Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 ''Wohnpark Klostermühle'' in Marienthal hier: Sachstandsbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2006/0173 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Wohnpark Klostermühle“ in Marienthal informiert über den aktuellen Sachstand der Bauleitplanung. Hintergrund der Vorlage sind landesplanerische Bedenken der Bezirksregierung Düsseldorf gegen eine geplante Änderung des Flächennutzungsplans, die insbesondere den Hochwasserschutz, die Siedlungsraum- und Eigenbedarfsentwicklung sowie Freiraumbelange betrafen.
Hinsichtlich des Hochwasserschutzes liegt nach Informationen aus dem Fachministerium keine Einstufung des Planbereichs als hochwassergefährdetes Gebiet gemäß der 35. GEP-Änderung mehr vor, womit dieser Punkt als geklärt gilt. Im Rahmen eines Ortstermins mit Vertretern der Bezirksregierung am 13. September 2006 wurde die geplante Anzahl der Wohneinheiten grundsätzlich akzeptiert.
Bezüglich der Freiraumbelange entlang der Issel wurde die Berücksichtigung eines Freihaltestreifens vereinbart. Dies führt dazu, dass sich die Anzahl der möglichen Bauplätze auf der Südseite der Issel von sechs auf vier reduziert, während die Anzahl der Bauplätze auf der Nordseite unverändert bleibt. Für Grundstücke, die direkt an die Issel grenzen, ist im Gartenbereich eine Festsetzung als Grünfläche vorgesehen. Die Verwaltung stellt fest, dass das ursprüngliche Bebauungskonzept mit diesen Modifikationen weitergeführt werden kann, sofern die landesplanerische Zustimmung auf Basis der Gesprächsergebnisse erfolgt.
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Beratungsfolge
- 19.10.2006kein Ergebnis hinterlegt
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