Bildung von Sondervermögen gem. § 95 GO NW a.F.
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2007/0080 wird die Bildung eines Sondervermögens gemäß § 95 GO NW a.F. beantragt. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Kernhaushalt der Stadt Hamminkeln durch die Ausgliederung abschreibungsintensiver Teilbereiche zu entlasten. Hintergrund ist die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF), welches voraussichtlich zu einem schnellen Aufbrauchen der Ausgleichsrücklage in Höhe von etwa 8,5 Millionen Euro durch Abschreibungen führen wird.
In Betracht gezogen werden verschiedene Aufgabenbereiche der zuständigen Ämter, darunter die Bereiche Gebäude, Bauhof, Abfallentsorgung, Sportstätten, Friedhöfe sowie der Straßenbau und die Straßenunterhaltung. Als Rechtsform für die Ausgliederung schlägt die Verwaltung eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung vor, wobei eine spätere Umwandlung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts möglich bleibt. Die Sonderrechnung darf keine zusätzliche Belastung für den Kernhaushalt verursachen, und die ausgegliederten Bereiche müssen trotz möglicher Verluste ausgeglichene Ergebnisse erwirtschaften.
Die Ausgliederung von Vermögen und Schulden stellt eine wirtschaftliche und organisatorische, jedoch keine rechtliche Verselbstständigung dar. Für die Beschäftigten bleiben der Dienstherr, die Tarifgrundlagen und der Kündigungsschutz unverändert. Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Gründung einzuleiten. Dies umfasst die Erstellung getrennter Eröffnungsbilanzen, die Erarbeitung eines Ausgliederungsberichts, die Beteiligung des Personalrats sowie der Gleichstellungsstelle und die Kontaktaufnahme zur Aufsichtsbehörde.
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Beratungsfolge
- 06.06.2007kein Ergebnis hinterlegt
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