Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Anträge von verschiedenen Investoren auf Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Zwecke von Einzelhandelsansiedlungen in HamminkelnZur Vorlage · 2002/0167 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2002/0167 befasst sich mit vier Anträgen verschiedener Investoren auf Änderung des Flächennutzungsplanes sowie auf die Aufstellung von Bebauungsplänen zur Ansiedlung von Einzelhandelsstandorten, konkret für Lebensmittelmärkte, in Hamminkeln. Die Anträge beziehen sich auf Standorte an der Diersfordter Straße, an der Straße Daßhorst, auf dem Gelände des Fußballplatzes an der Brüner Straße sowie auf der Güterstraße, wobei letzteres eine Verkaufsfläche von etwa 1.600 Quadratmetern vorsieht.
Die Verwaltung verweist darauf, dass die Beratung dieser Angelegenheit bereits im Juni 2002 vertagt worden war, da ein weiterer Antrag eingegangen war. Im Rahmen der Untersuchung des Stadtmarketingkonzeptes wurde die Notwendigkeit zusätzlicher Verkaufsflächen im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels geprüft. Die Ergebnisse der Untersuchung, die der Lenkungsgruppe im August 2002 vorgestellt wurden, deuten darauf hin, dass das bestehende Angebot unter Berücksichtigung des im Bau befindlichen Aldi-Marktes als ausreichend einzustufen ist. Eine dringende Notwendigkeit für die Planung zusätzlicher Standorte wurde nicht festgestellt, da weder die Größe der vorhandenen Flächen noch die Kaufkraftbindung einen akuten Handlungsbedarf begründen.
Die Verwaltung schlägt vor, die weitere Bearbeitung dieser Fragen im Rahmen des laufenden Stadtmarketingprozesses fortzuführen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Beschlussfassung über die vorliegenden Anträge zurückzustellen und die Bedarfssituation sowie die Standortfragen im Zuge der weiteren Untersuchung des Stadtmarketingkonzeptes zu klären.
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Beratungsfolge
- 02.10.2002 · Rat (28. Sitzung)
- 18.09.2002 · Planungsausschuss (20. Sitzung)
- 2Bebauungsplan Nr. 24 ''Güterstraße'' in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2002/0190 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2002/0190 wird dem Rat der Stadt Hamminkeln der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 24 „Güterstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Vorlage gebracht. Hintergrund der Vorlage ist die Empfehlung des Planungsausschusses aus einer Sitzung vom 18. September 2002. In dieser Sitzung wurden vier Anträge zur Ansiedlung von Einzelhandelsprojekten an verschiedenen Standorten beraten. Der Planungsausschuss empfahl, die Beschlussfassung über diese Anträge zurückzustellen, um im Zuge des Stadtmarketingkonzeptes die Bedarfssituation sowie Standortfragen weiter zu untersuchen.
Um eine Entwicklung zu verhindern, bei der Investoren alternative Standorte ohne planungsrechtliche Ausweisung nutzen, sieht die Vorlage die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die Erlassung einer Veränderungssperre vor. Ein Fokus liegt dabei auf der Gewerbefläche an der Güterstraße, um eine Häufung von Einzelhandelsnutzungen in peripherer Lage zum Ortskern zu vermeiden und die zentrale Versorgung zu schützen.
Die Ziele der Bebauungsplan-Aufstellung umfassen die Festsetzung eines Gewerbegebiets unter Einhaltung der Abstände zur Wohnbebauung sowie den Ausschluss von Sortimenten, die für die Zentrums- und Nahversorgung relevant sind. Zudem sollen Flächen aus der ehemaligen Bahnnutzung überplant und eine ausreichende straßentechnische Erschließung sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 02.10.2002 · Rat (28. Sitzung)
- 3Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 24 ''Güterstraße'' in HamminkelnZur Vorlage · 2002/0193 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, für den Bereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 24 „Güterstraße“ eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB zu erlassen. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung der Planungsziele, die mit der Aufstellung des genannten Bebauungsplanes verbunden sind.
