Sammlung von Textilien und Schuhen mittels gewerblicher Sammelcontainer
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0125 befasst sich mit der Aufstellung gewerblicher Sammelcontainer für Altkleider und Altschuhe im Stadtgebiet von Hamminkeln. Anlass der Vorlage ist die Einverständniserklärung eines Unternehmens, das gegen Zahlung einer Stellplatzmiete Container aufstellen möchte.
Nach den geltenden Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie der städtischen Abfallentsorgungssatzung ist das gewerbliche Sammeln zulässig, sofern eine ordnungsgemäße Verwertung sichergestellt ist und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Derzeit befinden sich auf öffentlichen Plätzen mit Zustimmung der Stadt neun Standorte des Diözesan Caritasverbandes Münster sowie zwei Standorte der Detronik GmbH und der Aktion Friedensdorf mbH.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass weitere gewerbliche Container auf öffentlichen und privaten Flächen ohne Zustimmung der Stadt aufgestellt wurden. Eine Kontrolle dieser wechselnden Standorte gestaltet sich schwierig. Container auf städtischen Grundstücken werden durch den Bauhof eingezogen und nach einer Karenzzeit verschrottet. Bei Containern auf privaten Flächen sieht die Verwaltung die Möglichkeit, die Sammlung zu untersagen, da diese gewerblichen Zwecken unterliegen und die baurechtliche Genehmigung der Zuwegungen oft fehlt.
Während das Konzept zur Unterstützung karitativer Organisationen auf öffentlichen Flächen beibehalten werden soll, sieht die Verwaltung bei erkennbarem Wildwuchs oder Verstößen gegen geltendes Recht entsprechende Maßnahmen vor. Der Bauausschuss wird beauftragt, gegen ungenehmigte Altkleidersammelcontainer gemäß dem Sachverhalt vorzugehen.
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Beratungsfolge
- 22.08.2007kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen
Aus derselben Sitzung
- Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Sonderabfälle (gefährliche Abfälle) Bauausschuss (15. Sitzung), 22.08.2007
- Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes hier: Anhörung der kreisangehörigen Kommunen gemäß § 5 a Abs. 2 Landesabfallgesetz Bauausschuss (15. Sitzung), 22.08.2007