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Beschlussvorlage

Gewährung von Beihilfen an sporttreibende Vereine und sonstige Vereine, die Jugendarbeit betreiben

2007/0187

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2007/0187 befasst sich mit der Gewährung von Beihilfen an Sportvereine sowie an sonstige Vereine, die Jugendarbeit leisten. Die Regelung sieht vor, dass Vereine, welche stadteigene Sportanlagen nutzen, eine Beihilfe in Höhe von 4,00 Euro pro jugendlichem Mitglied im Alter von 7 bis 18 Jahren erhalten. Für Vereine ohne eigene Sportanlagen ist ein Betrag von 8,00 Euro pro jugendlichem Mitglied in derselben Altersgruppe vorgesehen. Eine Beihilfe wird zudem für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren gewährt.

Die finanzielle Umsetzung der Beihilfen ist an die Verfügbarkeit von Mitteln gebunden. Unter der Haushaltsstelle 1.550.7177 steht ein Betrag von 3.836,00 Euro zur Verfügung. Für den verbleibenden Bedarf in Höhe von 16.832,00 Euro ist die Bereitstellung von Drittmitteln erforderlich. Der Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport sieht die Gewährung der Beihilfen nach den genannten Kriterien vor, sofern die entsprechenden Drittmittel in Höhe von 16.832,00 Euro bereitgestellt werden.

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