Der räumliche Geltungsbereich der geplanten Veränderungssperre umfasst im Ortsteil Hamminkeln die Flächen zwischen der B 473 im Westen, der Brüner Straße (L 480) im Süden, der Ringenberger Straße (L 602) im Norden und der Bahnlinie Wesel-Bocholt im Osten. Dies schließt zudem einen etwa 20 Meter breiten Grundstücksstreifen östlich der Güterstraße ein, der größtenteils aus der Bahnnutzung entlassen wurde.
Die Satzung sieht vor, dass im betroffenen Gebiet Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen. Dies umfasst unter anderem Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen, die einer Genehmigung oder Anzeige bedürfen, sowie umfangreiche Aufschüttungen, Abgrabungen oder Ausschachtungen. Zudem sind erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und Anlagen untersagt, sofern diese nicht genehmigungspflichtig sind. Ausnahmen können zugelassen werden, sofern überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Vorhaben, die bereits vor Inkrafttreten der Sperre baurechtlich zulässig waren, sowie Unterhaltungsarbeiten bleiben unberührt.
Die Veränderungssperre tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft und endet nach zwei Jahren oder sobald der Bebauungsplan rechtsverbindlich wird.
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Beratungsfolge
- 02.10.2002 · Rat (28. Sitzung)
- 41. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Diersfordter Straße'' in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten ÄnderungsverfahrensZur Vorlage · 2002/0170 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0170 behandelt die geplante erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ in Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens.
Grundlage für die Anpassungen ist der bereits im Juli 2001 gefasste Entwurfsbeschluss für die Straßenausbauplanung in diesem Bereich. Aus dem Straßenbauentwurf ergibt sich ein Bedarf an kleinteiligen Änderungen, welche die Grundzüge der Planung nicht berühren. Die Anpassungen umfassen die Verschiebung von Parkplatzflächen zur Optimierung der Zufahrten, die Anpassung von Eckausrundungen an den aktuellen Katasterbestand sowie die Neuzuweisung von Verkehrsflächen an die Entwässerungsmulden im östlichen Teilbereich. Ziel der Änderung ist die Abstimmung des Bebauungsplanes auf den Straßenplanentwurf, um eine Grundlage für die Beitragsabrechnung durch das Steueramt zu schaffen.
Zudem liegt ein Antrag des CDU-Ortsverbandes Hamminkeln vor, der eine Reduzierung der zulässigen Baumasse an den östlichen und südöstlichen Randbereichen des Plangebietes vorsieht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die betroffenen Flächen im Besitz der Stadt sind und Verhandlungen mit Investoren über die bauliche Nutzung laufen. Ein weiterer Änderungsbedarf durch diese Verhandlungen ist noch nicht konkretisiert. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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- 02.10.2002 · Rat (28. Sitzung)
- 18.09.2002 · Planungsausschuss (20. Sitzung)
- 5Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in Hamminkeln Antragstellerin: Anneliese MünderZur Vorlage · 2002/0165 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2002/0165 liegt ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamminkeln vor. Die Antragstellerin beabsichtigt eine Änderung für eine Grundstücksfläche im Südwesten der Ortslage Hamminkeln, welche sich südlich der Bislicher Straße und westlich der Straße Roßmühle befindet. Die betreffende Fläche wird derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und grenzt im Norden sowie im Osten an bestehende Wohnbauflächen.
Die Verwaltung begründet die Ablehnung des Antrags damit, dass die Fläche zwar im Rahmen der Flächenanmeldung zur Fortschreibung des Gebietsentwicklungsplanes als erweiterter Bedarf angemeldet wurde, jedoch keine Darstellung im Gebietsentwicklungsplan erfolgt ist. Da diese Darstellung eine wesentliche Voraussetzung für eine Änderung des Flächennutzungsplanes darstellt, wird eine landesplanerische Zustimmung für das Vorhaben nicht erwartet.
