag auf die Rücklagen zu verteilen. Dabei sollen 350.000,00 € der Ausgleichsrücklage und 957.121,20 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Die Zuweisung zur Ausgleichsrücklage erfolgt unter Berücksierung der gesetzlichen Obergrenze für das Eigenkapital gemäß § 19a GkG.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Jahresabschluss zum 31.12.2022 in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gebilligten Fassung festzustellen. Zudem wird die Verteilung des Jahresüberschusses auf die genannten Rücklagen beantragt. Mit dem Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses ist zugleich die Entlastung des Verbandsvorstehers für das Haushaltsjahr 2022 verbunden. Der festgestellte Abschluss ist der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
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Beratungsfolge
- 07.05.2024 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (9. Sitzung)
- 5.Entwurf Alarmplan IsselZur Vorlage · 2024/0003 H · Sitzungsvorlage Zweckverband Hochwasserschutz
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hochwasserzweckverband Issel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2024/0003 H einen Entwurf für einen neuen Alarmplan der Issel vorgelegt. Ziel des Plans ist es, die Gefahrenabwehr bei Hochwasserereignissen durch eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Verwaltungen zu strukturieren. Der Entwurf unterteilt die Abläufe in vier Alarmstufen, die festlegen, welche Institutionen bei Erreichen bestimmter Pegelstände aktiv werden sollen. Dabei übernimmt der Zweckverband Aufgaben wie die Organisation von Verwallungskontrollen, die interkommunale Zusammenarbeit sowie die Unterstützung bei Entscheidungen zur Gefahrenabwehr.
Der Entwurf umfasst zudem technische Anhänge, die Informationen zu Materialbeständen, Maßnahmen zur Deichverteidigung, Warnmethoden für die Bevölkerung sowie Telefonverzeichnisse und Kartenmaterial enthalten. Während die Ordnungsbehörden und Feuerwehren der Städte Hamminkeln, Isselburg und Wesel sowie die Kreise Wesel und Borken bereits in den Abstimmungsprozess einbezogen wurden, besteht für weitere Kommunen wie Rhede, Bocholt, Schermbeck, Hünxe, Rees und Raesfeld die Möglichkeit zur internen Prüfung und Stellungnahme. Anmerkungen dieser Kommunen sollen dem Zweckverband bis zum 7. Juni 2024 vorliegen. Nach der Berücksichtigung der Rückmeldungen ist die Genehmigung des Plans und die anschließende Vorlage der finalen Fassung in der Verbandsversammlung vorgesehen. Die Verbandsversammlung soll den vorliegenden Entwurf des Alarmplans zur Kenntnis nehmen.
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- 07.05.2024 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (9. Sitzung)
- 6.Erwerb von Ausstattungsmaterial für VerwallungsläuferZur Vorlage · 2024/0004 H · Sitzungsvorlage Zweckverband Hochwasserschutz
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hochwasserzweckverband Issel hat im Rahmen der Vorlage 2024/0004 H den Erwerb von Ausstattungsmaterial für Verwallungsläufer beantragt. Diese Einsatzkräfte sollen im Falle eines Hochwasserereignisses bestimmte Streckenabschnitte an der Issel kontrollieren, um Schäden an der Verwallung frühzeitig zu erkennen und der Hochwasserzentrale zu melden. Die Aufgabe der Verwallungsläufer beschränkt sich dabei auf die Identifikation und Markierung von Schäden, nicht auf deren Behebung.
Aus Sicherheitsgründen ist der Einsatz der Verwallungsläufer stets in Zweiergruppen vorgesehen. Die Ausrüstung, die von der Verwaltung erworben und an die Einsatzkräfte verteilt werden soll, umfasst Helme, Rettungswesten, Rettungsseile, Taschenlampen sowie Markierspray. Die geschätzten Kosten für diese Anschaffungen belaufen sich auf insgesamt circa 3.000 Euro.
Die Finanzierung der Maßnahme ist durch bereitgestellte Mittel im Produkt 14.01.01 unter dem Sachkonto für Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen gesichert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der Verwaltung die Ermächtigung erteilt, das benötigte Ausstattungsmaterial zu beschaffen. Eine Liste der Personen, die sich für den Einsatz als Verwallungsläufer zur Verfügung gestellt haben, liegt der Verwaltung bereits vor.
