Nachbesetzung von Gremien von Drittorganisationen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0188 der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Nachbesetzung von Vertretungen in Gremien von Drittorganisationen. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des bisherigen Leiters des Schulverwaltungsamtes aus dem Dienst sowie die anschließende Neubesetzung dieser Position durch den ehemaligen Leiter der Stadtkasse durch den Bürgermeister.
Die Verwaltung schlägt vor, die durch den Funktionswechsel vakanten Sitze in verschiedenen Gremien mit dem neuen Leiter des Schulverwaltungsamtes zu besetzen. Dies betrifft die Position des stellvertretenden Mitglieds in der Verbandsversammlung des Schulverbandes Brünen-Weselerwald-Dämmerwald, die Mitgliedschaft im Rat der Tageseinrichtung des kommunalen Kindergartens Dingden, das stellvertretende Mitglied im Vorstand der Derik-Baegert-Gesellschaft sowie die Mitgliedschaft im Landestheater Burghofbühne.
Zusätzlich steht die Besetzung eines stellvertretenden Sitzes im Rat der Tageseinrichtung des kommunalen Kindergartens Dingden zur Entscheidung. Dieser Sitz ist vakant geworden, da die entsandte Mitarbeiterin im Erziehungsurlaub ist. Die Verwaltung schlägt hierfür eine Mitarbeiterin vor, welche die Aufgaben der im Erziehungsurlaub befindlichen Person bereits übernommen hat.
Der Rat verfügt über ein unmittelbares Entsendungsrecht für diese Gremien. Die Nachbesetzung soll gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch Mehrheitswahl erfolgen.
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Beratungsfolge
- 02.10.2002kein Ergebnis hinterlegt
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