Zudem wird angeführt, dass eine solche Änderung nicht das vorrangige Ziel der aktuellen Entwicklungsplanung sei. Das Entwicklungskonzept für den Ortsteil Hamminkeln sieht für das Gebiet zwar langfristiges Entwicklungspotenzial vor, eine Aktivierung dieses Potenzials ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht beabsichtigt. Als technischer Aspekt wird zudem angeführt, dass die kanalmäßige Erschließung über die Roßmühle bislang nicht sichergestellt ist. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Antrag abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 02.10.2002 · Rat (28. Sitzung)
- 18.09.2002 · Planungsausschuss (20. Sitzung)
- 6Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 ''An der kath. Kirche'' in Ringenberg Antragsteller: Tanja und Frank BovenkerkZur Vorlage · 2002/0169 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2002/0169 behandelt den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „An der kath. Kirche“ in Ringenberg. Die Antragsteller beabsichtigen, auf den Flurstücken 428 und 429 an der Straße „Am Koppelk Garten“ ein Einfamilienwohnhaus zu errichten. Da der aktuelle Bebauungsplan für die betroffenen Grundstücksflächen keine überbaubaren Flächen vorsieht, ist eine Änderung des Plans erforderlich.
Die geplante Änderung umfasst die Ausweisung einer überbaubaren Grundstücksfläche sowie die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche auf der Wegeparzelle „Am Koppelk Garten“. Ziel ist die Sicherstellung der verkehrstechnischen Erschließung des Grundstücks durch einen Anschluss an die bereits vorhandenen und ausgebaute Straßen- und Wegeflächen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die zur Erschließung dienende Verkehrsfläche derzeit lediglich als Wirtschaftsweg vorhanden ist und kein öffentlicher Kanal existiert.
Hinsichtlich des Lärmschutzes aufgrund der Nähe zur Autobahn wird auf bereits durchgeführte Untersuchungen in vorangegangenen Planverfahren verwiesen, deren Ergebnisse auf das aktuelle Vorhaben übertragbar sind. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 zu fassen. Die Beratung der Vorlage ist für den Planungsausschuss am 18. September 2002 und für den Rat am 2. Oktober 2002 vorgesehen.
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- 02.10.2002 · Rat (28. Sitzung)
- 18.09.2002 · Planungsausschuss (20. Sitzung)
- 7Anträge auf Ausnahme von der Veränderungssperre zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 ''An der kath. Kirche'' und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ''Gewerbegebiet Mehrhoog'' - Antrag des Bauherrn Adolf Blitzer zum Bau einer Garage - Antrag deZur Vorlage · 2002/0166 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit Anträgen auf Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre im Rahmen der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der kath. Kirche“ sowie der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“. Die Veränderungssperre wurde durch den Rat der Stadt am 20. Dezember 2001 beschlossen und betrifft insbesondere Grundstücke im Bereich des Vorthuiyser Weges zwischen Bahnhofstraße und Kirchstraße.
Im Rahmen der laufenden Planungsphase sind zwei Bauanträge eingegangen, die eine Befreiung von dieser Sperre erfordern. Der erste Antrag sieht die Errichtung einer Garage an einem bereits bestehenden Wohnhaus mit drei Wohneinheiten vor. Der zweite Antrag betrifft die Errichtung von zwei Einfamilien-Doppelhaushälften auf dem Flurstück 486.