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- 07.05.2024 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (9. Sitzung)
- 7.Grundsatzbeschluss EntschädigungszahlungenZur Vorlage · 2024/0005 H · Sitzungsvorlage Zweckverband Hochwasserschutz
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2024/0005 H des Hochwasserzweckverbandes Issel befasst sich mit einem Grundsatzbeschluss zu Entschädigungszahlungen im Rahmen der Schaffung neuer Retentionsräume. Flutungspolder dienen als durch Deiche oder Gelände begrenzte Niederungen zur Scheitelkappung bei Hochwasserereignissen. Da die Einrichtung neuer Polder außerhalb bestehender Überschwemmungsgebiete die Zustimmung der Grundstückseigentümer erfordert, sieht der Beschlussvorschlag spezifische Vergütungsmodelle vor.
Für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch, welche die Nutzung der Flächen als Überflutungsfläche rechtlich absichert, sollen die Eigentümer mit 20 Prozent des Bodenrichtwertes entschädigt werden. Bei rein vertraglichen Regelungen ohne Grundbucheintrag ist eine Zahlung von 10 Prozent des Bodenrichtwertes vorgesehen. Darüber hinaus sollen für landwirtschaftlich genutzte Flächen Entschädigungen für Ernteausfälle nach den Richtsätzen der Landwirtschaftskammer NRW geleistet werden. Falls die Flächen nicht vom Eigentümer selbst bewirtschaftet werden, ist dieser verpflichtet, die Erstattungsbeträge an die Bewirtschafter weiterzuleiten.
Die Verwaltung wird durch den Beschlussvorschlag ermächtigt, die notwendigen vertraglichen Regelungen mit den betroffenen Eigentümern zu treffen und die Entschädigungen zu leisten. Finanzielle Auswirkungen durch diese Regelungen werden erst ab dem Jahr 2025 erwartet, sobald die Polder fertiggestellt oder die Grunddienstbarkeiten eingetragen sind.
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- 07.05.2024 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (9. Sitzung)
- 8.Hochwasserpass für betroffene Eigentümer in MaßnahmenbereichenZur Vorlage · 2024/0006 H · Sitzungsvorlage Zweckverband Hochwasserschutz
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hochwasserzweckverband Issel hat im Rahmen der Vorlage 2024/0006 H den Antrag gestellt, Grundstückseigentümern in den Maßnahmenbereichen des Hochwasserschutzkonzeptes Issel unentgeltlich einen Hochwasserpass auszustellen. Da bestimmte Einzelgehöfte auch nach der Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen weiterhin im Überschwemmungsgebiet der Issel liegen können, soll dieses Angebot zur Unterstützung des Immobilien- und Gebäudeschutzes dienen.
Der Hochwasserpass ermöglicht eine Standortanalyse sowie eine Bewertung und Empfehlung von Maßnahmen gegen Starkregen und Hochwasser. Er dient dazu, den Schutzstatus von Gebäuden zu ermitteln und effektive, eigenständig zu ergreifende Schutzmaßnahmen zu identifizieren. Die Kosten für die Umsetzung etwaiger Schutzmaßnahmen müssen von den Eigentümern selbst getragen werden.
Die Verwaltung des Zweckverbandes plant, die Mitarbeiter in Zusammenarbeit mit dem HochwasserkompetenzCentrum e.V. zu Sachkundigen für den Hochwasserpass auszubilden. Das Angebot soll sukzessive betroffenen Eigentümern in den ausgewiesenen Maßnahmenbereichen unter Nutzung vorhandener zeitlicher Kapazitäten unterbreitet werden. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Zweckverbandes, wobei die Verwaltung die Auswahl der besonders betroffenen Eigentümer übernimmt; eine aktive Kontaktaufnahme durch die Eigentümer ist nicht vorgesehen. Die finanziellen Mittel für die notwendige Aus- und Fortbildung sind im Haushalt unter dem Produkt 14.01.01 vorhanden. Der Beschlussvorschlag sieht die Ermächtigung der Verwaltung vor, die Ausstellung der Hochwasserpässe unentgeltlich durchzuführen.
