Neuwahl des Aufsichtsrates der Evangelischen Krankenhaus GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Die Amtszeit des Aufsichtsrates der Evangelischen Krankenhaus GmbH endet im Herbst des Jahres 2002. Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftervertrages steht den Kommunen Schermbeck, Hünxe und Hamminkeln gemeinsam das Recht zu, einen Vertreter für die Wahl in das Aufsichtsorgan vorzuschlagen. In der vorangegangenen Amtsperiode wurde dieser Posten durch den Stadtdirektor besetzt, wobei das Vorschlagsrecht zwischen den Hauptverwaltungsbeamten der Kommunen Schermbeck und Hamminkeln wechselt.
Für die anstehende Amtsperiode liegt das formale Vorschlagsrecht bei der Gemeinde Schermbeck. Nach Abstimmungen zwischen den beteiligten Kommunen wurde jedoch entschieden, dass die Gemeinde Schermbeck auf ihr Vorschlagsrecht verzichtet. Stattdessen wird der Bürgermeister vorgeschlagen, um die Vertretung in dem Aufsichtsrat zu übernehmen.
Die Entscheidung über die Bestellung der Vertreter der Gemeinde zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Organen juristischer Personen obliegt dem Rat. Die Wahl erfolgt gemäß der Gemeindeordnung durch Mehrheitswahl. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Bürgermeister für die kommende Amtszeit des Aufsichtsrates der Evangelischen Krankenhaus GmbH als Mitglied vorschlägt.
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Beratungsfolge
- 02.10.2002kein Ergebnis hinterlegt
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