Nach Einschätzung der Verwaltung entsprechen beide Vorhaben den Festsetzungen des vorliegenden Änderungsentwurfes und widersprechen nicht den Planungszielen. Bei dem geplanten Doppelhaus auf einer Gesamtfläche von 711 Quadratmetern werden die festgelegten Mindestgrundstücksgrößen eingehalten. Da die Voraussetzungen für eine Ausnahme erfüllt sind, empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt, die Ausnahme von der Veränderungssperre für beide Bauvorhaben zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für den Planungsausschuss am 18. September 2002 und für den Rat am 2. Oktober 2002 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.10.2002 · Rat (28. Sitzung)
- 18.09.2002 · Planungsausschuss (20. Sitzung)
- 8Geplante Schutzausweisung von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Kreis Wesel - Anhörung gemäß § 42b Landschaftsgesetz (LG)Zur Vorlage · 2002/0168 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der geplanten Schutzausweisung von Naturdenkmalen innerhalb der bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche von Bebauungsplänen im Kreis Wesel. Hintergrund ist ein Schreiben des Kreises Wesel vom 13. August 2002, mit dem die Absicht angekündigt wurde, eine ordnungsbehördliche Verordnung gemäß § 22 des Landschaftsgesetzes zu erlassen. Im Rahmen dieses Verfahrens sind die betroffenen Kommunen zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Von dieser beabsichtigten Unterschutzstellung sind auf dem Gebiet der Stadt Hamminkeln insgesamt vier Objekte betroffen. Hierzu zählen eine Hänge-Rotbuche im Bereich der Evangelischen Kirche in Ringenberg, eine Baumgruppe im Bereich des Vorgartens Haus Obberg in Mehrhoog, Findlinge im Bereich des Klostergartens in Marienthal sowie eine Winterlinde auf einem Grundstück in Brünen. Alle betroffenen Objekte befinden sich auf Privatgrundstücken; kommunale Eigentumsflächen sind nicht betroffen.
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Unterschutzstellung, wobei die Schutznahme der Baumgruppe in Mehrhoog der gemeindlichen Planungsabsicht entspricht. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden durch den Kreis angehört, wobei eine Unterschutzstellung nach Angaben des Kreises grundsätzlich nur bei Zustimmung der Eigentümer vorgesehen ist. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, gegenüber der beabsichtigten Ausweisung der vier Naturdenkmale keine Bedenken oder Anregungen vorzubringen.
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- 02.10.2002 · Rat (28. Sitzung)
- 18.09.2002 · Planungsausschuss (20. Sitzung)
- 9Richtlinien für die Zuschussgewährung bei VereinsjubiläenZur Vorlage · 2002/0175 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2002/0175 befasst sich mit der Neuregelung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine anlässlich von Jubiläumsfeiern in Hamminkeln. Die Verwaltung begründet die Vorlage mit der Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung sowie der aktuellen Haushaltslage. Im Rahmen der Vorbereitung wurden hierzu auch die Regelungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden verglichen.
In der Vergangenheit wurden für Jubiläen in den Intervallen von 25, 50, 75 und 100 Jahren jeweils Zuschüsse in Höhe von 125,00 Euro aus dem entsprechenden Haushaltsmittel gewährt. Der neue Beschlussvorschlag sieht eine Anpassung dieser Beträge vor. Demnach sollen Zuschüsse künftig nur noch für im Vereinsregister eingetragene Vereine gewährt werden, die einem gemeinnützigen Zweck dienen.
Für die Jubiläen von 25, 50 und 75 Jahren ist ein Betrag von 75,00 Euro vorgesehen. Für Jubiläen ab 100 Jahren sowie für jedes weitere 25-jährige Intervall soll der Zuschuss 100,00 Euro betragen. Die Vorlage legt zudem fest, dass für Jubiläen einzelner Abteilungen sowie für die Erstellung gesonderter Festschriften keine Zuschüsse gewährt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, diese Regelungen zu verabschieden.
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- 02.10.2002 · Rat (28. Sitzung)
- 26.09.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 10Erhebung von Abfallgebühren seit Inbetriebnahme der Abfallentsorgungsanlage Asdonkshof des Kreises Wesel - Einlegung von Widersprüchen gegen die Gebührenbescheide des Kreises Wesel - Bericht über das Ergebnis des verwaltungsgerichtlichen ''Muster(klage)Zur Vorlage · 2002/0164 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2002/0164 befasst sich mit der Rechtslage der Abfallgebühren des Kreises Wesel nach der Inbetriebnahme der Abfallentsorgungsanlage Asdonkshof. Im Januar 1997 hatte der Rat der Stadt Hamminkeln beschlossen, gegen die erhöhten Gebührenbescheide des Kreises Wesel Widerspruch einzulegen. Parallel dazu wurde ein Musterklageverfahren der Stadt Dinslaken gegen die Gebührensätze des Kreises geführt.