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- 07.05.2024 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (9. Sitzung)
- 9.Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben für den Erwerb von GrundstückenZur Vorlage · 2024/0007 H · Sitzungsvorlage Zweckverband Hochwasserschutz
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2024/0007 H des Hochwasserzweckverbandes Issel behandelt die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken. Im Haushaltsplan 2024 ist für diesen Zweck ein Ansatz von 1.000.000 € vorgesehen. Aufgrund neuer Möglichkeiten für Grunderwerbe, die im ursprünglichen Haushaltsansatz noch nicht enthalten waren und zeitnah realisiert werden sollen, wird ein zusätzlicher Bedarf in Höhe von 600.000 € beantragt. Diese Ausgaben betreffen sowohl bereits beschlossene als auch noch auf der Tagesordnung stehende Grunderwerbe.
Die Finanzierung der überplanmäßigen Auszahlungen soll durch die Umwidmung vorhandener Mittel erfolgen. Als Quelle dient das Sachkonto 78520000 für Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen, auf dem ein Bestand von 1.580.000 € ausgewiesen ist. Da bei diesem Konto Minderausgaben zu erwarten sind, sollen die fehlenden Mittel hierüber gedeckt werden. Zudem sollen mögliche Mehreinnahmen aus Investitionszuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen über das Sachkonto 68110000 zur Deckung herangezogen werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die geplanten überplanmäßigen Auszahlungen von bis zu 600.000 € genehmigt. Gleichzeitig wird die Verwaltung ermächtigt, die Deckung dieser Kosten über die nicht benötigten Mittel des Sachkontos für Tiefbaumaßnahmen sowie über vorhandene Mehreinnahmen aus Landeszuweisungen herbeizuführen.
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- 07.05.2024 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (9. Sitzung)
- 10.Aktualisierter Grundsatzbeschluss MB 18, MB 20Zur Vorlage · 2024/0008 H · Sitzungsvorlage Zweckverband Hochwasserschutz
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Der Hochwasserzweckverband Issel hat für die Sitzung der Verbandsversammlung am 7. Mai 2024 eine Vorlage zur Aktualisierung des Grundsatzbeschlusses für die Maßnahmenbausteine MB 18 und MB 20 vorgelegt. Ziel der Aktualisierung ist es, die Planungs- und Baukosten dieser Maßnahmen für die Verbandsmitglieder transparenter darzustellen. Ein ursprünglicher Grundsatzbeschluss für die Durchführung und Vergabe von Planungsleistungen für die Bausteine MB 16 bis MB 22 wurde bereits im Jahr 2019 gefasst.
Der Maßnahmenbaustein 18 umfasst die kontrollierte Flutung des Pendesees über bestehende Ein- und Auslaufbauwerke. Hierbei soll eine Betriebsregel zur Reduzierung des Hochwasserscheitels erarbeitet werden. Zudem ist eine mögliche Ertüchtigung der Verwallung des Pendesees auf einer Länge von 2.000 Metern vorgesehen, um angrenzende Siedlungsbereiche zu schützen. Der Maßnahmenbaustein 20 sieht vor, bestehende Verwallungen in bestimmten Abschnitten im Bereich der Ortschaft Werth durch Deiche oder Hochwasserschutzmauern zu ersetzen, um die Gefahr von Überschwemmungen bei einem HQ100-Ereignis zu verhindern.
Die voraussichtlichen Kosten für die Planungsleistungen beider Bausteine belaufen sich auf etwa 430.000 Euro. Die geschätzten Baukosten für den Baustein 18 liegen bei circa 1.200.000 Euro, während für den Baustein 20 Kosten von etwa 1.600.000 Euro veranschlagt werden. Es wird mit einer Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 60 bis 80 Prozent gerechnet. Die Vorlage sieht vor, der Verwaltung die Ermächtigung zur weiteren Planung, Vergabe und Durchführung dieser Maßnahmen zu erteilen.
