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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 24 ''Güterstraße'' in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

2002/0190

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2002/0190 wird dem Rat der Stadt Hamminkeln der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 24 „Güterstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Vorlage gebracht. Hintergrund der Vorlage ist die Empfehlung des Planungsausschusses aus einer Sitzung vom 18. September 2002. In dieser Sitzung wurden vier Anträge zur Ansiedlung von Einzelhandelsprojekten an verschiedenen Standorten beraten. Der Planungsausschuss empfahl, die Beschlussfassung über diese Anträge zurückzustellen, um im Zuge des Stadtmarketingkonzeptes die Bedarfssituation sowie Standortfragen weiter zu untersuchen.

Um eine Entwicklung zu verhindern, bei der Investoren alternative Standorte ohne planungsrechtliche Ausweisung nutzen, sieht die Vorlage die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die Erlassung einer Veränderungssperre vor. Ein Fokus liegt dabei auf der Gewerbefläche an der Güterstraße, um eine Häufung von Einzelhandelsnutzungen in peripherer Lage zum Ortskern zu vermeiden und die zentrale Versorgung zu schützen.

Die Ziele der Bebauungsplan-Aufstellung umfassen die Festsetzung eines Gewerbegebiets unter Einhaltung der Abstände zur Wohnbebauung sowie den Ausschluss von Sortimenten, die für die Zentrums- und Nahversorgung relevant sind. Zudem sollen Flächen aus der ehemaligen Bahnnutzung überplant und eine ausreichende straßentechnische Erschließung sichergestellt werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 175 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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