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 17. Oktober 2000, welches die Klage der Stadt Dinslaken abwies, und der Ablehnung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im August 2002 ist das Urteil rechtskräftig. Das Gericht stellte fest, dass die Gebührenerhebung dem Äquivalenzprinzip entspricht, die Kalkulation den gesetzlichen Anforderungen genügt und keine Überkapazität der Anlage vorliegt.
In der Folge stellt die Verwaltung fest, dass die Stadt Hamminkeln keine Gebührenrückerstattungen vom Kreis Wesel erwarten kann. Da die Rechtslage durch die gerichtlichen Entscheidungen geklärt ist, sieht die Verwaltung keine Grundlage für weitere Widersprüche. Es wird empfohlen, die seit Januar 1997 eingelegten Widersprüche zurückzuziehen und die betroffenen Grundstückseigentümer über das Ergebnis der Verfahren zu informieren. Die Verwaltung beabsichtigt, den Widerspruchsführern die Rücknahme nahezulegen oder andernfalls begründete Ablehnungsbescheide zu erlassen.
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Beratungsfolge
- 02.10.2002 · Rat (28. Sitzung)
- 26.09.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 11Erlass der Festsetzungsgebühren für Veranstaltungen der GewerbevereineZur Vorlage · 2002/0177 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit dem Erlass von Festsetzungsgebühren für Veranstaltungen der lokalen Gewerbevereine und Werbegemeinschaften. Grundlage der Gebührenerhebung ist die Festsetzung von Jahrmärkten nach § 69 der Gewerbeordnung, wobei die Gebührensätze im Kreis Wesel einheitlich für Wochentage, Wochenenden sowie Feiertage festgelegt sind.
Im Rahmen eines Gesprächs mit Vertretern der Werbegemeinschaften wurde der Wunsch geäußert, im Sinne der Wirtschaftsförderung auf die Erhebung dieser Gebühren zu verzichten, da die betreffenden Veranstaltungen der gesamten Stadt zugutekommen. Konkret liegt ein Antrag des Gewerbevereins vor, die Gebühr für einen Trödelmarkt in Höhe von 500,00 Euro zu erlassen. Zudem liegt ein Antrag der Hamminkelner Werbegemeinschaft vor, eine Veranstaltung in ungeraden Jahren dauerhaft festsetzen zu lassen.
Die Verwaltung schlägt vor, sowohl auf die Verwaltungsgebühren für die gewerbliche Festsetzung als auch auf die Gebühren für Verkehrsregelungen zu verzichten. Ein Ausgleich des Gebührenausfalls soll durch eine interne Verrechnung mit den Haushaltsmitteln der Wirtschaftsförderung erfolgen. Die Erhebung von Gebühren für Ausschankgenehmigungen sowie für gewerbliche Trödelmarktveranstaltungen soll hingegen unverändert fortgeführt werden. Dem Haupt- und Finanzausschuss wird die Entscheidung zwischen dem Erlass der Gebühren, einer Ermäßigung oder der Erhebung in voller Höhe zur Vorlage im Rat unterbreitet.
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Beratungsfolge
- 02.10.2002 · Rat (28. Sitzung)
- 26.09.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 12Erste Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002Zur Vorlage · 2002/0174 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2002/0174 behandelt die erste Nachtragshaushaltssatzung sowie den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002. Aufgrund von Einnahmeausfällen bei der Gewerbesteuer um etwa 1,80 Millionen Euro und der Einkommensteuer um etwa 550.000 Euro wird ein Anstieg des strukturellen Defizits im Verwaltungshaushalt auf rund 1,6 Millionen Euro erwartet. Diesen Ausfällen stehen Einsparungen bei den Personalkosten, den Sozialleistungen sowie Entlastungen bei der Kreisumlage gegenüber. Die Gesamteinnahmen im Verwaltungshaushalt belaufen sich auf 41.500.726 Euro, während der Vermögenshaushalt 7.076.715 Euro umfasst. Die allgemeine Rücklage wird voraussichtlich auf 4.801.805 Euro sinken.