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- 07.05.2024 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (9. Sitzung)
- 11.Aktualisierter Grundsatzbeschluss MB 21, MB 22, MB 23Zur Vorlage · 2024/0009 H · Sitzungsvorlage Zweckverband Hochwasserschutz
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2024/0009 H des Hochwasserzweckverbandes Issel befasst sich mit der Aktualisierung des Grundsatzbeschlusses für die Maßnahmenbausteine 21, 22 und 23 des Hochwasserschutzkonzepts. Ein entsprechender Beschluss für die Bausteine 16 bis 22 wurde bereits im Jahr 2019 gefasst, während die Planung, Vergabe und Durchführung des Bausteins 23 im April 2022 beschlossen wurde.
Die Aktualisierung ist notwendig, da die Planungs- und Baukosten auf Basis aktueller Daten fortgeschrieben wurden und die Maßnahmen nun in Paketen zusammengefasst sind. Dies führt zu Abweichungen gegenüber dem Beschluss von 2019, da die ursprünglichen Kostenangaben noch auf dem damaligen Hochwasserschutzkonzept basierten.
Der Maßnahmenkomplex erstreckt sich östlich von Isselburg und nordwestlich von Werth. Baustein 23 umfasst den Polderbereich nördlich der Issel vor Isselburg zur kontrollierten Flutung. Die Bausteine 21 und 22 zielen auf die Schaffung von zusätzlichem Retentionsvolumen durch die Anlage eines Gewässerkorridors und einer Sekundäraue ab. Geplant sind zudem Deichbauarbeiten im Nordwesten von Baustein 22 sowie zum Schutz des Ostens von Isselburg.
Die voraussichtlichen Kosten für Planungsleistungen und Gutachten belaufen sich auf etwa 1,6 Millionen Euro. Die Baukosten für die Bausteine 21 und 22 werden auf circa 12 Millionen Euro geschätzt, während für Baustein 23 Kosten von etwa 1,4 Millionen Euro kalkuliert werden. Es wird eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 80 Prozent erwartet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, der Verwaltung die Ermächtigung für die weitere Planung, Vergabe und Durchführung dieser Maßnahmen zu erteilen.
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- 07.05.2024 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (9. Sitzung)
- 12.Aktualisierter Grundsatzbeschluss MB 19Zur Vorlage · 2024/0010 H · Sitzungsvorlage Zweckverband Hochwasserschutz
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Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Hochwasserschutz Issel wird über den aktualisierten Grundsatzbeschluss zum Maßnahmenbaustein 19 beraten. Das Vorhaben umfasst die Fläche „Kampkesdeich“ in Werth und sieht die Renaturierung der Issel, die Rückverlegung der Verwallung sowie die Schaffung einer Überlaufschwelle zur kontrollierten Flutung der Retentionsfläche auf dem linken Vorland vor. Ergänzend sollen Gehölzanpflanzungen, die Anlage eines Klimagartens sowie die Pflanzung von Obstbäumen und Sträuchchen realisiert werden. Eine Fußgängerbrücke zum nördlichen Flussufer soll die Anbindung des Bereichs für die Bevölkerung ermöglichen.
Die Aktualisierung des Beschlusses erfolgt, da die Planungs- und Baukosten nun auf einer fundierteren Grundlage ermittelt werden konnten und sich durch die Kooperation im Rahmen der ISEK mit der Stadt Isselburg neue Rahmenbedingungen ergeben haben. Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Planungsleistungen belaufen sich auf etwa 260.000 Euro, während die Baukosten auf circa 1.300.000 Euro geschätzt werden. Der Anteil des Zweckverbandes wird mit rund 700.000 Euro beziffert. Die Kosten werden zwischen dem Zweckverband Hochwasserschutz Issel und der Stadt Isselburg aufgeteilt. Es wird eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen oder den Bund in Höhe von 70 bis 80 Prozent angestrebt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, der Verwaltung die Ermächtigung für die weitere Planung, Vergabe und Durchführung des Maßnahmenbausteins zu erteilen.
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- 07.05.2024 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (9. Sitzung)
- 13.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 21.11.2023
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