Im Verwaltungshaushalt sind unter anderem die Grundsteuer B, der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie Schlüsselzuweisungen als Einnahmen aufgeführt. Die Ausgaben umfassen Personalausgaben, die Finanzierungsbeteiligung an Sozialhilfeleistungen des Kreises sowie Kosten für die Unterhaltung von Spielplätzen, Brückenbauwerken und Entwässerungsanlagen.
Im Vermögenshaushalt sind Investitionen wie der Rückbau des Schmutzwasserpumpwerks „Am Hövel“, Kanalbaumaßnahmen und die Förderung regenerativer Energien vorgesehen. Zudem sind die Sanierung des Rathauskellers und die Erneuerung der Isselbrücke Nr. 11 Teil der Planung. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Satzung zu beschließen. Die Beratung ist für den 26. September 2002 im Ausschuss und für den 2. Oktober 2002 im Rat vorgesehen.
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- 02.10.2002 · Rat (28. Sitzung)
- 26.09.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 13Über- und außerplanmäßige Ausgaben im I. bis III. Quartal 2002Zur Vorlage · 2002/0185 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2002/0185 befasst sich mit den über- und außerplanmäßigen Ausgaben der Stadt Hamminkeln im Zeitraum vom ersten bis zum dritten Quartal des Jahres 2002. Laut dem vorliegenden Dokument wurden in den Monaten Januar bis September 2002 verschiedene nicht geringfügige Haushaltsüberschreitungen durch den Kämmerer genehmigt.
Die Verwaltung gibt an, dass die Deckung dieser zusätzlichen Ausgaben im betrachteten Zeitraum gewährleistet war. Die Vorlage dient dazu, den Rat über die getätigten Ausgaben zu informieren. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die genannten über- und außerplanmäßigen Ausgaben lediglich zur Kenntnis nimmt. Die detaillierte Auflistung der einzelnen Überschreitungen ist der Anlage der Vorlage zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 02.10.2002 · Rat (28. Sitzung)
- 14Neuwahl des Aufsichtsrates der Evangelischen Krankenhaus GmbHZur Vorlage · 2002/0160 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Amtszeit des Aufsichtsrates der Evangelischen Krankenhaus GmbH endet im Herbst des Jahres 2002. Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftervertrages steht den Kommunen Schermbeck, Hünxe und Hamminkeln gemeinsam das Recht zu, einen Vertreter für die Wahl in das Aufsichtsorgan vorzuschlagen. In der vorangegangenen Amtsperiode wurde dieser Posten durch den Stadtdirektor besetzt, wobei das Vorschlagsrecht zwischen den Hauptverwaltungsbeamten der Kommunen Schermbeck und Hamminkeln wechselt.
Für die anstehende Amtsperiode liegt das formale Vorschlagsrecht bei der Gemeinde Schermbeck. Nach Abstimmungen zwischen den beteiligten Kommunen wurde jedoch entschieden, dass die Gemeinde Schermbeck auf ihr Vorschlagsrecht verzichtet. Stattdessen wird der Bürgermeister vorgeschlagen, um die Vertretung in dem Aufsichtsrat zu übernehmen.
Die Entscheidung über die Bestellung der Vertreter der Gemeinde zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Organen juristischer Personen obliegt dem Rat. Die Wahl erfolgt gemäß der Gemeindeordnung durch Mehrheitswahl. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Bürgermeister für die kommende Amtszeit des Aufsichtsrates der Evangelischen Krankenhaus GmbH als Mitglied vorschlägt.
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Beratungsfolge
- 02.10.2002 · Rat (28. Sitzung)
- 15Nachbesetzung von Gremien von DrittorganisationenZur Vorlage · 2002/0188 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0188 der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Nachbesetzung von Vertretungen in Gremien von Drittorganisationen. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des bisherigen Leiters des Schulverwaltungsamtes aus dem Dienst sowie die anschließende Neubesetzung dieser Position durch den ehemaligen Leiter der Stadtkasse durch den Bürgermeister.
Die Verwaltung schlägt vor, die durch den Funktionswechsel vakanten Sitze in verschiedenen Gremien mit dem neuen Leiter des Schulverwaltungsamtes zu besetzen. Dies betrifft die Position des stellvertretenden Mitglieds in der Verbandsversammlung des Schulverbandes Brünen-Weselerwald-Dämmerwald, die Mitgliedschaft im Rat der Tageseinrichtung des kommunalen Kindergartens Dingden, das stellvertretende Mitglied im Vorstand der Derik-Baegert-Gesellschaft sowie die Mitgliedschaft im Landestheater Burghofbühne.
Zusätzlich steht die Besetzung eines stellvertretenden Sitzes im Rat der Tageseinrichtung des kommunalen Kindergartens Dingden zur Entscheidung. Dieser Sitz ist vakant geworden, da die entsandte Mitarbeiterin im Erziehungsurlaub ist. Die Verwaltung schlägt hierfür eine Mitarbeiterin vor, welche die Aufgaben der im Erziehungsurlaub befindlichen Person bereits übernommen hat.
Der Rat verfügt über ein unmittelbares Entsendungsrecht für diese Gremien. Die Nachbesetzung soll gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch Mehrheitswahl erfolgen.
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- 02.10.2002 · Rat (28. Sitzung)
- 16Sachstandsbericht Hochwasserschutz; hier: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Hamminkeln vom 04.09.02Zur Vorlage · 2002/0176 · Mitteilungsvorlage
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Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Hamminkeln hat mit Schreiben vom 4. September 2002 einen Antrag gestellt, in der Ratssitzung am 2. Oktober 2002 einen Sachstandsbericht zum Hochwasserschutz an der Issel zu erhalten.
Im Rahmen dieser Mitteilungsvorlage wird angekündigt, dass der Erste Beigeordnete über die Ergebnisse des Hochwasseraktionsplans berichten wird. Dieser Plan wurde vom Staatlichen Umweltamt Herten erstellt. Die Vorlage dient der Information über den aktuellen Stand der Planungs- und Maßnahmenentwicklung im Bereich des Hochwasserschutzes für das betreffende Gewässer.
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- 02.10.2002 · Rat (28. Sitzung)
- 17Umbenennung der Schulen am Schulzentrum in HamminkelnZur Vorlage · 2002/0205 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Termin der Ratssitzung am 2. Oktober 2002 befasst sich mit der Umbenennung der städtischen Realschule sowie der städtischen Hauptschule in Hamminkeln. Die Initiative geht von den Schulen selbst aus, die eine Benennung nach dem verstorbenen Bürgermeister befürworten.
Nach Angaben der Verwaltung wurde zuvor bereits der Vorschlag eingebracht, das gesamte Schulzentrum nach dem ehemaligen Bürgermeister zu benennen. Dieser Vorschlag wurde jedoch zurückgestellt, da das geplante Jugendhaus den Namen des ehemaligen Bürgermeisters tragen soll. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Benennung der beiden weiterführenden Schulen dem Wunsch der Bildungseinrichtungen sowie einer Ehrung des Verstorbenen entspricht, der sich während seiner Amtszeit im Stadtgebiet und im Landtag NRW für die Entwicklung der Schulen eingesetzt hat.
Die Verwaltung begrüßt die Anträge der Schulen und schlägt den Rat auf, die Umbenennung entsprechend zu beschließen. Sollte die Entscheidung in der Sitzung am 2. Oktober fallen, könnte die Namensgebung im Rahmen des Besuchs einer Delegation aus der Partnergemeinde Sedgefield zwischen dem 19. und 26. Oktober 2002 öffentlich bekannt gegeben werden. Anlässlich des 20-jährigen Bestehens der Städtepartnerschaft ist zudem geplant, dass die Stadt Sedgefield dem verstorbenen Mitbegründer der Partnerschaft die Ehrenbürgerschaft verleiht.
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Beratungsfolge
- 02.10.2002 · Rat (28. Sitzung)
- 18Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 19Mitteilungen und Anfragen